SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5881 Thema: Vorfall in der JVA Torgau am 19. Juli 2016 (Landkreis Nordsachen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Torgauerzeitung (TZ) berichtete am 22. Juli von zwei Gefangenen, die in der JVA Torgau am 19. Juli 2016 bei einer Messerstecherei verletzt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Tathergang in der JVA Torgau am 19. Juli 2016 aus Sicht der Staatsregierung dar? Eine abschließende Beurteilung des Tathergangs kann nach dem Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgegeben werden. Insbesondere zu den Hintergründen und dem Ablauf der Auseinandersetzung dauern die Ermittlungen noch an. Nach den bisher als gesichert geltenden Erkenntnissen stellt sich der Tatablauf wie folgt dar: Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1040E-KLR-2370/16 Dresden, "2) August 2016 ~I 111rn WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim 300 Jahre s~chsische Vollzugsg'5chichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 o 1097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eleklronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvpde STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ In der Justizvollzugsanstalt Torgau kam es am 19. Juli 2016 zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem 22-jährigen Strafgefangenen georgischer Staatsangehörigkeit und einem 32-jährigen deutschen Strafgefangenen. Bei der Auseinandersetzung wurde der 32-jährige Strafgefangene durch wuchtige Kopfschläge erheblich verletzt . Am 24. Juli 2016 gegen 10.00 Uhr verstarb er trotz intensivärztlicher Behandlung im St. Georg Krankenhaus in Leipzig, wo er sich seit dem 20. Juli 2016 befand. Die Auseinandersetzung zwischen den Gefangenen ereignete sich während des Aufschlusses gegen 17.00 Uhr. Aufgrund der Verletzungen beider Gefangener wurde vom Zentralbediensteten der Justizvollzugsanstalt unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Vorfalls der Notarzt gerufen, der gegen 17.10 Uhr in der Anstalt eintraf. Bei dem nun verstorbenen Gefangenen wurden Verletzungen im Gesicht und eine blutende Wunde an einer Fingerkuppe festgestellt. Der andere Gefangene wies blutige Verletzungen an der linken Schulter, am rechten Ellenbogen und am rechten Handknöchel auf. Frage 2: Inwieweit wurden Ermittlungsverfahren wegen jeweils welcher Tatvorwürfe gegen welche Personen eingeleitet? Wegen des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das wegen Körperverletzung mit Todesfolge geführt wird und sich gegen einen bekannten Beschuldigten richtet. Das Amtsgericht Leipzig hat am 27. Juli 2016 einen entsprechenden Haftbefehl erlassen. Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung Dritter oder eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit Dritter für den späteren Todeseintritt bislang nicht vor. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Frage 3: STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Inwiefern wurde am 19. Juli 2016 in der JVA Torgau in einzelnen Schichten die vorgesehene Sollstärke an Justizvollzugsbeamten aus welchen Gründen nicht erfüllt und zu welchen Auswirkungen führte dies? Das Vorkommnis ereignete sich in der Spätschicht im B-Flügel des kreuzförmigen Hafthauses der JVA Torgau auf der Station B1. Die Spätschicht im B-Flügel war planmäßig mit vier Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes besetzt, von denen ein Bediensteter regulär auf der Station B1 tätig war. Im Nachgang zum Vorkommnis mussten 2 Stationen des Hafthauses unter Verschluss bleiben, da die dort eingesetzten Justizvollzugsbediensteten die Beaufsichtigung der verletzten Gefangenen im Krankenhaus Torgau übernommen haben. Frage 4: Wer entschied aus welchen Gründen, dass der verletzte Gefangene sowohl nach der ersten als auch nach der zweiten Behandlung im Krankenhaus zurück ins Gefängnis gebracht wurde? Der Geschädigte wurde nur einmal und zwar nach seiner Vorstellung am Abend des 19. Juli 2016 im Krankenhaus Torgau zurück in die JVA Torgau verbracht, da er eine - zunächst vorgesehene - stationäre Aufnahme abgelehnt hat. Nach der Rückkehr in die JVA Torgau wurden vom Zentralbediensteten bei dem Gefangenen halbstündliche Kontrollen bis zum Nachtverschluss um 21.00 Uhr und danach zunächst stündliche Kontrollen angeordnet. In Folge eines Notrufes des Gefangenen am 20. Juli 2016 gegen 2.30 Uhr wegen starker Schmerzen wurden ihm nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsarzt Schmerzmittel verabreicht. Die weiteren Kontrollen während der Nacht verliefen zunächst ohne Auffälligkeiten, der Gefangene bewegte sich auf Ansprache im Bett. Am nächsten Morgen forderte der Vertretungsarzt des im Urlaub befindlichen Anstaltsarztes aufgrund des Gesundheitszustands erneut den Notarzt an. Dieser veranlasste die Überstellung des Gefangenen in das Krankenhaus Torgau, von wo aus er direkt in das St. Georg Krankenhaus nach Leipzig verlegt wurde. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Ob mögliche Diagnose- oder Behandlungsfehler der beteiligten Ärzte zum Todeseintritt beigetragen haben könnten, wird erst im Ergebnis noch durchzuführender gutachterlicher Beurteilungen eingeschätzt werden können. Die hierzu erforderlichen Krankenakten wurden von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-08-25T14:39:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes