Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5912 STAATSM JNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Probleme beim Betreiberwechsel im SPNV und grenzüberschreitenden Ausschreibungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im aktuell geltenden Vergabegesetz sind keine Regelungen festgeschrieben , die bei einem Betreiberwechsel im SPNV, die Übernahme des Personals regelt. Es ist lediglich eine Übernahme des Personals mittels einer „Soll" Vorschrift geregelt. Beim aktuell erfolgten Betrei - berwechsel beim VMS fungiert die Mitteldeutsche Regiobahn (Transdev) ab 15.06.2016 als neuer Betreiber. Das unterlegene Eisenbahnverkehrsunternehmen , die DB Regio AG baut aktuell über 200 Lokführerlnnen , Kundenbetreuerinnen und Werkstattpersonal ab. Von diesen sind der Großteil ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich perspektivisch bei der Bundesagentur für Arbeit melden werden müssen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr sind im Freistaat Sachsen für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich in regionalen Zweckverbänden zusammengeschlossen haben, zuständig . Die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen erfolgt eigenverantwortlich durch die fünf kommunalen SPNV-Aufgabenträger. Anforderungen hinsichtlich der zu erbringenden Verkehrsleistungen werden in den entsprechenden Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt. Seite 1 von 3 BI Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/19 Dresden , 3 1. AUG. ZO'l6 r Zertif ikilt seit :mo6 audlt ~rufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINJSTERIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, um bei Betreiberwechseln im SPNV Übernahmeverpflichtungen zu implementieren und zu verhindern, dass das Personal des ursprünglichen Betreibers abgebaut wird und insbesondere ältere erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr haben? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, um bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen und daraus resultierenden Vergaben zu verhindern, dass durch Bietergemeinschaften mit osteuropäischen Bahnen auf sächsischen Streckenabschnitten (wie aktuell bei der Vergabe der Strecken Zittau - Cottbus - Forst im Bereich des ZVON geschehen) tarifgebundene , einheimische Eisenbahnarbeitsplätze nicht gefährdet werden? Frage 4: In welcher Art und Weise plant die Staatsregierung die Umgehung von Tarifverträgen von EVU durch Angebote mit Werksverträgen (wie aktuell bei der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft im Raum Zittau - Görlitz Kundenbetreuerinnen über Werksverträge, welche bei der Reinigungsgesellschaft Tereg beschäftigt sind) und damit Lohndumping und das Ausschalten der Mitbestimmung von Betriebsräten zu verhindern? Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen (z.B. hinsichtlich der Einführung eines Vergabegesetzes im sächsischen SPNV) hat die Staatsregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, um sicher zu stellen, dass bei Ausschreibungen im SPNV und damit verbundenen Betreiberwechseln Tarifverträge gewahrt bleiben und prekäre Beschäftigungsbedingungen durch Werkverträge sowie Lohnkostenangebote auf Basis osteuropäischer Löhne verhindert werden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 sowie 4 und 5: Seitens der Staatsregierung wurde das Problem der Anwendung von tariflichen Standards bei einem Betreiberwechsel nach Ausschreibungen im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bereits offensiv aufgegriffen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hatte einen entsprechenden Bundesratsantrag bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestellt, der darauf gerichtet war, dass bei einem Betreiberwechsel die tariflichen Standards übertragen werden sollen . Dem sind die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag gefolgt und haben beschlossen, die im Gesetzentwurf enthaltene „kann"-Regelung in eine „soll"-Regelung zu ändern. Allerdings wurde dies auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt, die für die Erbringung der übergehenden Verkehrsdienstleistung unmittelbar erforderlich sind (statt: „zur Erbringung der Dienste" jetzt ,,für die Erbringung dieser Verkehrsleistung"). Diese Einschränkung stellt einen vertretbaren Kompromiss dar, um sowohl den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Vergabestellen gerecht zu werden . Seite 2 von 3 "' Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR § 131 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen lautet nunmehr: "Öffentliche Auftraggeber, die öffentliche Aufträge ... vergeben, sollen gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verlangen, dass bei einem Wechsel des Betreibers der Personenverkehrsleistung der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren , übernimmt und ihnen die Rechte gewährt, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a BGB erfolgt wäre." Im Rahmen der vorgesehen Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes wird das SMWA prüfen, welche Möglichkeiten darüber hinaus bestehen, das Schutzniveau für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der Fragestellung zu verbessern . Frage 3: In welcher Art und Weise plant die Staatsregierung in solchen Fällen zum Beispiel die Verpflichtung von Personalwechseln an Grenzbahnhöfen (Lokomotivführerlnnen und Zugbegleiterlnnen) zu gewährleisten? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird mit Verweis auf die Vorbemerkung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Kommune als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Die Ausgestaltung von SPNV-Leistungen obliegt auch im grenzüberschreitenden Verkehr den kommunalen Aufgabenträgern. In Bezug auf das Fahrpersonal, sind die allgemein geltenden eisenbahnrechtlichen Sicherheitsbestimmungen im internationalen Eisenbahnverkehr einzuhalten . Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-08-31T15:38:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes