SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: Thema: 6/5943 Haftraum-Multimediasystem in den sächsischen JVAen - Nachfrage zu Drs. 6/5523 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erfahrungen gibt es mit dem Einsatz des Haftraum- Multimediasystems „Multio" in der JVA Waldheim und gibt es Erfahrungen mit diesem oder anderen Systemen aus anderen (sächsischen oder bundesweiten) JVAen? Das Haftraum-Multimediasystem „Multio" der Firma Telio wurde im Februar 2012 in der Justizvollzugsanstalt Waldheim als Pilotprojekt eingeführt. Dabei zeigten sich bei der ersten Gerätegeneration technische Probleme und sicherheitsrelevante Lücken. So kam es in der Vergangenheit wiederholt vor, dass beim Telefonieren die Verbindungsqualität so schlecht war, dass die Gesprächspartner sich kaum verstehen konnten oder Verbindungen abbrachen. Auch mit dem im Gerät verbauten Videorecorder gab es Probleme. Darüber Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj .justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1972/16 Dresden, l~. August 2016 ~I II 1 rn WANDEL HINTER GITIERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim 300 Jahr. !ollchsisch< Vollzugsgrschichtt Hausanschr1ft: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6 , 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verweltungspostfech ; nahere Informationen unter www egvp de STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ g sACHsEN hinaus waren Manipulationen an den Geräten dergestalt zu verzeichnen, dass diese von den Gefangenen geöffnet und als Versteckmöglichkeit missbraucht wurden. Letzteres führte zu einem erhöhten Kontrollaufwand für die Anstalt. Telio hat zwischenzeitlich eine neue Generation von Multio-Geräten entwickelt und kürzlich in der Justizvollzugsanstalt Waldheim vorgestellt. Eine Entscheidung über deren zukünftigen Einsatz wurde bisher nicht getroffen. Erfahrungen aus anderen sächsischen Anstalten liegen nicht vor, da „Multio" in diesen nicht zum Einsatz kommt. Hinsichtlich des Einsatzes und der Erfahrungen in anderen Bundesländern kann Folgendes ausgeführt werden: Derzeit findet das Haftraum-Multimediasystem „Multio" der Firma Telio, teilweise auch als Pilotprojekt, in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen Anwendung, wobei der Einsatz nur in einzelnen Justizvollzugsanstalten erfolgt und eine Ausweitung auf alle Anstalten derzeit nicht geplant ist. Die Justizvollzugsanstalten der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verfügen über keine Haftraum-Multimediasysteme und planen derzeit , mit Ausnahme der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig -Holstein, auch keine Einführung oder Pilotierung entsprechender Systeme. Die Länder, die das Haftraum-Multimediasystem bereits nutzen, berichteten über keine nennenswerten Vorfälle hinsichtlich des Einsatzes von „Multio". Frage 2: Inwieweit ist eine Verknüpfung dieser Haftraummediensysteme mit „elis" möglich , besteht für die Gefangenen außerdem die Möglichkeit der Videotelefonie und wenn nein, warum nicht? Eine Verknüpfung von „Multio" mit „elis" ist nicht möglich, da wie zu Frage 1 der Drs. 6/5523 ausgeführt, „elis" in der Justizvollzugsanstalt Waldheim nicht verfügbar ist. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Die Endgeräte des vorhandenen Haftraum-Multimediasystems verfügen über keine Kamera, sodass den Gefangenen Videotelefonie nicht zur Verfügung steht. Nach Aussage der Firma Telio ist die Videotelefonie mittels 11Multio"-Geräten darüber hinaus aufgrund der verwendeten Software derzeit noch nicht möglich. Frage 3: Zu welchem Ergebnis kam der Test der Nutzung des Haftraum- Multimediasystems „Multio" für die in Bautzen Sicherungsverwahrten, in wie weit ist eine Etablierung des Haftraum-Multimediasystems „Multio" oder eines vergleichbaren Modells in anderen sächsischen JVAen vorgesehen und welcher Zeitplan liegt einer etwaigen Etablierung zu Grunde? Von einer Erprobung des Haftraum-Multimediasystems in der Abteilung Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bautzen wurde aufgrund der oben geschilderten Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Waldheim vorerst abgesehen. Die Einführung von "Multio" in anderen sächsischen Anstalten ist derzeit nicht geplant. Frage 4: Welche Kosten entstehen den Gefangenen, die über die in der Drs. 6/5523 genannten Kosten hinausgehen (bspw. Rundfunkbeiträge)? Gefangene sind gern. § 3 Abs. 2 Nr. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Weitere Kosten entstehen den Gefangenen nicht. Seite 3 von 4 Frage 5: STAATSMlNISTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN Welche baulichen und technischen Voraussetzungen sind für eine Installation des Systems oder vergleichbarer Systeme notwendig und welche Kosten sind damit verbunden? (Bitte grundsätzliche Notwendigkeiten beschreiben, ebenso wie die konkreten Notwendigkeiten in den jeweiligen JVAen und die entsprechenden Kosten) Für die Nutzung eines Haftraum-Multimediasystems ist die Verkabelung der Hafträume mit Installationskabeln im Standard KAT-7 notwendig. Weiterhin wird in jedem Haftraum eine Datenanschlussdose benötigt. Für derartige Maßnahmen sind Baukosten in Höhe von ca. 300 Euro pro Haftraum zu veranschlagen. Hinzu kommen für jede Anstalt die Kosten der Multimedia-Endgeräte sowie der Aufstellung eines zentralen Datenschrankes inklusive der notwendigen Komponenten zur Inbetriebnahme des Datennetzes . Diese Kosten werden bisher durch den Anbieter Telio getragen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-08-31T09:56:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes