STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM OER JUSTIZ Hosp¡talstraßê 7 I 01097 Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlifer, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5858 Thema: Opportunitätsprinzip bei Straftaten durch Enrachsene in den Jahren 2010 bis 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen, die gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA-Statistik; Fragen 1 bis 3) und gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen (StP/Ow¡-Statistik; Fragen 2 und 4) erhoben werden. Frage 1: Wie viele Straftaten waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 nach dem LegalitätsgrundsaE aufgrund hinreichenden Tatverdachts zu verfolgen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 1 der Anlage verwiesen, in der die durch die sächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt gegen Erwachsene geführten Ermittlungsverfah ren sowie deren Erled igu ng, soweit ÐNS¡J æ:v Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antrvort angeben) 1 040E-KLR-2399/1 6 Dresden, f3'. August 2016 H lit tË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahre oefðngnis Waldhcim 300 Jahre sächs¡sch? Vollzugsqrschichte HausanEchrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,'t I Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang fùr eleklron¡sch s¡gn¡erte sowie für verschlüss€lle eleklronische Dokumente nur tlb6r das Elêktron¡schê Gerichts- und Verwallungspostfach; nåhere lnformationen untor M.agvp.de Ëil i Seite I von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lÐI LYI¡JtÊHlw die Verfahren in ein Gerichtsverfahren mündeten (2.8. Anklageerhebung, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls etc.), dargestellt sind, Frage 2: Wie entwickelte sich die Gesamtanzahl der Einstellungen oder Strafverfolgungsbeschränkungen nach den Opportunitätsvorschriften der $$ 153-154f StPO in den Jahren 2010 bis 2015 in Sachsen? (Bitte aufsch lüsseln nach Jahreszahl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 2 der Anlage verwiesen Frage 3: Wie entwickelte sich die Dauer zwischen dem Beginn polizeilicher Ermittlungen bis zur Eröffnung des Verfahrens vor den Gerichten in den Jahren 2010 bis 2015 in Sachsen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl sowie ferner nach Verfahrensstadium) a) Beginn polizeiliche Ermittlung bis Abgabe an Staatsanwaltschaft b) Abgabe an Staatsanwaltschaft bis Erhebung öffentlicher Klage c) Anklage bis Eröffnung des Hauptverfahrens Zur Beantwortung der Fragen a) und b) wird auf die Tabelle 3 der Anlage verwiesen Von einer Beantwortung der Frage c) wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Der Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens wird weder statistisch erfasst noch kann er aufgrund einer Auswertung der Gerichtsdatenbanken ermittelt werden. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Verfahren, in denen im Zeitraum von 2010 bis 2015 Anklage erhoben wurde, manuell durchgesehen und entsprechend ausgewertet werden. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betretfenden Verfahren unverhältnismäßig. Beispielhaft sei erwähnt, dass allein beim Amtsgericht Leipzig in diesem Zeitraum 33.622 Anklagen eingegangen sind. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen wären somit umfangreiche und zeitaufwändige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. Seite 2 von 3 STAATSIVINISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN ÐNC.¡rJMr-ùqá,'Jw von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2015 in Sachsen ein Klageerzrryingungsverfahren eingeleitet? ln wie vielen Fällen erfolgreich? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 4 der Anlage verwiesen. Die darin ausgewiesenen Klageezwingungsverfahren waren nicht erfolgreich. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Anlage zur Drs. 6/5858 1 Tabelle 1: Verfolgte Straftaten bei den Staatsanwaltschaften 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verfahrenseingänge gesamt 173.816 178.544 185.101 188.922 198.901 202.106 davon Erledigung durch Abgabe an Gericht: 47.633 50.260 51.732 50.940 52.393 49.998 Tabelle 2: Gesamtzahl der Einstellungen oder Strafverfolgungsbeschränkungen nach §§ 153-154f StPO 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Amtsgerichte insgesamt, sämtliche Spruchkörper 7.892 7.322 7.424 7.056 6.984 6.899 Landgerichte I. Instanz insgesamt, sämtliche Spruchkörper 36 34 46 45 61 48 Landgerichte II. Instanz insgesamt, sämtliche Spruchkörper 298 253 296 238 237 267 OLG Dresden Revisionsinstanz 0 4 2 3 2 2 Staatsanwaltschaften 38.880* 44.944 47.212 47.958 51.421 54.426 *ohne Verfahren, die gem. § 154 f StPO eingestellt wurden, da gesonderte statistische Erhebung erst ab 2011 Anlage zur Drs. 6/5858 2 Tabelle 3: durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 zu a) Dauer vom Tag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens (bei der Einleitungsbehörde) bis zum Eingang bei der Staatsanwaltschaft 1,7 1,7 1,9 2,0 2,0 2 zu b) Dauer vom Tag des Eingangs der Sache bei der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft durch Anklageerhebung 2,6 2,6 2,5 2,6 2,7 2,8 Tabelle 4: Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO 2010 2011 2012 2013 2014 2015 OLG Dresden 105 135 125 124 99 100 KA6-5858 KA6-5858_Anlage 2016-08-29T13:47:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes