STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141_51/8415 Dresden,^. August 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5951 Thema: Sicherheitsdienstleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen sind unter anderem »Anforderungen an den Wachschütz sowie dessen Aufgaben und Zuständigkeiten' definiert. Darin heißt es unter anderem: Das in und an den EAE eingesetzte Wachschutzpersonal ist einmal jährlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung i. V. m. § 9 Bewachungsverordnung beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt zu unterziehen. Dazu legt das Wach- und Sicherheitsunternehmen dem zuständigen Ordnungs -/Gewerbeamt eine Personalliste vor. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung ist vom Ordnungs-/Gewerbeamt dem Antragsteller sowie parallel der LDS zu übermitteln. Die Beschäftigung von Personal aus den Herkunftsländern von Asylsuchenden ist - sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen - ausdrücklich erwünscht. Das Wach- und Sicherheitsunternehmen stellt sicher, dass das Personal mindestens einmal im Jahr an einer tätigkeitsbezogenen Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt. Zudem hat das eingesetzte Personal innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnähme der Tätigkeit an einer Fortbildung zur interkulturellen Kompetenz teilzunehmen. Zum Nachweis der Teilnahme legt das Wachschutzunternehmen der LDS jeweils eine schriftliche Bestätigung vor." Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMW1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 1: Welche Subunternehmen sind durch die Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen mit der Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen beauftragt worden? (bitte nach Name des Betreibers und Subunternehmers und EA-Standort aufschlüsseln) Es sind keine Subunternehmen durch die Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates Sachsen mit der Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen beauftragt worden. Alle Wachschutzunternehmen von EAE wurden durch Behörden des Freistaates Sachsen beauftragt. Frage 2: Seit wann ist das benannte Sicherheitsrahmenkonzept für Beschäftigte des Wachschutzes verbindlich in Kraft gesetzt? Das Sicherheitsrahmenkonzept im Freistaat Sachsen wurde am 2. Dezember 2015 vom Sächsischen Staatsministerium des Innern erlassen. Mit Schreiben vom 2. Februar 2016 erfolgte eine erste Fortschreibung. Das Konzept gilt in erster Linie für die mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen befassten Behörden. Die Inhalte des Sicherheitsrahmenkonzeptes fließen in die Vertragsinhalte mit den Wachschutzunternehmen ein. Frage 3: Wie viele Überprüfungen der Zuverlässigkeit führten zu einem negativen Ergebnis ? (bitte für die Jahre 2015 und 2016 nach Gründen, Zuordnung zu den Phänomenbereichen des "Extremismus" und PMK und ggf. EA-Standort aufschlüsseln) Die Prüfung der Zuverlässigkeit der von den Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben betrauten Mitarbeiter wird im Freistaat Sachsen von den Landratsämtern und den Kreisfreien Städten durchgeführt. Die Landesdirektion Sachsen wurde bislang von den zuständigen Gewerbebehörden nicht über Ergebnisse von Zuverlässigkeitsüberprüfungen informiert. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Gewerbebehörden nicht jährlich durchgeführt wird. Das aktuelle Sicherheitsrahmenkonzept sieht vor, dass das an den EAE eingesetzte Wachschutzpersonal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle drei Jahre einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung i. V. m. § 9 Bewachungsverordnung beim zuständigen Ordnungs -/Gewerbeamt zu unterziehen ist. Seite 2 von 3 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wiegele Asylsuchende sind als Wachschutzpersonal in den Erstaufnahmeeinnchtungen des Freistaates beschäftigt? (bitte nach Herkunftsland und'EA- Standort bzw. Landesdirektions-Bereichen aufschlüsseln) Asylsuchende im Sinne des Gesetzes sind nicht als Wachschutzpersonal in den EAE des Freistaates Sachsen eingesetzt. Diese befinden sich selbst noch im ein derartiger Einsatz ist daher nicht möglich. -/---.-.. -.., Frage 5: Inwiefern wurde sichergestellt, dass "das eingesetzte Personal innerhalb von sechs Monaten nach d.®r Aufnahme der Tätigkeit an einer Fortbildung zur~interkulturellen Kompetenz" teilgenommen hat und welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die in Anspruch genommenen Schulungsangebote (Träger. Dauer , Fortbildungsinhalte)? ~ .,-.,--,..-"-., Verträge für Bewachungsdienstleistungen für eine EAE mit einer Laufzeit von mehr als einem halben Jahr enthalten eine Klausel, wonach für das gesamte Personal die Teil^ nähme an einer Fortbildung zur interkulturellen Kompetenz" spätestens innerhalb von sechs ^ lon^ten nach der Aufnahme der Tätigkeit erforderlich ist. Zum NachweFs der Teihc^me/hat das Wachschutzunternehmen der LDS jeweils eine schriftliche Bestätigung ^o?ulegen'_Nahere Kenntnlsse über die in Anspruch genommenen Schufungsang ^ot^ liegen noch nicht vor. Die ersten Auswertungen bei den längerfristiaen Vertraget werden erst Ende 2016 möglich sein. idlichen Grüßen Markus Ulfcu Seite 3 von 3 2016-08-31T12:03:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes