Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 J 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5907 Thema: Insolvenzkosten des Freistaates für Schulden von Arbeitslosen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 22. Juli 2016, dass die Länder immer häufiger die Kosten für ein Insolvenzverfahren, welches die Bundesagentur für Arbeit über ihren Inkasso-Dienst gegen Arbeitslose einleitet , übernehmen müssen. Dies sei unter anderem darauf zurück zu führen, dass die Agentur für Arbeit auf Weisung der Arbeitsministerin nur noch in Härtefällen eine außergerichtliche Einigung zulässt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs . 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbe itsförderung , SGB III) . Weder die Sächsische Staatsregierung noch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Landesarbeitsministerium haben gegenüber der Bundesagentur für Arbeit betreffende Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse. Frage 1: Wie viele Insolvenzverfahren musste der Freistaat in den letzten 4 Jahren finanziell unterstützen, in denen die Agentur für Arbeit I die Jobcenter Ansprüche gegen Arbeitslose geltend gemacht haben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Kosten sind dem Freistaat durch die Übernahme der Verfahrenskos~en dieser Insolvenzverfahren von Arbeitslosen in welcher Höhe entstanden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/21 Dresden, 3 1. AUG. Z016 , ... Zertifikat seit 2006 oaudlt bcrufundfämlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele Arbeitsvermittlungen aufgrund der von der Agentur für Arbeit I den Jobcentern betriebenen Insolvenzverfahren in den letzten 4 Jahren in Sachsen gescheitert sind? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 3: Eine finanzielle Unterstützung kommt in Form von Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a der Insolvenzordnung (lnsO) gegenüber dem Schuldner in Betracht . Die Kosten des Insolvenzverfahrens umfassen die Gerichtskosten und die Kosten für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter. Statistische Merkmale zu den Antragstellern im Insolvenzverfahren (hier: die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) sowie zu der Art und Höhe der Kosten werden nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2015 nicht erhoben. Belastbare Angaben könnten nur durch einen Aktensturz ermittelt werden , indem für die Jahre 2012 bis 2015 die Verfahrensakten aller eröffneten Insolvenzverfahren betreffend natürliche Personen (IN) sowie die Verfahrensakten aller eröffneten Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (IK) , d. h. insgesamt ca. 21.311 Akten , durchgesehen würden : 2012 2013 2014 2015 eröffnete Insolvenzverfahren betreffend 1.456 1.313 1.216 1. 113 natürliche Personen (IN) eröffnete Verbraucher- und 4.196 4.129 4.005 3.883 Kleininsolvenzverfahren (IK) Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Die zur Beantwortung dieser Fragen notwendige Erhebung würde die jeweiligen Mitarbeiter der Gerichte bei einer geschätzten Minimalbearbeitungsdauer von 10 Minuten pro Akte für insgesamt über 88 Arbeitswochen binden. Somit wäre eine derartige Erhebung mit einem Aufwand verbunden , der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts wird daher von einer Beantwortung abgesehen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UNO VERKEHR Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung die Verfahrenskosten für diese Insolvenzverfahren zu senken? In Insolvenzverfahren werden die Gerichtskosten und Auslagen nach dem Gerichtskostengesetz berechnet, die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters nach der lnsolvenzrechtlichen Vergütungsordnung. Die Staatsregierung hat auf die nach diesen bundesrechtlichen Vorschriften zu berechnenden Verfahrenskosten keinen unmittelbaren Einfluss, und dies unabhängig davon, ob der Insolvenzschuldner arbeitslos ist und sich Forderungen der Agentur für Arbeit/eines Jobcenters ausgesetzt sieht oder nicht. Soweit der Bundesgesetzgeber Reformansätze verfolgt, welche zu einer Senkung der Kosten in Insolvenzverfahren führen, steht die Staatsregierung diesen im Bundesratsverfahren jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Mit freundlichen Grüßen ~ artin Dulig Seite 3 von 3 0 II Freistaat SACHSEN 2016-09-01T10:20:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes