STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion Drs.-Nr.: 6/5865 Thema: Religiöse Schriften und Gegenstände im Justizvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, AfD, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „Justizvollzugsgesetz ". Für die Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich dieser Begriff auf das Sächsische Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG) bezieht. Frage 1: Wie viele Gefangene hatten religiöse Schriften nach § 50 Absatz 2 Satz 1 des sächsischen Justizvollzugsgesetzes zum Ablauf des 30.06.2016 im ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2387 /16 Dresden, 0. August 2016 ~I 1111~ WANDEL HINTER GITIERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim JOO Jahre sächsisch• Vo/lzugsge•chichte Hausanschrift: Besitz? (Bitte Angabe, um welche religiöse Schrift es sich jeweils han- Sächsisches staatsm1n1ster1um delt) Eine generelle statistische Erhebung, wie viele Gefangene im sächsischen Justizvollzug religiöse Schriften besitzen und um welche es sich dabei handelt, erfolgt in den Anstalten - schon mit Blick auf die Religionsfreiheit - nicht. Unabhängig davon haben zwei Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen den Besitz religiöser Schriften gemeldet. Danach besaßen 7 Gefangene die Bibel und 8 Gefangene den Koran. Seite 1 von 2 der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Welche religiösen Gegenstände hatten die Gefangenen zum Ablauf des 30.06.2016 im Besitz? Auch eine statistische Erhebung, welche religiösen Gegenstände Gefangene im sächsischen Justizvollzug im Besitz haben, erfolgt nicht. Grundsätzlich werden im sächsischen Justizvollzug Gegenstände, die den Gefangenen zur Ausübung ihrer Religion dienen, zugelassen . Dazu zählen Gebetsteppiche, Kreuzanhänger, Rosenkränze, Gebetsperlen, Gebetsketten, christliche Jahreskalender, Postkarten, die Wochenzeitung „Sonntag", Bibeln , Korane, religiöse Schnitzereien, Kruzifixe, Ikonen, Kippet, traditionelle Bekleidung, Marienmedaillen und Benedictus-Medaillen. Frage 3: Wurden religiöse Gegenstände wegen Missbrauchs im Jahr 2015 und im 1. Halbjahr 2016 entzogen? In den zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 keine religiösen Gegenstände wegen Missbrauchs entzogen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2016-08-25T13:15:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes