STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/5923 Thema: Förderung von Grauwasserrecycling Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, in welchem Maße die Nutzung bzw. das Recycling von Grauwasser und Regenwasser jeweils in den kreisfreien Städten und ländlichen Gebieten verbreitet ist? Über das Recycling von Grauwasser und Regenwasser in den Kreisfreien Städten und ländlichen Gebieten liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Erhebung von Daten über die Nutzung bzw. das Recycling von Grauwasser und Regenwasser bei den kommunalen Aufgabenträgern. Frage 2: Welche Fördermöglichkeiten stehen wem in Sachsen zur Anschaffung eines Systems zum Grauwasserrecycling bzw. -Nutzung zur Verfügung? Die Anschaffung eines Systems zum Grauwasserrecycling bzw. -Nutzung ist im Freistaat Sachsen kein eigenständiger Fördergegenstand. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, welche finanziellen Mittel die Zweckverbände zur Spülung von Abwasserleitungen aufwenden mussten, da nicht genügend Abwassermengen für einen reibungslosen Ablauf eingeleitet wurden? Angaben zu den finanziellen Mitteln, die Zweckverbände zur Spülung von Abwasserleitungen aufwenden mussten, da nicht genügend Abwassermengen für einen reibungslosen Ablauf eingeleitet wurden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. August 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50119t5305 Dresden, ¿{, O?, lo16 Tag der Dêutschcn Ê¡nhcitt¡tt ¡;"1 l. I¡ ¡t Freistaat Sachsenor.-o1.ro,zor6 Eo¡ - - Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fi¡r elektron¡sch signiêrtè sow¡e f ü¡' verschlüsselte elêktton¡sche DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 4: Welche Fördermöglichkeiten stehen den kommunalen Aufgabenträgern in welcher Höhe zur Anpassung der Wasserversorgung und -Entsorgung an den demografischen Wandel und gesellschaftlichen Entwicklungen zur Verfügung? Nach der Förderrichtlinie Siedlungswasseruirtschaft - RL SM/V/2016 Nr. 2.4 ist der Neubau von Überleitungssammlern bei besonderer fachlicher Notwendigkeit, insbesondere aus demografischen Gründen, förderbar. Der Fördersatz beträgt nach Nr. 5.2.1 RL S\ A/V/2016 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Frage 5: Entsprechend der ,,Grundsatzkonzeption 2020 für die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen" ist auffällig, dass insbesondere die Versorgungsräume Döbeln/Oschatz (20111/E*d), Sächsische Schweiz (156 l/E*d), Nordsachsen (142 l/E*d), Grimma/ Geithain (128 l/E*d) und Zittau (122|,18*dl sehr hohe Bilanzüberdeckungen für Trinkwasser bis zum Jahr 2020 aufuveisen. ln der Regel ist dies mit erhöhten Betriebs- und Unterhaltungskosten des Trinla¡vassergewinnungssystems und damit erhöhten Gebühren in den Versorgungsräumen verbunden. Dahingegen weißen die Versorgungsräume Radebeul /Goswig/Meißen sowie Ghemnitz/ Mittleres Erzgebirge kaum Bilanzüberdeckungen auf, obwohl ein maximaler Wasserbedarf mit einem Spitzenfaktor von 1,7 sichergestellt werden soll. Mit welchen Angeboten unterstützt die Staatsregierung die kommunalen Aufgabenträgern bei der Planung und Anpassung ihrer Trinhrassergewinnungssysteme ? Die Staatsregierung unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Planung und Anpassung ih rer Trinkwassergewinnungssysteme wie folgt: lm Jahre 2012 wurde die Grundsatzkonzeption Wasserversorgung 2020 veröffentlicht, welche ein Angebot zur planerischen Groborientierung und künftigen Ausrichtung der öffentlichen Wasserversorgung unter anderem unter den Aspekten des Klimawandels und der demografischen Veränderungen darstellt. lnwieweit dieses Angebot angenommen wurde bzw. wird, ist den kommunalen Trägern der öffentlichen Wasserversorgung überlassen. Die öffentliche Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Gemäß S 43 des Sächsischen Wassergesetzes haben die Träger der öffentlichen Wasserversorgung auf Verlangen ihr Wasserversorgungskonzept der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Zur Erstellung der Grundsatzkonzeption wurde von dieser Ermächtigung im Vorfeld Gebrauch gemacht, um eine einheitliche Bewertungs- und Datengrundlage zu erhalten. Als Leitfaden für die Erstellung der Versorgungskonzepte diente die ,,Methodik zur Planung der öffentlichen Wasserversorgung". Seite 2 von 3 'iöl'llili'åää l æ iÄëiisuu TANDWIRTSCHAFT I \!7 Ferner wird die am Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelte und betriebene Datenbank WAVE den Aufgabenträgern der öffentlichen Wasserversorgung zur kostenfreien Nutzung und Eingabe von Stammdaten und Kennziffern angeboten. Mit freundl,W* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-08-26T09:55:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes