SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion Am ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1040E-KLR-2352/16 Dresden, Drs.-Nr.: 6/5860 Thema: Ausführung und Außenbeschäftigung Justizvollzug 2015 und 23. August 2016 1.HJ 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Große Anfrage 6/3640 kam es in zehn Fällen bei Ausführungen zu Entweichungen zwischen dem Jahr 2011 bis 2015." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „Justizvollzugsgesetz ". Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich dieser Begriff auf das Sächsische Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG) bezieht. Frage 1: Wie viele Ausführungen (§ 41 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Justizvollzugsgesetz ) gab es im Jahr 2015 und im 1.Halbjahr 2016? Seite 1 von 2 1111~ WANDEL HINTER GITIERN 300 Jahre Gefängni> Waldheim 300 Jahre ~chsi>che Vollzugsgeschichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang tar elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nahere Informationen unter www.egvp.de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Eine gesonderte statistische Erfassung der nach § 41 Absatz 1 Satz 1 SächsStVollzG ausgeführten Strafgefangenen erfolgt nicht. Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 7. 935 Ausführungen (Strafgefangene, Untersuchungsgefangene, Jugendstrafgefangene und Sicherungsverwahrte) vom sächsischen Justizvollzug durchgeführt. Dabei wurden im Jahr 2015 insgesamt 5.348 Ausführungen gewährt. Im ersten Halbjahr 2016 waren es 2.587. Frage 2: Wie viele Ausführungen aus Ziffer 1 wurden gegen den Willen der Gefangenen ausgeführt? Keine der unter Ziffer 2 genannten Ausführungen wurde gegen den Willen der Gefangenen durchgeführt. Frage 3: Wie viele Gefangene konnten im Jahr 2015 und im 1.Halbjahr 2016 einer Außenbeschäftigung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Justizvollzugsgesetzes nachgehen? Im genannten Zeitraum gingen insgesamt 461 Strafgefangene einer Beschäftigung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 SächsStVollzG nach. Dabei belief sich die Zahl der Gefangenen , die im Jahr 2015 einer Außenbeschäftigung nach § 41 Absatz 1 Satz 1 SächsStVollzG nachgingen, auf 289. Im ersten Halbjahr 2016 waren es 172 Strafgefangene . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-25T13:13:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes