STAATSMJNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5795 Thema: Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft mit Gewinnausschüttung an Landkreis oder Stadt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der kommunalen Krankenhäuser in Sachsen zahlen Teile des Gewinns an den zuständigen Landkreis bwz. an die zuständige kreisfreie Stadt? Frage 2: Um welche Krankenhäuser handelt es sich dabei? Frage 3: Welche dieser Krankenhäuser werden als gemeinnützige Gesellschaften betrieben? Zusammenfassende Antwort zu Frage 1 bis 3: Die kommunalen Krankenhäuser, die als gemeinnützige Gesellschaften betrieben werden, können dem Krankenhausplan des Freistaates Sachsen entnommen werden. http://www. gesunde .sachsen .de/download/Download_ GesundheiUKH P _ab_ 2014_ Teii_II-Stand_01.07.2016.pdf Ob und in welcher Höhe diese Krankenhäuser Teile des Gewinns an die zuständige kreisfreie Stadt bzw. den zuständigen Landkreis abführen, kann den jeweiligen im Internet veröffentlichten Beteiligungsberichten entnommen werden. Frage 4: Was unternimmt die Staatsregierung, um die Gewinne der kommunalen Krankenhäuser vor dem Zugriff durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu schützen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-16/670 DJ,l.Sden, lt'f" August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Fragestellung betrifft eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und entzieht sich der Einflussnahme der Staatsregierung. Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-17T13:25:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes