Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5940 Thema: Uranbergbau-Halde in Bad Schlema Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR „Wie die Auer Lokalausgabe der Freien Presse vom 13. Juli berichtete, plant die Kommune in Bad Schlema die Abtragung der bis 1957 genutzten und jetzt mit Baumbestand bewachsenen Uranbergbau-Halde, um neues Bauland zu erschließen. Dieser Bericht löst bei einigen Anwohnerinnen und Anwohnern Beunruhigung aus." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche gesundheitlichen Gefahren gehen momentan von dieser Wismut-Halde in Ortsmitte aus? Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht nicht. Nach § 118 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBI. 1 S. 1714; 2002 1 S. 1459), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBI. 1 S. 1843) geändert worden ist, gilt für die Sanierung von Hinterlassenschaften früherer Tätigkeiten und Arbeiten sowie die Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranbergbaus nach Artikel 9 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage II Kapitel XII Abschnitt II Nr. 2 und 3 des Einigungsvertrages die "Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11 . Oktober 1984 (GBI. DDR 1984 1 S. 348)" . In § 25 dieser Durchführungsbestimmung wird ausgeführt, dass der Durchschnittswert der effektiven Äquivalentdosis pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren auf 1 Millisievert begrenzt werden muss. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/78 Dresden , 3 1. AUG. 2016 , .... Zert ifiht seit 2006 audit bcrutundfaml1ie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www .smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Für das Umfeld der Halde (Schacht 65) wurde im Ergebnis von radiologischen Untersuchungen eine erhöhte Strahlenexposition festgestellt. Es besteht ein Sanierungsbedarf dahingehend, dass der oben genannte Durchschnittswert der effektiven Äquivalentdosis pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren sicher eingehalten werden soll. Die jetzt vorgesehenen Maßnahmen dienen der Reduzierung der Strahlenexposition im Sinne einer Vorsorge und zur Einhaltung des Richtwertes für die zusätzliche bergbaubedingte effektive Dosis für die Bevölkerung. Frage 2: Wie hoch sind die derzeit gemessenen Strahlungswerte? Die derzeit gemessenen Strahlungswerte betragen: Messort Radonaktivitätskonzentration Park- und Freizeitflächen am Nordrand der Halde 301 Bq/mj und 441 Bq/mj Kleinqartenanlaqen nordöstlich der Halde 68 Bq/m3bis 126 Bq/m3 Kleinqartenanlagen südwestlich der Halde 52 Bq/mjund 146 Bq/m j Nähe zur nächstgelegenen Wohnbebauung am 203 Bq/m j Westrand Rand des Einkaufszentrums 146 Bq/m3 Die ermittelten Werte weisen eine im Vergleich zu natürlichen Hintergrundwerten (1 Obis 40 Bq/m3) erhöhte Radonfreisetzung aus. Weitere spezifische Radium-226-Konzentrationswerte wurden im Rahmen von zwei Bohrungen ermittelt. Diese Werte liegen im Bereich 0,2 bis 0,9 Becquerel pro Gramm. Oberflächenproben haben einen mittleren spezifischen Aktivitätskonzentrationswert von 0,6 Becquerel pro Gramm. Frage 3: Welche möglichen Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger von Bad Schlema, auch hinsichtlich einer Strahlenbelastung, sieht die Staatsregierung, wenn der Abraum dieser Halde in Höhe von ca. 490 000 Kubikmetern abgetragen wird? Durch die geplante Sanierungsmaßnahme selbst werden die Werte zur Strahlenexposition nicht wesentlich erhöht. Die zu erwartende Strahlenexposition für die Bevölkerung wurde unter Berücksichtigung aller relevanten Expositionspfade (äußere Strahlenexposition, Inhalation von Radon /Radonfolgeprodukten, Inhalation von kontaminiertem Sehwebstaub, Ingestion von durch Staubablagerungen kontaminierten Lebensmitteln) berechnet. Insgesamt wird die Durchführung der Baumaßnahme bei Einbeziehung dieser Expositionspfade eine zusätzliche effektive Dosis < 0,2 Millisievert im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung verursachen. Seite 2 von 3 e II STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 4: Welche möglichen Hindernisse sieht die Staatsregierung im Hinblick auf das Planfeststellungsverfahren? Für die Sanierung der Halde 65 ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Frage 5: Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten für geplante Maßnahme? Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme werden auf 6,7 Mio.€ geschätzt. Seite 3 von 3 II 2016-09-01T10:25:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes