SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer (AfD) Drs.-Nr: 615872 Thema: Oppositionsanträge und ihre Umsetzung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Oppositionsanträge und Gesetzentwürfe wurden seit der ersten Wahlperiode vom sächsischen Landtag beschlossen? (Bitte Benennung der einzelnen Oppositionsanträge und Gesetzentwürfe mit Drucksachen nummer) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die vom Landtag wahrgenommen werden. Frage 2: Wie wurden die beschlossenen Anträge von der Regierung jeweils umgesetzt? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz I der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die 5 FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 ïelefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-0 1 41 .50 I 341 1 909- 2016159488 Dresden, Lf . AuSust2OtA Tag der I I DeutschenE¡nheitlAl .dltnls Ill FreistaatSachsen * I or.-o3.ro,zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLE] Freistaat SACHSEN5 hierd u rch m itbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wah rzu neh men haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufirvand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf .14-l-97). Wie die beschlossenen Anträge von der Staatsregierung jeweils umgesetzt wurden, wird von einer zentralen Stelle nicht erfasst. Allein zur vollständigen Beantwortung müssten laut Parlamentsdokumentation des Sächsischen Landtages (Stand 3. August 2016) neben gut 6.000 Oppositionsanträgen auch gut 3.500 Oppositionsänderungsanträge, etwa 400 dringliche Anträge der Opposition und etwa 380 Entschließungsanträge der Opposition einzeln ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von durchschnittlich 15 Minuten für die Auswertung eines Antrages ansetzt, wären dies etwa 2.570 Stunden für die Auswertung. Bei einer 40-Stunden- Woche wären mehr als 64 Sachbearbeiter für eine Woche mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung. Eine solch aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen c Dr. Fritz Seite 2 von 2 2016-08-25T12:13:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes