STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5824 Thema: Zahlungen von Pharmafirmen an Ärzte, Krankenhäuser und Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der SZ vom 22.07.2016 wurde von Zahlungen von Pharmafirmen an im Gesundheitswesen tätige Unternehmen, Krankenhäuser, Ärzten und Hochschulen berichtet. Insgesamt seien in Sachsen 4,26 Mio. € von Pharmaunternehmen geleistet worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren im Jahr 2015 die Zahlungen von Pharmaunternehmen an die sächsischen Hochschulen, Lehrpersonal an Hochschulen , die sächsischen Landeskrankenhäuser sowie die sächsischen Universitätskliniken und deren angestellte Ärzte, Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und staatliche Behörden. Frage 2: Welche Zweckbindung hatten die Mittel jeweils? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Offenlegung von Zahlungen der Pharmaunternehmen infolge von Nebentätigkeiten von Ärzten derzeit auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Mitgliedsunternehmen des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) und des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (VFA) legten im Rahmen des Transparenzkodexes bis Ende Juni 2016 erstmals Leistungen an Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen mit Daten des Kalenderjahres 2015 offen. Die Offenlegungen werden auf den Webseiten der Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Daten können folgender Transparenzliste entnommen werden, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: http://www.pharmatransparenz .de/fachkreisangehoerige/veroeffentlichungen/. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141 .51-16/648 Dresden, 2 2fo.ugust 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Im Bereich der Hochschulmedizin Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden und Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden wurden im Jahr 2015 im Rahmen von klinischen Studien insgesamt 5.800.343,00 EUR aus Projekten mit der Industrie (zum weit überwiegenden Teil Pharmaindustrie) und weitere 1.665,00 EUR im übrigen Bereich der Technischen Universität Dresden im Pharmasegment eingenommen . Diese Gelder wurden für die Durchführung der Projekte, d. h. die Bezahlung von Mitarbeitern, die in diesen Projekten tätig waren, Material und Aufrechterhaltung der Infrastruktur eingesetzt. Das Universitätsklinikum Leipzig teilte folgende Zahlungen und Zweckbindungen mit: Zat:Jiungen in Zweckbindung EUR 93.663,15 Kostenerstattung (Arzneimittel und Personalkosten) im Rahmen von Studien 107.549,86 Kostenerstattung (Arzneimittel und Personalkosten) im Rahmen von Studien 137.802,00 Veranstaltungen 9.300,00 Veranstaltungen 49.992,26 Honorare 158.757,90 Veranstaltungen 4.950,00 Veranstaltungen 711.712,77 private Nebentätigkeit der Mitarbeiter des Universitätsklinikums Leipzig 154.040,22 gesponserte Dienstreisen 1.427.768,16 Die Medizinische Fakultät Leipzig erhielt aus der Industrie - auch von Pharmaunternehmen - im Jahr 2015 insgesamt rund 4,5 Mio. €. Hierbei handelt es sich um Mittelflüsse in fast 1.000 Projekten für vertraglich vereinbarte Leistungen. Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig erzielten im Jahr 2015 für die Bearbeitung von Drittmittelprojekten mit Pharmaunternehmen Einnahmen in Höhe von 557.913,52 EUR. Die Zweckbindung der Mittel umfasste Auftragsforschung . Einzelpersonen (Hochschullehrer) erhielten 36.894,25 EUR als Aufwandsentschädigungen für Vorträge bzw. Seminare, Pressekonferenzen, Beratungen bzw. Konsultationen. Die Sächsischen Krankenhäuser vereinnahmten im Jahr 2015 von Pharmaunternehmen in Höhe von 10.248 EUR und Ärzte in Höhe von insgesamt 5.500 EUR. Es handelt sich dabei um Standgebühren für Informationsstände der Pharmaunternehmen bei öffentlichen Weiterbildungsveranstaltungen der Sächsischen Krankenhäuser und um Sponsoring dieser Veranstaltungen. Die sächsischen Gesundheitsämter erstatteten Fehlmeldungen. Gleiches gilt für alle Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Frage 3: Liegen den Justizbehörden für die neuen Straftatbestände nach §§ 299a StGB, 299b StGB und Fälle aus dem Gesundheitswesen nach § 300 StGB bereits Anzeigen oder Verdachtsfälle vor, wenn ja, wie viele? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die seit 4. Juni 2016 geltenden Straftatbestände der§§ 299a, 299b StGB können bisher nicht im Fachverfahren web.sta erfasst werden, weil die dafür erforderlichen Eintragungen in der bundesweit einheitlichen und durch das Bundesamt für Justiz herausgegebenen Straftatenschlüsseltabelle noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund ist auch eine entsprechende Recherche von Anzeigen und Verdachtsfällen nach den §§ 299a, 299b StGB mittels Select in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht möglich. Auch im Rahmen der weiteren Prüfung waren Anzeigen und Verdachtsfälle im Sinne der Fragestellung nicht feststellbar. Ausgehend von der Annahme, dass eine Eintragung gegebenenfalls unter den Tatbeständen der Bestechlichkeit bzw. Bestechung gemäß §§ 332, 334 StGB erfolgt sein könnte, wurden vorsorglich mittels Select sämtliche diesbezüglichen Verfahren ermittelt , die ab dem 4. Juni 2016 bei den sächsischen Staatsanwaltschaften eingegangen sind. Ein Bezug der so ermittelten Verfahren zum Gesundheitswesen und zu den Straftatbeständen der§§ 299a, 299b StGB war jedoch nicht feststellbar. ln den Abteilungen der sächsischen Staatsanwaltschaften, in denen Anzeigen und Verdachtsfälle im Sinne der Fragestellung nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan anfallen müssten, waren derartige Vorgänge auch nicht erinnerlich. Mit freundlichen Grüßen -3. ~/ Barbara~~(_ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-08-24T09:54:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes