SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5905 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Absicherung des Religions- und Ethikunterrichts Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie viel Prozent der Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurde im Schuljahr 2015/16 Ethik- und Religionsunterricht mit zwei Wochenstunden angeboten? (Bitte aufschlüsseln nach Schulart (ggf. Sek. I und II) und SBA-Regionalstelle.) Der prozentuale Anteil des Unterrichts in den Fächern Evangelische Religion , Katholische Religion und Ethik, den die Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit zwei Wochenstunden anbieten, ist nach Regionalstellenbereichen der Sächsischen Bildungsagentur und Schularten gegliedert der Anlage zu entnehmen. Der prozentuale Anteil der Gymnasien wird für die Sekundarstufe I und II gesondert ausgewiesen. Für Schüler der Sekundarstufe II ist die Belegung und Einbringung eines zweistündigen Grundkurses in einem dieser Fächer verpflichtend. Da bei den berufsbildenden Schulen nur an den Beruflichen Gymnasien die Belegung und Einbringung eines zweistündigen Grundkurses in den Jahrgangsstuten 12 und 13 in einem der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik verpflichtend ist, wird der prozentuale Anteil des zweistündigen Angebotes auch nur für diese ausgewiesen. Die Stundentafeln der anderen berufsbildenden Schularten sehen diese Fächer nur mit einer Wochenstunde vor. Frage 2: Wie viele Lehrkräfte (staatlich ausgebildete Lehrkräfte sowie Lehrkräfte über Gestellungsvertrag) sind notwendig, um in den kom- Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/138 Dresden, ){ August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN menden (Schui-)Jahren eine vollständige Abdeckung des Ethik- und Religionsunterrichts entsprechend der Stundentafel zu erreichen? Für das vergangene Schuljahr 2015/2016 hätte die vollständige Abdeckung des zweistündigen Ethik- und Religionsunterrichts einen Mehrbedarf von rund 393 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) erzeugt. Eine Angabe zum Bedarf in den kommenden Schuljahren ist wegen des nichtvorhersehbaren Wahlverhaltens der Eitern bzw. Schüler zwischen Ethik und Religion nicht zuverlässig prognostizierbar. Man kann jedoch davon ausgehen , dass durch die steigenden Schülerzahlen auch der Mehrbedarf für eine zweistündige Absicherung des Ethik- und Religionsunterrichts in den kommenden Schuljahren gegenüber 2015/2016 steigt. Frage 3: Wie viele Lehrkräfte nahmen seit dem Schuljahr 2010/2011 jeweils an einer Weiterbildung zum Erwerb einer unbefristeten Lehrerlaubnis/Lehrbefähigung in den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik teil? Im nachgefragten Zeitraum wurden keine berufsbegleitenden Weiterbildungen zum Erwerb einer unbefristeten Lehrerlaubnis bzw. einer Lehrbefähigung in den Fächern Evangelische Religion , Katholische Religion und Ethik angeboten. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5905 Prozentualer Anteil des zweistündigen Unterrichts in den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik im Schuljahr 2015/2016 je Schulart und Regionalstelle der SBA an Schulen in öffentlicher Trägerschaft SBA Grundschulen Mittel-/Oberschulen Gymnasien allgemein bildende Berufliche Gymnasien Regionalstelle SEKI SEK II Förderschulen SBAB 4% 55% 49% 100% 19% 100% SBAC 10% 94% 66% 100% 5% 100% SBAD 35% 82% 63% 100% 25% 100% SBAL 10% 32% 64% 100% 9% 100% SBAZ 17% 99% 61% 100% 11% 100% Gesamt 17% 76% 62% 100% 14% 100% Quelle: 2. Stichtag SaxSVS im Schuljahr 2015/2016 Seite 1 von 1 2016-08-16T12:10:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes