STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 1 o 09 20 1 O 1079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5853 Thema: Personal der Rechtsmedizin in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Personalbestand der Rechtsmedizin an sächsischen Universitäten in den Jahren 2000 bis 2016 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Instituten, Ärzten, Biologen, Chemikern und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern!) Zur Beantwortung wird in Bezug auf das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden auf die Anlage 1 und das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 2: Wie hat sich der Personalbestand von Bediensteten der sächsischen Polizei im Bereich der Rechtsmedizin in den Jahren 2000 bis 2016 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Tarifbeschäftigtenl) Die sächsische Polizei verfügt über keinen Bereich der Rechtsmedizin und somit über kein eigenes Personal im vorgenannten Bereich. Frage 3: Wie viele rechtsmedizinische Untersuchungen wurden in den Jahren 2000 bis 2016 von öffentlich rechtlichen oder privaten Institutionen durchgeführt, die nicht in Frage 1 und 2 enthalten sind und um welche Institution handelte es sich dabei? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren !) Von einer vollständigen Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1 /158 Dresden, o?Pugust 2016 Tag der •• Deutschen Einheit • • • •••••• •••Freistaat • •Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 1udlt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7 , 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Soweit die Fragestellung dahingehend interpretiert wird, dass gefragt wird, wie viele rechtsmedizinische Untersuchungen in den Jahren 2000 bis 2016 von öffentlich rechtlichen oder privaten Institutionen im Auftrag der Polizei durchgeführt wurden, die nicht in Frage 1 und 2 enthalten sind und um welche Institution es sich dabei handelte, wird für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern wie folgt Stellung genommen: Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil zur vollständigen Beantwortung der Frage alle in Frage kommenden polizeilichen Ermittlungsverfahren händisch danach ausgewertet werden müssten, ob im Zuge der polizeilichen Ermittlungen rechtsmedizinische Gutachten bei anderen als in den Fragen 1 und 2 enthaltenen Institutionen beauftragt worden sind und um welche es sich dabei handelt. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren kann nicht abgeschätzt werden, doch theoretisch müssten alle Ermittlungsverfahren von 2000 bis 2016 ausgewertet werden . Allein im Jahr 2015 wären dies über 300.000 Ermittlungsverfahren. Auch ein Rückgriff über Rechnungen solcher Institutionen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, auch diese werden im Sinne der Fragestellung nicht statistisch erfasst und sind auch nicht elektronisch recherchierbar. Rechnungslegungen erfolgen nicht als Einzelrechnungen , sondern über Sammelbuchungen. Zur Beantwortung der Frage müssten insofern mehrere tausend Sammelbuchungen danach durchgesehen werden , ob rechtsmedizinische Gutachten bei anderen als in den Fragen 1 und 2 enthaltenen Institutionen beauftragt worden sind und um welche es sich dabei handelt. Zudem könnte diese Frage damit auch nicht vollständig beantwortet werden, da diese Buchungen nur bis zum Jahr 2006 zurückreichen . Ein Zeitaufwand für die oben genannten Recherchen lässt sich seriös nicht abschätzen, der Aufwand wäre jedoch immens. Das dafür erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Soweit die Fragestellung dahingehend interpretiert wird , dass gefragt wird , wie viele rechtsmedizinische Untersuchungen in den Jahren 2000 bis 2016 von öffentlich rechtlichen oder privaten Institutionen im Auftrag der Justizbehörden bzw. Gerichte durchgeführt wurden, die nicht in Frage 1 und 2 enthalten sind und um welche Institution es sich dabei handelte, wird für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz wie folgt Stellung genommen: Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Die Frage wird wegen des für eine vollumfängliche Beantwortung erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. In wie vielen Ermittlungsverfahren rechtsmedizinische Untersuchungen in den Jahren 2000 bis 2016 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften an Institutionen im Sinne der Fragestellung vergeben wurden, wird weder statistisch noch in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erfasst , so dass auch eine Datenbankrecherche nicht möglich ist. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter erfordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Beauftragung rechtsmedizinischer Institute in verschiedenen Bereichen in Betracht kommt, so dass z.B. sämtliche in dem erfragten Zeitraum von 2000 bis 2016 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften geführte Ermittlungsverfahren wegen Sexual-, Tötungs-, Körperverletzungs- , Jugendschutz-, Verkehrs-, Raub und Nötigungsdelikten sowie die zu nichtnatürlichen Todesfällen geführten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und entsprechend ausgewertet werden müssten. Im Hinblick auf dieses breit gefächerte Ermittlungsspektrum wären für den Berichtszeitraum die Papierakten von mehreren zehntausend Ermittlungsverfahren manuell auszuwerten . Im Ergebnis wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven , der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Im Hinblick auf die allgemeine Praxis der durch die sächsischen Staatsanwaltschaften erteilten Aufträge zur Durchführung von rechtsmedizinischen Untersuchungen kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden: Durch die Staatsanwaltschaften Chemnitz und Dresden wurde hierzu mitgeteilt, dass diese in der Vergangenheit lediglich die Institute für Rechtsmedizin in Leipzig (einschließlich Prosektur in Chemnitz) und in Dresden beauftragt haben. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat mitgeteilt, dass die Beauftragung anderer als der sächsischen Institute für Rechtsmedizin immer nur dann erfolgt, wenn spezielle - in Sachsen nicht mögliche - Untersuchungen durchgeführt werden sollen. So wurde z.B. bei der Untersuchung synthetischer Cannabinoide die Rechtsmedizin der Universität Freiburg , bei der Untersuchung von Haarproben auf Betäubungsmittel die Rechtsmedizin der Universität Jena und bei der Untersuchung anorganischer Gifte die Rechtsmedizin der Universität München bzw. Hamburg beauftragt. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat mitgeteilt, dass in dem gesamten Zeitraum der Jahre 2000 bis 2016 Aufträge auch insoweit an öffentlich-rechtliche oder private Institutionen vergeben wurden, die nicht den sächsischen Universitäten zuzurechnen sind . Hierzu zählen z.B. Untersuchungen für die entweder in früheren Jahren oder bis heute die sächsischen Institute für Rechtsmedizin die nötigen Fachkenntnisse nicht hatten bzw. haben, wie bei entomologischen Untersuchungen zur Todeszeitbestimmung, Blutspurenverteilungsanalysen , Untersuchung von Haarproben auf Dauerkonsum von Betäubungsmitteln , gynäkologische Untersuchungen im Rahmen von körperlichen Untersuchungen, körperliche Untersuchungen des Beschuldigten zur Feststellung der Erektionsfähigkeit bzw. Untersuchung von Mageninhalten zur Todeszeitbestimmung. Diese Untersuchungen wurden nach der Erinnerung der stellvertretenden Behördenleiterin zum Teil in Frankfurt/Main (entomologische Untersuchungen), Rechtsmedizin München (Magen) sowohl Universität Jena und Charite Berlin in Auftrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat mitgeteilt, dass seit 2010 sowohl Aufträge für Obduktionen als auch für andere rechtsmedizinische Leistungen, z.B. Lebendbegutachtungen und chemisch-toxikologische Untersuchungen für den Bereich der Amtsgerichte Plauen und Auerbach an das Institut für Rechtsmedizin Gera-Zwickau erteilt worden seien. Im Zeitraum von 2010 bis 2016 seien dort über 200 Obduktionen durchgeführt worden. Soweit der Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst betroffen ist, wird wie folgt Stellung genommen: Die Institute für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät Dresden und der Medizinischen Fakultät Leipzig beauftragen keine öffentlich-rechtlichen oder privaten Institutionen für rechtsmedizinische Untersuchungen. Für die Erstellung von Obduktionsgutachten werden, jeweils abhängig vom zu untersuchenden Einzelfall, vereinzelte Leistungen durch das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bzw. das Universitätsklinikum Leipzig für die Medizinischen Fakultäten erbracht. ~~ Dr. Eva-Maria Stange Y 2 Anlagen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5853 Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden (IRM Dresden) Personalbestand (Anzahl der Mitarbeiter/ -innen) am Institut für Rechtsmedizin 2005- 2015* Jahr ÄD MTDN MTDW gesamt gesamt davon Biologen davon Chemiker 2005 6 11 3 1 2 20 2006 6 11 3 1 2 20 2007 6 11 3 1 2 20 2008 5 11 3 1 2 19 2009 6 11 3 1 2 20 2010 6 13 3 1 2 22 2011 7 12 3 1 2 22 2012 7 13 3 1 2 23 2013 7 13 3 1 2 23 2014 6 15 3 1 2 24 2015 6 15 3 1 2 24 *Im IRM Dresden gibt es keine Drittmittelstellen im Sinne sonstiger Forschungsmittel. Anhand der an der Einrichtung vorliegenden digitalisierten Personalunterlagen und des Personalinformationssystems können derzeit nur die Angaben ab 2005 zur Verfügung gestellt werden. Abkürzungen: ÄD = Ärztlicher Dienst, MTDN =Medizinisch-Technischer Dienst - nichtwissenschaftlich, MTDW =Medizinisch-Technischer Dienst - wissenschaftlich Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass bei der Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 6/5103 nur die Anzahl der Mitarbeiter am Institut für Rechtsmedizin Dresden erfasst wurden , die in den Jahren 2011 - 2015 für hoheitliche Aufgaben im medizinischen Bereich tätig waren . Anlage 2 zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. : 6/5853 Institut für Rechtsmedizin Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig (IRM Leipzig) Personalbestand (Anzahl der Mitarbeiter/ -innen) am Institut für Rechtsmedizin 2007 - 2015 Personalbestand (Anzahl Mitarbeiter/- 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 innen2 ) Arzte/Ärztinnen 12 13 12 14 14 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen1 12 5 4 5 8 davon Biologen/Biolog innen 12 1 1 2 2 davon Chemiker/Chemikerinnen 12 2 2 2 2 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/-innen 12 39 39 38 38 Personalbestand (Anzahl Mitarbeiter/- 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 innen 2 ) Arzte/ Arzti n ne n 10 11 8 8 10 Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen1 3 4 4 4 4 davon Biologen/Biolog innen 1 2 2 2 2 davon Chemiker/Chemikerinnen 2 2 2 2 2 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/-innen 31 35 34 32 27 Anmerkungen: 1 Beschäftigung als Naturwissenschaftler/-innen, eine Trennung ist lediglich über den Dipl.-Abschluss erkennbar 2 inkl. drittmittelfinanzierte Beschäftigte, inkl. Prosektur Chemnitz 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 15 12 10 8 10 3 2 2 1 2 2 2 34 33 31 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 10 9 8 5 5 5 3 3 3 2 2 2 28 27 24 2016-08-26T09:54:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes