SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-N r.: 6/5812 Thema: Strafzinsen für liquide Mittel des Freistaates im 1. Halbjahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten mussten die Krankenkassen im letzten Jahr (2015) erstmals Strafzinsen für liquide Geldmittel an Banken zahlen. Auch der Freistaat Sachsen zahlte im Jahr 2015 Negativzinsen in Höhe eines Betrages von 131.041,25 EUR." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt für die Mittel des Kernhaushalts des Freistaates Sachsen und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten zum Stichtag 30. Juni 2016. Frage 1: Musste der Freistaat Sachsen im ersten Halbjahr 2016 Strafzinsen auf Geldbestände zahlen? S SY.:CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/59- 2016/37214 Dresden, tf~ . August 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Falls ja, auf welche „Vermögenspositionen" und in welcher Höhe? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Negativzinsen sind auf Guthaben auf dem Konto des Freistaats bei der Deutschen Bundesbank sowie auf kurzfristige Geldanlagen in Höhe von insgesamt 88.931,53 EUR entstanden. Frage 3: Im Rahmen welcher Fristen hat der Freistaat seine liquiden Mittel angelegt ? (bitte detailliert aufschlüsseln nach dem jeweiligen Anlagehorizonte - Tagesgeld, monatliches Festgeld - mit dem jeweiligen Betrag) Zum Stand 30. Juni 2016 hatte der Freistaat 36,2 Mio. EUR in Form von Tagesgeldern und 1.166,5 Mio. EUR in Form von Festgeldern mit Fälligkeiten zwischen August 2016 und Ende 2018 angelegt. Frage 4: Bei welchen Einrichtungen sind die in Frage drei genannten Mittel angelegt ? Die Anlage der Mittel erfolgt bei sächsischen Sparkassen, Landesbanken, der Deutschen Kreditbank AG und der Commerzbank AG. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-17T13:28:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes