SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 5785 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: "Maßnahme-Paket für ein starkes Sachsen": Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Kabinett erklärte in seiner Pressemitteilung vom 04.03.2016 unter der Überschrift 'Förderung der politischen Bildung und Demokratie' u.a.: 'Bereits vielfach vorhandene Dialogformen in der Schule wie Debattier-Ciubs, Schülerparlamente und Schülerzeitungen sollen ausgebaut werden. Das Kultusministerium und das Justizministerium richten eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Sächsischen Bildungsagentur und der Sächsischen Rechtsanwaltschaft ein, die rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 ein Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer erarbeitet."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung, den Ausbau von Debattier-Ciubs, Schülerparlamenten und Schülerzeitungen an allen sächsischen Schulen zu fördern? Grundsätzlich stehen allen sächsischen Schulen die Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) zur Förderung der politischen Bildung und Demokratie, also auch jene zum Ausbau von Debattier-Ciubs, Schülerparlamenten und Schülerzeitungen, zur Verfügung , soweit sich diese nicht an eine bestimmte Gruppe von Schulen richten . Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung entscheiden die Schulen, welche Maßnahmen oder Projekte im Einklang mit ihrem Schulprogramm stehen und umgesetzt werden . Seite 1 von 4 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/123 Dresden);-- August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Zu den Maßnahmen im Einzelnen: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN • Das SMK unterstützt den Wettbewerb "Jugend debattiert" an Oberschulen und Gymnasien. Um den Wettbewerb zu sichern und fortzuschreiben, wurde mit der ausrichtenden Hertie-Stiftung und dem Sächsischen Landtag eine Projektvereinbarung abgeschlossen. Es wird zudem geprüft, inwieweit Lehrkräfte und Lehramtsanwärter für das Format "Jugend debattiert" fortgebildet werden können und somit weitere Schulen für eine Teilnahme an dem Wettbewerb zu gewinnen sind. Bei der im Vorfeld des Tags der Deutschen Einheit stattfindenden Schülerbegegnung Sachsen- Baden-Württemberg wird vom 27. September bis zum 2. Oktober 2016 in Großenhain ein Atelier "Debating" mit den beteiligten Schulen durchgeführt. • Der Freistaat Sachsen nahm von 2002 bis 2007 am Schulentwicklungsprogramm "Demokratie lernen & leben" teil, bei dem Bund und Länder im Rahmen der BLK (Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung) zusammenwirkten . ln 13 Bundesländern beteiligten sich insgesamt rund 200 allgemeinbildende und berufliche Schulen. Dabei wurden auch verschiedene Ansätze zur Partizipationsförderung im Schulleben erprobt und evaluiert, beispielsweise Klassenrat, Schülerfirmen, Mediation oder auch Schülerparlamente. Schülerparlamente tragen zur Gestaltung des Schullebens bei. Sie unterstützen und motivieren Schüler, sich mit aktuellen Themen zu befassen und dazu in einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu treten. Einige Schulen in Sachsen nutzen das Instrument des Schülerparlaments bereits. Es ist geplant, diese demokratiefördernde Dialogform ab dem Schuljahr 2017/2018 im Rahmen des vom SMK finanzierten Programms "Mitwirkung mit Wirkung" der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung als Modul anzubieten. • Um die Gründung von Schülerzeitungen zu unterstützen, gewährt das SMK eine sogenannte Starthilfe in Höhe von bis zu 250 Euro. Dies gilt sowohl für Print- als auch für Online-Ausgaben. Die Finanzierung des jährlichen Schülerzeitungswettbewerbs wird fortgesetzt. Gemeinsam mit der mitveranstaltenden Jugendpresse Sachsen e. V. ist das SMK bestrebt, noch mehr Schulen zur Teilnahme an dem Wettbewerb zu motivieren. Die Jugendpresse Sachsen e. V. wird im Auftrag des SMK ab dem Schuljahr 2016/2017 Angebote vorrangig für Oberschulen mit der mobilen Medienakademie ( .. Medien machen") anbieten. Dabei handelt es sich um ein Coaching-Programm für Schülerzeitungs-Redaktionen. Frage 2: Welche Institution vertritt die "Sächsische Rechtsanwaltschaft" in der genannten interministeriellen Arbeitsgruppe von SMK und SMJ - ist dabei die Sächsische Rechtsanwaltskammer gemeint? Gemeint ist hier die Rechtsanwaltskammer Sachsen, deren Aufgaben sich aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung ergeben. Frage 3: Inwieweit erachtet es die Staatsregierung als ausreichend, die Sächsische Bildungsagentur und "Rechtsanwaltschaft" an der Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines "Konzepts zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer" zu be- Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN teiligen und nicht etwa auch Wissenschaftlerinnen aus dem Bereich politische Bildung, Vertreterinnen aus Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche Akteure? Die Mitglieder der genannten Arbeitsgruppe haben den Auftrag, praxisorientierte und auf den Lehrplänen bestehender Schulfächer fußende Module zu entwickeln, auszuprobieren und zu evaluieren. Die Besetzung der Arbeitsgruppe führt die fachliche Expertise der Rechtsanwaltskammer Sachsen mit der pädagogisch-didaktischen Expertise sächsischer Fachberaterlinnen zusammen, wodurch Innovation, Passfähigkeit und Lebensweltbezug gewährleistet werden. Frage 4: Wann wird die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorlegen? Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bestehen in den Modulen, die sachlogisch im "Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer" beschrieben sind. Die Module werden schrittweise umgesetzt und evaluiert. Das erste Modul soll im Schuljahr 2016/2017 in der 6. Jahrgangsstufe an ausgewählten Schulen zum Einsatz kommen. Frage 5: Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung aus den Ergebnissen der Vergleichsstudien "Monitor politische Bildung" (201 0) und "Erfolgreich . Politisch. Bilden. Faktensammlung zum Stand der politischen Bildung in Deutschland (Konrad-Adenauer-Stiftung, 2014), in denen der politischen Bildung in Sachsen über etliche Vergleichskategorien hinweg ein schlechter Stand attestiert wurde? Die Auswertung der genannten Studien ergab, dass die in Bezug auf den Freistaat Sachsen dargestellten Befunde weitgehend auf einer groben Zusammenstellung von Basisdaten beruhen, was zu fehlerhaften Ergebnissen der Ländervergleichsdaten führte . So sind sowohl die dort attestierte unterdurchschnittlich präsente politische Bildung \ in Schulen als auch die angeblich unterdurchschnittliche finanzielle Ausstattung der politischen Bildung im außerschulischen Bereich in der Studie "Erfolgreich .Politisch.Bilden. Faktensammlung zum Stand der politischen Bildung in Deutschland " kritisch zu hinterfragen. Beispielsweise vermittelt die tabellarische Zusammenstellung der Stundentafeln nach Ländern (S. 168 ff.) den Eindruck, dass in Sachsen deutlich unterdurchschnittlich politische Bildung an Schulen unterrichtet würde. Allerdings wird z. B. in Nordrhein- Westfalen "Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde" für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 mit jeweils zwei bis fünf Wochenstunden aufgeführt, während in Sachsen für diese Jahrgangsstufen null Stunden erscheinen, weil der Geschichtsunterricht unberücksichtigt bleibt. Politische Bildung ist jedoch im Schulunterricht in den unteren Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I weitgehend integraler Bestandteil des Geschichtsunterrichts. Auch die Tabelle (S. 30/S. 73) der Ausgaben der Landeszentralen laut HH-Pian 2012 weist erhebliche Ungenauigkeiten bei der Betrachtung der jeweiligen Gesamtausgaben auf. Die Staatsregierung verständigte sich am 4. März 2016 auf ein Maßnahme-Paket für ein starkes Sachsen, das auch in den dargestellten Bereichen der Vergleichsstudien einen Aufwuchs darstellt: Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN • "Die Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern Geschichte und Geografie im Realschulbildungsgang der Klassenstufe 10 wird aufgehoben, um den Schülern künftig eine noch weitergehende Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aspekten zu ermöglichen ." • "Der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung werden zur Stärkung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte Online-Arbeit ab sofort zusätzlich eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. " Mit freundlichen Grüßen Brunhild Ku Seite 4 von 4 2016-08-16T14:09:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes