STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10167 Dresden, ?0'. August 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5935 Thema: Bundesratsinitiative zu illegalen Autorennen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben am 8. Juli 2016 einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingereicht. Der Gesetzesantrag sieht vor, eine Strafgesetzbuchänderung herbeizuführen und eine Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr in den Normenkatalog aufzunehmen, (vgl. insoweit: ,Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetztes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr', Drucksache 362/16). Die Bundesratsinitiative bzw. der Gesetzesantrag wurde zur weiteren Beratung in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird sich die Staatsregierung zu dieser Bundesratsinitiative ver halten? Frage 2: Sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Positionierung gegeben ist, wann wird die Staatsregierung dazu Stellung beziehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen, Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr, BR-Drs. 362/16, vom 1. Juli 2016, wurde in der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016 vorgestellt und dem Rechtsausschuss (federführend) sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Verkehrsausschuss üeweils mitberatend) zugewiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-319S www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSET^ Eine abschließende Meinungsbildung zu dem Gesetzentwurf im Kabinett hat noch nicht stattgefunden. Eine Positionierung wird im Rahmen der Befassung der Ausschüsse des Bundesrates erfolgen. Ein konkreter Termin hierfür ist noch nicht bekannt. Frage 3: Wie viele illegale Autorennen wurden durch die Polizei im Freistaat Sachsen in den Jahren 2012 - 2015 registriert (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Frage 4: In wie vielen Fällen wurden durch illegale Autorennen Sachwerte beschädigt und oder zerstört (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie der Höhe der jeweils entstandenen Sachschäden aufschlüsseln)? Frage 5: In wie vielen Fällen wurden durch illegale Autorennen Menschen verletzt oder sogar getötet (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Das geltende Recht behandelt illegale Fahrzeugrennen als eine verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Verstöße werden nach § 29 Absatz 1, § 49 Absatz 2 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Ordnungswidrigkeit geahndet. Im Zeitraum 2012 bis 2015 wurde folgende Anzahl an Ordnungswidrigkeiten, die den vorgenannten Tatbestand konkret erfüllen, angezeigt: Landkreis (LK)/Kreisfreie Stadt 2012 2013 2014 2015 Chemnitz, Stadt 0 LK Erzgebirgskreis 0 0 LK Mittelsachsen 0 0 0 LK Vogtlandkreis 0 0 LK Zwickau Dresden, Stadt 0 LK Bautzen 0 LK Görlitz 0 LK Meißen 1_K Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt 0 LK Leipzig 0 LK Nordsachsen Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen 0 Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Illegale Autorennen werden in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht recherchefähig erfasst. Insofern müssten alle Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr (z. B. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß 315b Strafgesetzbuch [StGB], Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB, fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung in Verbindung mit Verkehrsunfällen gemäß § 222 StGB bzw. § 229 StGB, Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB), Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie sonstige Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) einer Einzelauswertung unterzogen werden. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 beträfe eine Einzelauswertung (unter Berücksichtigung von Löschfristen) insgesamt ca. 500.000 Vorgänge. Des Weiteren können illegale Autorennen, soweit sich in deren Zusammenhang ein Verkehrsunfall ereignet hat, grundsätzlich auch als Verkehrsunfälle erfasst worden sein. Gemäß § 1 des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes sind Straßenverkehrsunfälle Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Auch in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik besteht das Merkmal "illegale Autorennen" nicht. Daher sind automatisierte Recherchen nach Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschaden sowie Verunglückten und Sachschäden im Zusammenhang mit illegalen Autorennen ebenfalls nicht möglich. Es müssten für den Zeitraum 2012 bis 2015 434.335 Verkehrsunfälle manuell ausgewertet werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass angesichts des Umfanges der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage eine valide und vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht erbracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz jeweils mindestens eines Sachbearbeiters in den jeweiligen Polizeidienststellen über einen mehrere Wochen währeiylen Zeitraum erforderlich. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage y^ü leigten hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben nicht bzw./pur eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältr ^m^ßig und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei rjjch^zu leisten. Mit freijndlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 2016-08-31T08:59:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes