STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h a rd-von-Li nden a u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe WurliEer, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5868 Thema: Schriftverkehr in Justizvollzugsanstalten 2015 und l.HJ 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenze¡chen 1 040E-KLR-2380/t 6 Dresden, 2út, August 2016 ËtI B ill tË WANDEL HINTER GITTERN 3æ Jahre Gefãngnis Waldhcim 300 Jahrc såchs¡sche Voll2ugsqeschichtc Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,Justizvollzugsgesetz ". Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich dieser Begriff auf das Sächsische Strafvollzugsgesetz (SächsSt- VollzG) bezieht. Die im Rahmen der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen werden für alle Justizvollzugsanstalten mit der Maßgabe beantwortet, dass keine statistische Erfassung der erfragten Sachverhaltskonstellationen erfolgt. Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage einer qualifizierten Schätzung durch die für die Anordnung der jeweiligen Maßnahmen zuständigen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten . Die Ermittlung einer konkreten Zahl der jeweiligen Anordnungen würde einen unzumutbaren Rechercheaufwand bedeuten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvezüglich und vollständig zu Seite 1 von 4 Hausanschrlft: SåchslscheB Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalshaße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für êl€ktronisch signi€rto sow¡€ fur verschlússelts elsktronische Dokumants nur úb€r dss Eleklron¡scha Gerichts- und Vôrwallungspostfach; nåherê lnlormat¡onên untgr www€gvp.de STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können , mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle lnformationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vozunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, â. â. o.). ln den Justizvollzugsanstalten wird keine Datenbank geführt, aus der die abgefragten Daten automatisiert herausgelesen werden könnten. Um die Frage im gewünschten Umfang zuverlässig beantworten zu können, müssten die Gefangenenpersonalakten aller Gefangenen, die im genannten Zeitraum in den sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht waren, händisch ausgewertet werden. Alleine für das Jahr 2015 müssten 8.868 Gefangenenpersonalakten überprüft werden, Nimmt man an, dass für die Überprüfung einer Gefangenenpersonalakte, die unter Umständen sehr umfangreich sein und mehrere Bände umfassen kann, und anschließende Dokumentation ca. 15 Minuten benötigtwerden, wäre ein Zeitauñ¡vand von ca. 133.020 Minuten, d.h. ca. 277 Arbeitstagen, notwendig, um die Frage allein für das Jahr 2015 beantworten zu können. Dies scheint bereits in Anbetracht der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Arbeitszeit unzumutbar. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche, oben dargestellte Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Justizvollzugsanstalten andererseits wurde auch berücksichtigt, dass das parlamentarische lnformationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste. Vielmehr wurde durch die Übermittlung der mit Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten dem verfassungsrechtlich hohen Rang des lnformationsrechts weitestmöglich Rechnung getragen. Die Staatsregierung kam bei ihrer Abwägung daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfåihigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Justizvollzugsanstalten nicht zu leisten ist. Frage 1: ln wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde im Jahr 2015 und im l.Halbjahr 201 6 der Schriftverkehr untersagt? (Bitte enumerativ anhand $ 32 Sächsisches StrafvollzugsgeseE aufschlüsseln) lm genannten Zeitraum wurde der Schriftwechsel jeweils in drei Fällen untersagt. Die einschlåigige Rechtsgrundlage und die Gründe für die Anordnung sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen: Frage 2: ln wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2015 und im l.Halbjahr 2016 eine Kontrolle des Schriftverkehrs auf verbotene Gegenstände? Es werden alle in den sächsischen Justizvollzugsanstalten ein- und ausgehenden Schreiben gemäß $ 33 Abs. 2 Satz 1 SächsStVollzG auf verbotene Gegenstände kontrolliert. WiÄëilsnu 1 $ 32 Nr. 1 SächsStVollzG Verdachts des Einbringens von Betäubungsmitteln durch den Absender 2. $ 32 Nr. 1 SächsStVollzG Belobigung für die Tatausführung 3 $ 32 Nr. 3 SächsStVollzG Versuch der Erwirkung einer glinstigen Zeugenaussage Seite 3 von 4 STAATSM¡NISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 3: ln wie vielen Fällen gab es in den Jahren 2015 und im l.Halbjahr 2016 eine Überwachung des Schriftwechsels nach $ 34 des Sächsischen Strafuollzugsgesetzes ? lm genannten Zeitraum wurde in 62 Fåillen die Überwachung des Schriftwechsels gemäß $ 34 SächsStVollzG angewiesen. Frage 4: ln wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 und im l.Halbjahr 2016 Schreiben nach $ 35 AbsaE I angehalten? (Bitte enumerativ aufschlüsseln) lm genannten Zeitraum kam es in 18 Fällen zum Anhalten von Schreiben gemäß $ 35 Absatz 1 SächStVollzG Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-08-29T13:49:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes