STAÀTSMlNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraßo 7 | 01097 Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion AfI) Drs.-Nr.: 6/5859 Thema: Opportunitätsprinzip bei Straftaten durch Jugendliche in den Jahren 2010 bis 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen, die gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA-Statistik) zu den von den Jugendstaatsanwälten nach $ 36 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geführten Ermittlungsverfahren (Fragen 1 und 2) und gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen (StP/Owi-Statistik; Frage 3) erhoben werden. Eine getrennte statistische Erfassung nur der gegen Jugendliche (ohne die Heranwachsenden) geführten Verfahren findet dabei nicht statt. lnsoweit beinhalten die nachfolgend dargestellten statistischen Daten sämtliche durch die Jugendstaatsanwälte geführten Verfahren/Erledigungen (Fragen 1 und 2) bzw. sämtliche Einstellungen nach $ 47 JGG (Frage 3). Die vollständige Beantwortung der Fragen würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Anlage dargestellten Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhåiltnismäßig. Seite 1 von 3 ffig FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '1040E-KLR-2399/16 Dresden, f,!. August 2016 Ël I H lrt rË WANDEL HINTER GITTERN 3@ Jahic 6cföngn¡s Wsldhc¡m 30O Jahre såchsische Vollzuqsq€sch¡cht? Hausansch¡1ft: Sächslsches Staatsminlsterlum der Justlz Hospita¡straße 7 01 097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Skaßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elsklronisch s¡gnierte sow¡s für v6rschlüsselle alektronische Dokumênte nur ûber das Elektron¡sche Ger¡chts- und Varwaltungspos$achi nåhêrê lnformationen unt€r w.egvp.de STAMSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNSIJMw Zur vollständigen Beantwortung der Fragen im Hinblick auf nur gegen Jugendliche geführte Ermittlungsverfahren wären somit umfangre¡che und zeitaufwändige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftllchen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten , Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Beri.lcksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 1: Wie viele Straftaten waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 nach dem Legalitätsgrundsatz aufgrund hinreichenden Tatverdachts ztr verfolgen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 1 der Anlage verwiesen, in der die durch die Jugendstaatsanwälte der sächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt geführten Ermittlungsverfahren sowie deren Erledigung, soweit die Verfahren in ein Gerichtsverfahren mündeten (2.8. Anklageerhebung, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls etc.), dargestellt sind. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 von einer Strafverfolgung nach S 45 JGG abgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl und Einzelgründen) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 2 der Anlage venruiesen. Von einer darüber hinausgehenden Angabe der ,,Einzelgründe" wird mangels statistischer Erfassung abgesehen. lnsoweit müssten sämtliche in der Tabelle 2 dargestellte Ermittlungsverfah- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNSrlML.-r!ÉJ \:JsY ren manuell durchgesehen und entsprechend ausgewertet werden. D¡es ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung (3. Absatz) verwiesen. Frage 3: ln wie vielen Fällen wurden Verfahren nach S 47 I Nr.1-4 JGG eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl und Einzelziffern) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 3 der Anlage verwiesen. Von einer darüber hinausgehenden Beantwortung der Frage (Aufschlüsselung nach Einzelziffern) wird mangels statistischer Erfassung abgesehen. lnsoweit müssten sämtliche in der Tabelle 3 dargestellte Ermittlungsverfahren manuell durchgesehen und entsprechend ausgewertet werden . Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung (3. Absatz) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow An!age Tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Anlage zur Drs. 6/5859 Tabelle 1: Verfolgte Straftaten bei den Staatsanwaltschaften - Jugendstaatsanwälte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Ermittlungsverfahren vor den Jugendstaatsanwälten 37.980 34.876 33.072 29.809 31.402 32.300 davon Erledigung durch Abgabe an Gericht: 9.885 9.318 7.960 7.326 6.985 6.670 Tabelle 2: Absehen von einer Verfolgung nach § 45 JGG – Jugendstaatsanwälte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Zahl der Beschuldigten insgesamt 52.937 47.427 42.698 39.119 39.643 41.188 - Einstellung nach § 45 JGG. 8.015 7.018 6.548 6.300 6.788 7.484 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 3.032 2.674 2.529 2.781 3.081 4.033 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 4.963 4.318 4.011 3.510 3.700 3.440 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 20 26 8 9 7 11 Tabelle 3: § 47 JGG - Einstellung des Verfahrens durch den Richter 2010 2011 2012 2013 2014 2015 OLG-Bezirk insgesamt 1.466 1.460 1.575 1.128 1.165 1.061 KA6-5859 KA6-5859_Anlage 2016-08-29T13:46:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes