STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5890 Thema: Mehrjährige Projektförderung /Nachfrage zur Drucksache 6/890 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Sächsischen Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen CDU und SPD ist im Kapitel "Soziales" folgende Vereinbarung festgehalten: "Im Bereich des Sozialministeriums werden wir bis Ende 2016 die bestehenden Förderrichtlinien überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Ziel ist es, den Anteil der jährlichen Projektförderung zu senken und mehrjährige Förderungen als Regelförderung zu etablieren. Wir werden prüfen, inwieweit der für eine Förderung notwendige Eigenanteil der Träger verringert werden kann." Zwar ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zeitraum noch nicht überschritten , jedoch ist der aktuelle Stand besonders für die Planungen zum nächsten Doppelhaushalt von Bedeutung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche bisherigen Ergebnisse der Überprüfung von Richtlinien im Bereich des Sozialministeriums liegen der Staatsregierung vor? Ergebnisse liegen der Staatsregierung bisher nicht vor. Frage 2: Welche Förderrichtlinien wurden bisher geprüft oder ggf. überarbeitet? (Bitte aufgliedern nach bereits geprüft, überarbeitet und noch zu prüfen.) Entsprechend des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag werden die im Bereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) bestehenden Richtlinien überprüft und ggf. überarbeitet. Derzeit findet die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141 .51-16/708 Dresden, .,? p ugust 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Überprüfung statt, so dass sich eine Aufgliederung nach bereits geprüft, überarbeitet und noch zu prüfen erübrigt. Frage 3: Nach welchen Gesichtspunkten wurde die aus Frage 2 vorgenommene Prüfung und Überarbeitung durchgeführt? Die Prüfung wird nach folgenden Gesichtspunkten durchgeführt: - Förderart, - Höhe des Fördersatzes, - Höhe des Eigenanteils, - Höhe des kommunalen Anteils, - Projektlaufzeit, - Finanzierungsart, - Art des Verwendungsnachweises, - Abbildung von Tarifsteigerungen (Dynamisierungsklausel), - Fachkräftestandard und -schlüssel. Frage 4: Bei wie vielen der bisher durchgeführten Prüfungen und Überarbeitungen wurde der Anteil der jährlichen Projektförderung gesenkt und eine mehrjährige Förderung als Regelförderung etabliert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 5: Welchen Zeitrahmen gibt sich die Staatsregierung, um die Überprüfung und Überarbeitung von Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums abgeschlossen zu haben? Der Koalitionsvertrag sieht als Termin Ende 2016 vor. Dieser Termin ist eine Herausforderung , ob er gehalten werden kann hängt auch von den personellen Ressourcen im SMS ab. Mit freundlichen Gr .. ßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-30T10:09:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes