STAATSM1N1STER1UM DES 1N1MER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8329 Dresden,Iß August 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5938 Thema: Monitor in der Exedra der Semperoper - Nachfrage zu Drs.Nr.: 6/5489 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher konkreten Begründung hat die Sächsische Staatsoper Dresden nach Erhalt der Email der Denkmalschutzbehörde vom 20.10.2015 von der Einholung einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung abgesehen? Die Sächsische Staatsoper Dresden teilte dem Amt für Kultur und Denkmalschütz der Landeshauptstadt Dresden mit E-Mail vom 30. Oktober 2015 mit. dass nach Auffassung der Sächsischen Staatsoper Dresden das Aufstellen eines selbstleuchtenden Screens in der Exedra der Theaterplatzfassade der Semperoper keiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedürfe, da es sich nicht um ein Werbeelement, sondern um eine temporäre Kunstaktion handele. Der Screen würde weder das Erscheinungsbild'noch die Substanz des Kulturdenkmales Semperoper verändern oder beeinträchtigen. Auch handele es sich nicht um einen Auf- oder Anbau an das Kulturdenkmal. Nach Auffassung der Sächsischen Staatsoper Dresden komme es bei der Beurteilung auch auf die übliche Nutzung und den Zweck des Denkmals an. der im Fall der Semperoper in der Ausübung, Schaffung und Darbietung von Kunst bestehe und dies auch durch den Einsatz künstlerischer Elemente an der Fassade des Denkmals verwirklicht werden könne. Ziel der Kunstaktion sei es gewesen, den demokratischen und verfassungsrechtlich verbrieften Werten und damit dem künstlerischen und gesellschaftspolitischen Auftrag der Semperoper über dieses Medium auf besonders wirkungsvolle Weise Ausdruck zu verleihen. Eine Abwägung der denkmalschutzrechtlichen Belange mit der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit müsse in diesem Einzelfall zugunsten der Kunstfreiheit ausfallen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1N Freistaat SACtiSETN Frage 2: Welche Konsequenzen wurden aus dem Verstoß gegen denkmalrechtliche Anforderungen für die Zukunft gezogen, damit nicht erneut ein derartiger rechtswidriger Zustand geschaffen werden kann? Frage 3: Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden oder werden wegen der vorsätzlichen Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht des Monitors gegen wen veranlasst? Frage 4: Sofern Frage 3 verneint wird: Mit welcher konkreten Begründung wurden keine dienstlichen Konsequenzen an das vorsätzliche und rechtswidrige Verhalten geknüpft ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die^L/ande^iauptstadt Dresden geht davon aus, dass es sich bei der vorliegenden Au^nancjfersetzung um einen Einzelfall handelt. Vor diesem Hintergrund wird das Er gre n weiterer Maßnahmen für nicht erforderlich erachtet. reutfdlichen Grüßen arkus Ulbic Seite 2 von 2 2016-08-31T08:38:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes