STAATSM1N1STER1UM -INNERN Freistaat SACHSEN H=!- SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2797 XODresden, ^ ü . August 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5903 Thema: Aktivitäten der "Identitären Bewegung" in Sachsen im Juni und Juli 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Er- Kenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutz- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 5S4-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Pflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der "Identitären Bewegung" (beispielsweise: Veranstaltungen , Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte, Vortrage, "Schulungen", sonstige Treffen) gab es in den Monaten Juni und Juli 2016 (bitte aufschlüs- Seite 2 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sein nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextrem istischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der "Identitären Bewegung" in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Ordner Anmelder) in den Monaten Juni und Juli 2016 (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Anfang Juni Zwickau Identitäre Bewegung (IB)-Ortsgruppe Zwickau Treffen zur Anfertigung von Transparenten 03.06.2016 Dresden u. a. IB Aktionen "Heimat im Blindflug" 15.06.2016 Dresden IB-Ortsgruppe Dresden Transparentaktion "Grenzen dicht - Remigration jetzt" und Anbringen von Plakaten 17.06.2016 Dresden u. a. IB mind. 4 Gedenkaktion am Panzerkettendenkmal 20.06.2016 Bautzen l B - Ortsgruppe Bautzen mind. 6 Sonnwendfeuer Ende Juni 2016 Zwickau u. a. IB Aktion "Heimat im Blindflug " 02./03.07. 2016 Sachsen IB Sachsen, Thüringen und Sachsen- Anhalt Uberregionales Treffen unter dem Motto "Sport, Kultur und Gemeinschaft " 08.07.2016 Dresden, Radebeul u. a. IB Sprühaktionen (Botschaft "Geht nach Hause !" auf arabisch) 09.07.2016 Leipzig IB - Ortsgruppe Leipzig Flugblattaktion, Aufschrift "Remigration" Seite 3 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 12.07.2016 Dresden IB - Ortsgruppe Dresden Plakataktion gepostet am 19.07.2016 Leipzig IB-Ortsgruppe Leipzig Aktion, Rotfärbung des Brunnens am Richard- Wagner-Platz 24.07.2016 Radebeul u. a. IB Sachsen Banneraktion an Kirche, Aufschrift "Jesus folgen heißt nicht, praktizierende Mörder aufnehmen!!!" 25.07.2016 Dresden IB-Ortsgruppe Dresden mind. 4 Gedenk- und Protestaktion an der Frauenkirche Ende Juli Oderwitz u.a. IB Sachsen Banneraktion, Aufschrift "Würzburg, München...? Widerstand! Jetzt!" 30.07.2016 Dresden IB Sprühaktion in der Nähe des Sächsischen Landtages * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche vor Juni 2016 erfolgten oder begonnenen Aktivitäten der "Identitären Bewegung" im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o. Ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Anfang Januar 2016 Erzgebirgskreis IB-Ortsgruppe Erzgebirge über 50 (Eigenangabe ) Infoveranstaltung ab 08.01.2016 Dresden IB-Ortsgruppe Dresden mind. 9 Start der "Frühjahrsoffensive " - Flugblattverteilung in der Dresdner Altstadt sowie Banneraktion , Aufschrift "Unser Land - unsere Werte!" 23.01.2016 Stollberg l B - Ortsgruppe Erzgebirge ca. 10-15 Beteiligung an einem Sternmarsch Seite 4 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 24.01.2016 Zwickau IB - Ortgruppe Zwickau mind. 8 Protestaktion "Unser Land - Unsere Werte" am Johannisbad 06.02.2016 Dresden IB Beteiligung an europaweitem PEGIDA- Aktionstag in Dresden 13.02.2016 Dresden IB - Ortsgruppe Dresden mind. 7 Kranzniederlegung am Denkmal der Trümmer- Trauen 13./14.02. 2016 Aue und Umland IB - Ortsgruppe Erzgebirge Flugblattverteilung 14.02.2016 Dresden l B - Ortsgruppe Dresden mind. 7 Gedenkaktion auf dem Heidefriedhof anl. der Bombardierung Dresdens im 2. Weltkrieg 20.02.2016 Zwickau IB Sachsen ca. 20 Beteiligung an einem Sternmarsch mit eigenern Block 25.02.2016 Bereich Stollberg IB - Ortsgruppe Erzgebirge Anbringen von Transparenten u.a. "Unsere Werte , Unser Erzgebirge" vor dem 26.02.2016 Zwickau IB Sachsen Plakataktion 26.02.2016 Meinersdorf IB - Ortsgruppe Erzgebirge Anbringen von Transparenten vor dem 02.03.2016 Aue, Stollberg und Umgebung IB - Ortsgruppe Erzgebirge Banneraktionen, Auf- Schriften "Identiaere Bewegung .de Erzgebirge", .Heimat Freiheit Tradition " 15.03.2016 Lößnitz IB - Ortsgruppe Erzgebirge Flyeraktion "Unser Erzgebirge - Unsere Werte" 19.03.2016 Chemnitz IB Sachsen und Thüringen Beteiligung am Sternmarsch unter dem Motto "Mit Einigkeit zu Recht und Freiheit" Seite 5 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 19./20.03. 2016 Bautzen IB-Ortsgruppe Bautzen ca. 10 Gründungsveranstaltung 21.03.2016 Dresden IB - Ortsgruppe Dresden ca. 15 Protestaktion unter dem Motto "Jetzt sind die Hetzer da" 21.03.2016 Grünhain- Beierfeld IB - Ortsgruppe Erzgebirge Verschließen der Rathaustür mittels einer Gasbetonwand 24.03.2016 A72 von Hof nach Chemnitz l B -Ortsgruppe Erzgebirge Banneraktion "Stoppt den Großen Austausch" 02.,03.04. 2016 Erzgebirge IB-Ortsgruppen Zwickau und Erzgebirge und Identitäre aus Chemnitz ca. 20 Treffen 09.04.2016 Aue IB - Ortsgruppen Erzgebirge und Zwickau, IB Thüringen ca. 15 Beteiligung an einem Sternmarsch 20.04.2016 Zwickau l B -Ortsgruppe Zwickau Banneraktion "Asylwahn stoppen Grossen Austausch beenden" 21.04.2016 Bad Schlema l B - Ortsgruppe Erzgebirge Protestaktion mit Stallmist vor dem Rathaus 24.04.2016 Zwickau IB - Ortsgruppe Zwickau mind. 3 Flugblattverteilung 28.04.2016 Zwickau IB - Ortsgruppe Zwickau mind. 4 Flugblattverteilung 08.- 10.05.2016 Zwickau l B -Ortsgruppe Zwickau Banneraktionen MAAS ist voll!" "Das 10.05.2016 Leipzig IB - Ortsgruppe Leipzig Bekanntgäbe Neubeginn der Leipziger Ortsgruppe , Transparentaktion gepostet, Aufschrift "Stoppt den Austausch!!! Remigration jetzt!!!" Seite 6 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 14.05.2016 Leipzig IB - Ortsgruppe Leipzig Transparentaktion "Festung Europa-2016" 16.05.2016 Dresden l B -Ortsgruppe Dresden Beteiligung an der Veranstaltung "Festung Europa " 21.05.2016 Dresden IB - Ortsgruppe Dresden Offener Stammtisch 23.05.2016 Dresden IB Teilnahme an der PEGIDA-Demonstration 28.05.2016 Leipzig IB-Ortsgruppe Leipzig Banneraktion beim " 100. Deutschen Katholikentag " * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Zu der Frage liegen der Staatsregierung weitere Informationen vor, die aufgrund der in der Vorbemerkung dargelegten Belange des Geheimschutzes nicht mitgeteilt werden können. Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 1, 2 und 3 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der "Identitären Bewegung" sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten , erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen.) Datum Ort Sachverhalt Straftatbestand 21.03.2016 Grünhain- Beierfetd Zumauern der Rathaustür mit Gasbetonsteinen , auf der Mauer war das Logo der Identitären Bewegung aufgesprüht Nötigung (§ 240 StGB) 03.06.2016 Dresden UT verschaffte sich mittels Leiter Zugang zum Denkmal "Trümmerfrau" auf dem Rathausplatz und hängte der ca. 4m hohen Bronzefigur ein Schild mit der Aufschrift: "BLIND IN DEN UNTERGANG?" um den Hals. Außerdem wurden die Augen der "Trümmerfrau " mittels Stofflappen verbunden. Zusätzlich wurde auf dem Gehweg in Denkmalnähe mittels weißer Kreidefar- Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) Seite 7 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN be und Schablone zwei weitere Male der Schriftzug aufgebracht. 03.06.2016 Dresden Vier UT wurden dabei beobachtet, wie sie das Martin-Luther-Denkmal am Neumarkt besteigen und an dessen Kopf die Augen verbinden. Weiterhin befestigten sie um den Hals der Skulptur ein Schild mit der Aufschrift "BLIND IN DEN UNTERGANG". Auf dem Soekel des Denkmals wurde der gleiche Schriftzug mit weißer Farbe aufgesprüht . Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) 09.07.2016 Leipzig UT warfen innerhalb des Gebäudekomplexes der Höfe am Brühl eine Unmenge an Papierschnipseln (2x3 cm groß) aus der 2. und 3. Etage mit der Aufschrift: "Remigration". Dies führte zur Verunreinigung an der Verkleidüng und an schwer oder nicht zugänglichen Stellen des Objektes. Vor dem Eingang am Hallischen Tor wurde mit Farbe und Schablone das Wort "Remigration " gesprüht. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Frage 5: Über wie viele Mitglieder verfügt die "Identitäre Bewegung" in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten (bitte zuordnen) des Freistaates Sachsen und wie viele Treffobjekte stehen der Gruppierung und ihren Anhängern zur Verfügung (bitte ebenso zuordnen)? Im Freistaat Sachsen bestehen laut Eigenangabe der "Identitären Bewegung Sachsen" derzeit fünf Ortsgruppen (Zwickau, Erzgebirge, Leipzig, Dresden und Bautzen). Gegen ^/ärtig/vird ihr Mitgliederpotential im Freistaat Sachsen auf etwa 40 Personen geschätzt , ^ u den von Ortsgruppen genutzten Treffobjekten liegen derzeit keine Erkenntniss reufidlichen Grüßen Seite 8 von 8 2016-08-31T08:40:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes