SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr: 6/5804 Thema: Veranstaltung ,,Lesung mit Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, M inisterpräsident a.D." Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welcher Höhe wandte der Freistaat Sachsen Finanzmittel aus welchen Haushaltsstellen zur Finanzierung der am 04. Februar 2016 durchgeführten gemeinsamen Veranstaltung ,,Lesung mit Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident a. D." des Verbindungsbüros des Freistaates Sachsen in Prag und des Goethe-lnstituts in Prag auf und wie strukturieren sich die Kosten dieser Veranstaltung? Die Veranstaltung fand im Goethe-lnstitut Prag statt. Sie wurde aus dem Haushaltstitel des Verbindungsbüros des Freistaates Sachsen in Prag (Haushaltsstelle 0201153671 - Veranstaltungen) und vom Goethe-lnstitut Prag finanziert. Die Höhe der Finanzmittel seitens des VB Prag beliefen sich auf 2.828,58 EUR. Das Goethe-lnstitut übernahm die Kosten für einen Simultan-Dolmetscher und stellte die Räume zur Verfügung. Die Mittel des Verbindungsbüros wurden wie folgt verausgabt Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50t34t 1 842- 2016156164 Dresden, //l . August2ol6 Tag der I Deutschen Einhe¡t Ir:¡rITT!t Freistaat Sachsenor.-o3.ro.zor6 Ittli Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 4 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì Verwendungszweck Ausgaben Herstellung Flyer, Plakate 593,58 € Reisekosten Prof. Biedenkopf 310,69 € Honorar Prof. Biedenkopf 595,00 € Catering 822,81 € Technik 78,89 € Aushilfskraft 272,47 € Sonstige Kosten (2.B. Porto) 72,69 € Kauf Bücher (für das VB als Präsente)* 82,45 € * Von den auf Kommissionsbasis gekauften Büchern wurden nach der Veranstaltung fünf Bücher verkauft. Der Betrag von 100,00 € ging auf das Konto des Freistaates Sachsen. Weitere fünf Bücher wurden für das VB Prag als Präsente erworben. Frage 2: Wie viele und welche Personen wurden zu der unter ZifÍer I genannten Veranstaltung eingeladen (bitte jeweils den Namen, den Vornamen, die lnstitution und die Funktion der eingeladenen Personen angeben)? Der Einladungsverteiler umfasste 385 Personen. Außerdem erfolgte eine Bekanntmachung der Veranstaltung über die lnternetseite des Goethe-lnstituts sowie über die A.ufhängung bzw. Auslage von Plakaten und Flyern. Von der Ubersendung der Liste mit den Namen, lnstitutionen und Funktionen der eingeladenen Personen sieht die Staatsregierung ab. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten zwar bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Der Ubersendung der Einladungsliste mit den erbetenen Angaben stehen vielmehr Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung daher das geschützte Recht der eingeladenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Da die gewünschte Auflistung Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von bestimmten natürlichen Personen (personenbezogene Daten im Sinne des $ 3 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz- SächsDSG) enthält, ist der Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung eröffnet. Dies gilt insbesondere für Namen; Vornamen und Funktion der Eingeladenen. Die Übermittlung personenbezogener Daten, deren Speicherung und Veröffentlichung im elektronischen Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 SACHSISCHE STAATsKANZLEì Dokumentations- und Archivsystem (EDAS) des Sächsischen Landtags bedarf grundsätzlich der Einwilligung durch den Betroffenen. Einwilligungen, die sich auf die vorbezeichnete Datenverarbeitung beziehen, liegen insoweit nicht vor. Die Einholung einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligung (vgl. S 4 SächsDSG) von 385 Personen, würde zudem einen äußerst hohen Venrvaltungsaufwand generieren, der im Verhältnis zu dem aus der Übermittlung zu erwartenden Erkenñtnisgewinn nicht zumutbar ist. Unabhängig davon besteht die Gefahr für das Ansehen des Freistaates Sachsen, wenn sämtliche eingeladenen Personen, darunter auch zahlreiche Diplomaten, uffi Einwilligung gebeten werden müssten, dass ihre Namen im Zusammenhang mit der Veranstaltung in einem Dateninformationssystem gespeichert und im lnternet veröffentlicht werden. Das Fragerecht des Abgeordneten aus Artikel 51 SächsVerf dient dazu, den Mitgliedern des Parlaments die lnformationen zu verschaffen, die sie zu ihrer Arbeit, insbesondere zu einer Kontrolle der Staatsregierung und Venrualtung, benötigen. Ob und inwieweit die Nennung der Namen, der Vornamen, der lnstitution und die Funktion der eingeladenen Personen für die parlamentarische Arbeit benötigt werden, erschließt sich hier nicht ohne Weiteres. lnsbesondere lassen sich hieraus über die Antwort zu Frage t hinausgehende Erkenntnisse - wie etwa über die verausgabten Haushaltsmittel, die zur Wahrnehmung der parlamentarischen Budgetkontrolle unabdingbar wären - nicht gewinnen. lnsoweit ist nicht offenkundig, dass der lnformationsanspruch des Abgeordneten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der eingeladenen Personen übenrviegt. Das hierdurch auftretende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und dem lnformationsrecht des Parlaments, das ebenfalls Verfassungsrang genießt, kann im vorliegenden Fall dadurch gelöst werden, dass diegewünschte lnformationsübermittlung in nichtöffentlicher Sitzung eines parlamentarischen Ausschusses erfolgt. Alternativ wird eine Einsichtnahme der Liste in den Räumen der Staatskanzlei angeboten. Damit bleibt nicht nur das Kontroll- und lnformationsrecht des Parlaments gewahrt, sondern auch die berechtigten Belange des Persönlichkeitsschutzes. Frage 3: Welche Personen waren mit der Entscheidung, die unter ZiÍler 1 genannte Veranstaltung durchzuführen, in welcher Weise befasst und wann wurde diese Entscheidung durch wen getroffen? Die ldee für diese Veranstaltung ging aus einem Gespräch der Leiterin des Verbindungsbüros in Prag mit dem Direktor des Goethe-lnstitutes in Prag im November 2015 hervor. Die Leiterin des Verbindungsbüros in Prag entscheidet über Veranstaltungen des Verbindungsbüros und hat vorliegend zudem ihren Abteilungsleiter und den Chef der Staatskanzlei im Dezember 2015 darüber in Kenntnis gesetzt. Die Abstimmungen mit den Programmbeteiligten erfolgten unter Federführung der Leiterin des Verbindungsbüros in Prag. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 SACHSISCHE STAAT5KANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Zielstellung wurde mit der Durchführung der unter Zitrer 1 genan nten Veranstaltung verfol gt? Die Präsentation der Tagebücher in Prag diente der Zielstellung, die Publikationen auch in unserem Nachbarland Tschechien bekannt zu machen. Die Tagebücher leisten aus Anlass des 2S-jährigen Jubiläums des Freistaates Sachsen und der Deutschen Einheit einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der gesamtdeutschen Aufbauleistung am Beispiel derpolitischen Entwicklung in Sachsen in den Jahren 1990bis 1994, während der ja auch die Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarländern neu geordnet werden musste. Herr Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. Biedenkopf hat sich gerade in dieser Zeit um die Vertiefung der Freundschaft und enge Zusammenarbeit mit der damals noch bestehenden Tschechoslowakei und der späteren Tschechischen Republik verdient gemacht. So war er der Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung über Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik vom 5. Dezember 1992. Herr Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. Biedenkopf ist heute noch ein hochgeachteter und respektierter Freund der Tschechischen Republik. Mit freundlichen Grüßen ^ ,¿ ...0 "t Dr. Fritz Jaeckel Seite 4 von 4 2016-08-11T15:00:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes