STAATSM1M1STER1UM DES 11NNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Sü\s-0141. 5/8398 Dresden,^0. August 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr: 6/5931 Thema: Fachaufsichtliche Überprüfung sicherheitsrelevanter Aspekte bei der Unterbringung von Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche von den Betreibern zu berücksichtigende (gesetzliche) Vorgaben existieren zur Gewährleistung der Sicherheit von Frauen und Kindem in Gemeinschaftsunterkünften? Seitens des Freistaates Sachsen wurden in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV Ünterbringung ) Empfehlungen für Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften erstellt. In dieser Verwaltungsvorschrift ist beispielsweise die geschlechtergetrennte Unterbringung vorgeschrieben, soweit es sich nicht um Familien handelt. Weiterhin gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Arbeitshilfe "Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften" heraus. Alleinreisende unbegleitete minderjährige Asylbewerber sind von den Jugendämtern in Obhut zu nehmen (SGB VIII). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 2: Welche spezifischen sicherheitsrelevanten Aspekte werden bei der Ausübung der Fachaufsicht bei der Unterbringung von Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften überprüft? Bei der Begehung von Gemeinschaftsunterkünften werden Vorgaben der VwV Unter bringung schwerpunktmäßig geprüft. Darüber wird ein Protokoll angefertigt (Anlage). Frage 3: In welchen Gemeinschaftsunterkünften wurden welche Mängel in Bezug auf Punkt 2 festgestellt? (Bitte angeben für die Jahre 2014 bis 2016) Bei den Begehungen im angegebenen Zeitraum wurden keine spezifischen sicherheitsrelevanten Mängel in Bezug auf die Unterbringung von Frauen und Kindern festgestellt. Frage 4: Welche Maßnahmen ergehen bei der Feststellung von Mängeln durch die Fachaufsieht ? Soweit Mängel festgestellt werden, wird der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt aufgefordert , diese zu beseitigen. Die Umsetzung wird kontrolliert. Weitergehende Maßnahmen waren bisher nicht erforderlich. Frage 5: Inwiefern werden bei der fachaufsichtlichen Überprüfung die Vorgaben des "Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen" analog berücksichtigt? Der Prüfungsumfang ergibt sich aus dem in der Anlage befindlichen Protokoll, z. B. Wachdienst, Meldeketten, Einfriedungen etc. Das l^enajante Sicherheitsrahmenkonzept gilt in erster Linie für Erstaufnahmeeinrichtungi ^n. ^s hat darüber hinaus Empfehlungscharakter für die unteren Unterbringungsre Lfridlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Landesdirektion Sachsen Referat 62 C Recht und Aufsicht Protokoll zur angemeldeten Begehung des Asylbewerberwohnheimes Landkreis / kreisfreie Stadt: OT / Bezeichnung Heim: Ort: Straße: Datum: Uhrzeit: l. Teilnehmer Vertreter des Landkreises: Betreibergesellschaft: Heimleiter: Sozialarbeiter/in: Vertreter/in der LD Sachsen: Vertreter/in der LD Sachsen: Tel: Tel: Tel: 0371 4599 371 Tel: 0371 4599 372 II. Allgemeines Kapazität: _ Plätze It. Vertrag seit. Vertragslaufzeit aktuell von _, bis Belegung: Personen, davon _ männlich, _ weiblich, Kinder Vertrag / Gemeinschaftsunterkunft besteht seit: III. Lage des Heims zentral stadtnah Anbindung an ÖPNV/Entfernung zur nächsten Bushaltestelle gut D mittel D Art der Unterkunft Container Fabrikgebäude außerhalb schlecht Kaserne Sonstiges Äußerer Eindruck gut D mittel D schlecht Außenanlage sauber D leicht verschmutzt D stark verschmutzt Bemerkungen IV. Zugang zur Unterkunft/Sicherheit Eingang / Pforte besetzt D 24 Stunden: JA/NEIN wenn NEIN: Wachdienst von: bis: Telefonbereitschaft: von: bis: Eingangstür Haus 1 intakt D ggf. weitere Häuser oder Trennung Einzelpersonen und Familien Eingangstür Haus 2 intakt D defekt defekt D Schutz unbefugtes Eindringen von außen gewährleistet: ja D nein Videokamera zur Gefahrenabwehr vorhanden d nicht vorhanden Geeignete technisch / organisatorische Maßnahmen: Sicherheitskonzept nein ja D in Erarbeitung Q Stand: Einsatz von geeigneten Wachpersonal: Firma; DTelefonanschluss / -anläge im Objekt ja Meldewege für sofortige Alarmierung Polizeidienststelle Feuerwehr Notarzt Unterbringungsbehörde gegeben, ja D durch nein nein D defekt bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen: Präventions- und Schutzmaßnahmen: Sicherheit der Asylbewerber im Außenbereich gewährleistet ja nein Aufgaben des Heimleiters nach der VwV Unterbringung: Verantwortung für Betrieb der Einrichtung, Ansprechpartner für Behörden und Bewohner der GU Aufzeichnungen über Betrieb der GU (aktuelle Belegung) anfertigen (Presseauskünfte über Belegungszahlen obliegen der Unterbringungsbehörde) Unaufgeforderte Berichte an Unterbringungsbehörde über Vorkommnisse Aufzeichnungen über vorhandenes Inventar Dienstplanung (bei mehreren Beschäftigten) Hausrecht in Abstimmung mit Unterbringungsbehörde (LRA / kreisfr. Stadt) Vorlage Konzept soziale Betreuung in Abstimmung mit dem / der Ausländerbeauftragten des LRA / kreisfr. Stadt erarbeiten und Unterbringungsbehörde vorlegen. (Einhaltung und Durchführung des Konzepts obliegen der Unterbringungsbehörde) V. Unterkunft (Innen) Allgemeiner Zustand Beschädigungen: nicht vorhanden in geringer Zahl vorhanden D zahlreich vorhanden Sauberkeit im Haus war grundsätzlich gut gut D mittel D schlecht welche: welche: D mittel D schlecht Sauberkeit im Gemeinschaftsraum gut D Informationstafel für Aushänge vorhanden Q genutzt Hausordnung mehrsprachig Brandschutzordnung mehrsprachig D Fluchtplan Q Hygieneplan D Sonstiges Brandschutz: Fluchtwege gekennzeichnet D Feuermelder: vorhanden d Feuerlöscher: Anzahl funktionstüchtig Letzte Brandschutzbegehung am: mittel |_j schlecht nicht vorhanden D frei |_| verstellt sichtbar D zugängig D Ein brandschutztechnisches Sicherheitskonzept liegt vor? Letzte Überprüfung der Feuerlöschgeräte: durch regelmäßig D Bemerkungen: D Ja D nein Q am: Sicherheit der Asylbewerber insgesamt gewährleistet nicht gewährleistet VI. Zimmer der Bewohner Mindestquadratmeterzahl pro Person (6 m2) erfüllt Q nicht erfüllt Gesamteindruck gut Q mittel D schlecht D Grundausstattung: (Tische, Stühle. Schränke, Betten, Decken Beleuchtung, Geschirr usw.) Vorhanden D nicht vorhanden D Ungeziefer: keine vorhanden D vorhanden Notwendige Veränderungen/Reparaturen/Anschaffungen usw.: VII. Versorgung/Verpflegung Art: Bargeld 4 VIII. Küchen/Kochstellen Empfehlung: 8 Bewohner 1 Herd / Kühlschrank 30 pro Person Anzahl der Herde: Zustand/Sauberkeit von Herden Spülen Fußböden zentral Abfallbeseitigung (Mülleimer verschließbar, Ungeziefer Reinigung erfolgt durch gut gut gut gut ö mittel mittel D mittel mittel in Zimmern schlecht schlecht schlecht schlecht (Mülleimer verschließbar, Müllbeutel, notwendige Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel) nicht vorhanden D ö D in geringem Umfang vorhanden in großer Zahl vorhanden gemeinnützige Arbeit F] gegen Zahlung von Entgelt Personal in der Unterkunft externe Reinigungsfirma Bemerkungen: Anzahl ausreichend vorhanden Trennwände abschließbare Türen Sauberkeit Reinigung erfolgt durch ja ja ja nein nein nein gut D bis mittel D Asylbewerber selbst gemeinnützige Arbeit ohne Entgelt D Personal in der Unterkunft d externe Reinigungsfirma ö IX. Sanitäre Einrichtungen Empfehlung: 8 Bewohner 1 Herd / Kühlschrank 30 l pro Person 1. Toiletten Empfehlung: 1 Toilette 10 Bewohner (w); 1 Toilette und 1 Urinal Becken 15 Bewohner (m) schlecht §5AsylbLG D Bemerkungen: 2. Duschen/Waschbecken Empfehlung: 1 Dusche 10 Bewohner; 1 Waschbecken 5 Bewohner Anzahl: Waschbecken ausreichend vorhanden ja a nein D Anzahl: Duschen ausreichend vorhanden Trennwände abschließbare Türen Sauberkeit Ja ja ja gut mittel nein nein nein D schlecht D Reinigung erfolgt durch Duschzeiten: warmes Wasser Bemerkungen: Asylbewerber selbst gemeinnützige Arbeit ohne Entgelt D Personal in der Unterkunft externe Reinigungsfirma unbeschränkt unbeschränkt beschränkt Q beschränkt §5AsylbLG D Zeiten: 3. Waschmaschinen Anzahl der Waschmaschinen kostenfrei oder hauseigene Wäscherei kostenfrei funktionsfähig ja Bedienung durch Mitarbeiter ja Trockner vorhanden ja Wäschetrockenplatz vorhanden ja Bemerkungen: nein nein nein nein Münzer Münzer ö D Hygieneprotokoll vom liegt vor D nicht vor Q X. Arztliche/soziale Betreuung, Sonstiges Sprechstunde eines Arztes in der Einrichtung Sprechstunde des Sozialamtes / Ausländerbehörde in der Einrichtung tätige OrganisationenA/erbändeA/ereine: Postzustellung direkt bei Anwesenheit Empfänger: Postzustellung über Heimleitung / soziale Betreuung: Führung eines Postbuches: Ja ja nein Q nein Q ja D nein D ja |_| nein ja D nein Xl. Freizeitbeschäftigungen Gemeinschaftsraum für Erwachsene vorhanden wird genutzt für ja Fernsehen D Schulungsraum Spielplatz draußen vorhanden Spielzimmer vorhanden Betreuung durch Sozialarbeiter/in Name: Besuch des Kindergartens Besuch der Schule Sonstige Aktivitäten: Feste D Fitness D D sonstiges ja Ja ja D a ja ja D nein nein Q nein nein nein nein D Gebetsräume vorhanden ja D nein D XII. Verbale Bewertung durch den Bearbeiter; Vorschläge für weitere Verfahrensweise, Maßnahmen, die zu veranlassen sind: Datum / Name: Unterschrift LDS Ref. 62 Datum / Name Unterschrift Land kreis / krfr. Stadt 2016-08-31T08:37:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes