SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5805 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Umgang mit Bewerberinnen für den sächsischen Schuldienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Bewerberinnen und Bewerbern wurde ein Angebot für eine unbefristete Einstellung im sächsischen Schuldienst unterbreitet , dann aber (mit welcher Begründung) bei der Vertragsunterzeichnung nur ein Arbeitsvertrag mit befristeter Laufzeit vorgelegt? (Bitte Gesamtzahl der Bewerbungen, Anzahl der unterbreiteten Angebote auf unbefristete Beschäftigung nach Schulart und SBA-Regionalstelle und Anzahl der Bewerberinnen und Bewerbern, denen letztlich nur ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt wurde, angeben.) Frage 2: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber, denen ursprünglich eine unbefristete Stelle angeboten worden war, haben sich trotz der Vorlage eines anders lautenden, befristeten Arbeitsvertrages für den sächsischen Schuldienst entschieden, wie viele haben das geänderte Angebot abgelehnt? (Bitte nach Schulart und SBA-Regionalstelle aufschlüsseln .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Da sich das Einstellungsverfahren zum heutigen Zeitpunkt noch in der Umsetzung befindet, sind abschließende Aussagen zu befristeten Verträgen nicht möglich. Nach Abschluss und Auswertung des Einstellungsverfahrens werden die Angaben nachgereicht. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/127 Dresden, 3o· Juli 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 3: Welche durchschnittliche Vertragslaufzeit haben die zum Schuljahr 2016/17 beginnenden, befristeten Arbeitsverträge und unter welchen Voraussetzungen besteht Aussicht auf Entfristung? Befristete Arbeitsverträge werden üblicherweise für das gesamte Schuljahr angeboten. Soweit im Einstellungsverfahren zum 01.08.2016 durch den Bewerber die Erteilung einer Weiterbeschäftigungszusage nach Maßgabe erfolgter Bewährung gewünscht wurde, hängt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses zum Beginn des Folgeschuljahres vom Willen der Lehrkraft ab. Frage 4: Wie wird mit Bewerberinnen und Bewerbern für den sächsischen Schuldienst bei der Unterbreitung eines Einstellungsangebots und bei der Vertragsvorlage kommuniziert (persönliches oder Gruppengespräch, Telefonat, Schriftform)? Im Rahmen der Ausschreibung des Einstellungsverfahrens werden Bewerber aufgefordert , ihre Bewerbung mittels eines formellen Bewerbungsbogens abzugeben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen eine Sichtung des Bewerberkreises und die Festlegung einer Rangfolge nach mit den Personalvertretungen abgestimmten sachlichen Kriterien . Die Bewerber erhalten sodann in der Regel ein schulbezogenes persönliches Angebot per E-Mail. Die Äußerungsfrist beträgt zwei Tage. Bei Bewerbern, die über keine vollständige Lehramtsausbildung verfügen (Seiteneinsteiger ), werden zusätzlich Vorstellungsgespräche durchgeführt. Soweit erforderlich, führen die Referenten der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) mit Bewerbern außerdem Gruppengespräche in Bezug auf Einstellungsmodalitäten durch. Nimmt der Bewerber das Einstellungsangebot an, erhält er nach Abschluss des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens drei Vertragsexemplare zur Unterzeichnung mit allen sonstigen Unterlagen. Dies geschieht entweder durch Zusendung auf dem Postweg oder im Rahmen persönlichen Erscheinens des Bewerbers in der SBA. Nach Unterzeichnung durch den zuständigen Mitarbeiter in der SBA gilt der Vertrag als geschlossen. Frage 5: Inwieweit werden familiäre Aspekte (z.B. der Wunsch nach örtlicher Nähe zum/zur Lebenspartnerln, Betreuung schulpflichtiger Kinder, Pflege von Angehörigen ) bei der Einstellung, Versetzung und Abordnung von Lehrkräften berücksichtigt ? Ausschlaggebend für den Einsatz von Lehrkräften sind in erster Linie die Regelungen des bestehenden Arbeitsvertrages, der Bedarf in der jeweiligen Schulart und die Situation an der jeweiligen Stammschule. Im Vordergrund der Überlegungen der Schulaufsicht steht damit die Sicherung des Unterrichts. Sie ist aus Sicht des Freistaats Sachsen Hauptzweck des Arbeitsvertrages mit der jeweiligen Lehrkraft. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERl UM FÜR KULTUS Ungeachtet dessen kann die SBA familiären Interessen Rechnung tragen , wenn die Absicherung des Unterrichts hierdurch nicht beeinträchtigt wird . Soweit ein durch die Schulaufsicht angestrebter Kompromiss nicht zustande kommt, gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dabei bedarf es einer Betrachtung im Einzelfall. Mit freundlichen Grüßen 4 . 1/~ Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2016-08-02T09:31:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes