STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- KE Drs.-Nr.: 6/5832 Thema: Telemedizin in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage "Telemedizin in Sachsen", Drs.-Nr. 6/2130 (August 2015) weitere telemedizinische Projekte durch die Staatsregierung gefördert worden? Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) fördert als weiteres Projekt »AUXILIA - Nutzerzentriertes Assistenzund Sicherheitssystem zur Unterstützung von Menschen mit Demenz auf Basis intelligenter Verhaltensanalyse« der TU Chemnitz. Frage 2: Wurden bereits Ergebnisse aus diesen Projekten, außer Sax TeleMed, den drei telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken und das telemedizinische Tumorkonsil, evaluiert? Nein. Frage 3: Was sind die Ergebnisse der bisher geförderten Projekte? Frage 4. Welche Fortschritte kann die Staatsregierung beim Ausbau der Telemedizin seit August 2015 vermelden? Frage 5: Konnten die Probleme im Schnittstellenbereich bereits gelöst werden und wie ist der aktuelle Stand zum E-Health-Gesetz. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Bisher geförderte Projekte haben gezeigt, dass Telemedizin einen Beitrag leisten kann, um die medizinische Versorgungsqualität zu steigern und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Behandlungspartnern Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141 .51-16/697 Dresden, &-August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen .de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ERSCHUTZ zu verbessern. Relevant sind auch Serviceneuerungen durch technische Anwendungen für Patienten. Um einen stetigen Austausch zwischen den Akteuren im weitgehend selbstverwalteten Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten wurde im Juni 2016 der Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealth-Beirat) gegründet. Probleme im Schnittstellenbereich bzw. an den Sektorengrenzen im Gesundheitswesen sind sui generis und mithin bedingt durch den Aufbau und die Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirkt die Sächsische Staatsregierung im Sinne der Optimierung der medizinischen Versorgung insbes. an den Schnittstellen der Sektoren, u.a. durch die Förderung der Telemedizin und der Digitalisierung im Gesundheitswesen, auf eine Verminderung der Schnittstellenproblematik hin. Bezüglich der Fragen nach dem aktuellen Stand zum E-Health-Gesetz wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn das sog. E-Health-Gesetz unterliegt der Gesetzgebung des Bundes. Seite 2 von 2 2016-08-23T09:28:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes