STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51/8418 Dresden, 2. September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5957 Thema: Mobbing am Arbeitsplatz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mobbing kann für die Betroffenen schwerwiegende Folgen bis hin zu gesundheitlichen Problemen haben. Viele gemobbte Arbeitnehmer erkranken durch permanente psychische Belastung am Arbeitsplatz und müssen zum Teil längerfristig krankgeschrieben werden oder verlieren den Arbeitsplatz." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Umfang von Mobbing am Arbeitsplatz? (Bitte die Anzahl der bekannten Fälle der letzten fünf Jahre nach Alter und Geschlecht aufgegliedert darstellen.) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen wegen Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt? (Bitte um Darstellung der Entwicklung der Fehltage in den letzten fünf Jahren.) Die Ursachen für Erkrankungen der Bediensteten sind den Ressorts und ihren Behörden regelmäßig nicht bekannt. Eine Angabe über mobbingbedingte Fehltage kann daher nicht getroffen werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Mobbing am Arbeitsplatz in den letzten fünf Jahren entwickelt? Im Jahr 2012 waren zwei Gerichtsverfahren und im Jahr 2014 war ein Gerichtsverfahren wegen Mobbing am Arbeitsplatz anhängig. Frage 4: Welche speziellen Ansätze bzw. Programme gibt es derzeit in Sachsen zur Unterstützung von Mobbingopfern? (Bitte Maßnahmen einzeln darstellen und beschreiben .) In den einzelnen Ressorts und deren nachgeordneten Behörden wurden überwiegend Rahmendienstvereinbarungen mit den Hauptpersonalräten bzw. individuelle Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Darin wird u. a. der Begriff Mobbing definiert, die Rolle der Vorgesetzten beschrieben sowie das Verfahren bei Auftreten eines Mobbingfalls festgelegt. Darüber hinaus sind in diesen u. a. das Beschwerde- und Beratungsrecht der Betroffenen sowie die einzelnen Verfahrensschritte, geschulte Ansprechpartner und mögliche Sanktionen geregelt. In verschiedenen Behörden wurden auch Konflikt- und Mobbingbeauftragte bestellt, die als Ansprechpartner für die Bediensteten zur Verfügung stehen. Der Konflikt- und Mobbi ng beauftragte hat die Aufgabe, Mobbingkonflikte auf einvernehmliche Weise zu lösen und Mobbingprävention zu betreiben. Für die Bediensteten des Freistaates Sachsen, insbesondere auch für die Führungskräfte , Bedienstete aus Personalreferaten, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen , Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie Mobbingbeauftragten, stehen verschiedene Fortbildungsangebote, z. B. "Konfliktberatung am Arbeitsplatz" und "Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz", an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz für seinen Geschäftsbereich im Rahmen des Gesundheitsmanagements einen "Konfliktberaterpool" eingerichtet , der auf der Intranetseite Justiz abrufbar ist. Diese Konfliktberater stehen als externe Ansprechpartner vor allem im Bereich der präventiven oder situativen Konfliktbewältigung zur Verfügung und sollen Mitarbeiter und Führungskräfte der sächsischen Justiz im Umgang mit Konflikten in der betroffenen Dienststelle durch Moderation und Beratung unterstützen, um Konflikte einfacher und schneller einvernehmlich beilegen zu können. Ferner wurde ein Handlungsleitfaden zum Gesundheitsmanagement für die sächsische Justiz herausgegeben, der im Rahmen der Maßnahmen der Verhaltensprävention auch Ausführungen bei "Psychischen Belastungen und Konflikten am Arbeitsplatz /Mobbing" enthält. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informiert: des Weiteren im Intranet über das Sächsische Präventionsnetzwerk "Psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz" Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 5: Welche Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1) - 4) hat die Staatsregierung speziell für den öffentlichen Dienst des Freistaates, in wie vielen Fällen gab es hier in den letzten fünf Jahren daraus resultierende dienstrechtliche Konsequenzen und was waren diese? Auf die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Er- Kenntnisse speziell für den öffentlichen Dienst liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. In den letzten fünf Jahren gab es in drei Fällen daraus resultierende dienst- und arbeitsr ^htlicj/re Konsequenzen. Bei den dienstrechtlichen Konsequenzen handelt es sich ^ Umsetzungen, eine ausgesprochene Missbilligung bzw. um eine Kündigung des ^ pdie^isteten, der das Mobbing ausgeübt hat. Mit fr&unjDlichen Grüßen f l { k