STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/10180 Dresden. A^ugust 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/5958 Thema: Mitschnitt von Telefonaten durch die sächsische Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Recherchen von MDR THÜRINGEN wurden zwischen 1999 und 2016 durch die Polizei offenbar zehntausende von Gesprächen ohne Wissen und Zustimmung der Gesprächsteilnehmer automatisch aufgezeichnet . Betroffen seien die Landespolizeidirektion, das Landeskriminalamt , die sieben Landespolizeiinspektionen und alle Polizeiinspektionen . Die Mitschnittpraxis geht laut Medienangaben auf eine Dienstanweisung des Thüringer Innenministeriums von 1999 zurück. Eine solche Praxis widerspricht dem Thüringer Polizeigesetz und würde ebenso gegen das sächsische verstoßen. Gegen die mutmaßlich Verantwortlichen wird mittlerweile wegen des Verdachts auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ermittelt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in Sachsen einen vergleichbaren Erlass bzw. Dienstanweisung des Innenministeriums, der eine automatisierte Mitschnittfunktion von bestimmten Nummern durch die Polizei genehmigt? (bitte Dokument anhängen) Nein, eine der Darstellung zum Vorfall in der Polizei des Freistaates Thüringen entsprechende Regelung gibt es im Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen nicht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Fiir welche konkreten Telefonapparate in welchen Dienststellen sind entsorechende Mitschnittfunktionen vorgesehen (bitte nach Polizeidirektionen^Sufschlüsseln ) und werden die Mitschnitte automatisch aktiviert?" Frage 3: Wie wird garantiert, dass die in die Mitschnitt-Anlage eingebundenen Telefonao- . parateausschließlich für 9esetzlich legitimierte Mitschnitte, z. B. Notrufe, genutzt Frage 4: Wie wird mit getätigten Mitschnitten verfahren? Frage 5: !"wieweitwurde undwird der Sächsische Datenschutzbeauftragte in die Kontrolrechtmäßigen Anwendung der Mitschnittfunktion eingebunden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Allem-d'ejewe^,.fürdenNotruf C. 110") örtlich zuständige Notrufabfragestelle in den Leitstellen^der Polizeidirektionen zeichnet eingehende Notrufeauf.'Re'ch'tiicheGrundra^ gelstj43 Abs;, 1 sächspo'G i. V. m. der Errichtungsanordnung für~den"Betrieb'w"n in den Leitstellen der Polizei Sachsen, Stand 20" April 2011. Automatisch aufgezeichnet werden die über die Notrufnummer 110 in den Leitstellen Polizeidirektionen eingehenden Notrufe. Gehen Notrufe in'den Leitst'elien"uber"die1 allgemei^ bekannten Einwahlrufnummern der Polizeidirektionen'em'so kann "der b'e- Disponent in der Leitstelle eine Aufzeichnung manuell veranlassen" Diese Notrufmitschnitte werden nach Ablauf der Fristen gemäß Erric für^ den Betrieb von Einsatzleittechnik in den Leitstellen der'Polizei Sachlen"auto'maagelöscht . lnAJ!hren 2014/2015_ erfolgte im Zuge einer Anfrage des Sächsischen Datenltzb 3?uftragten .beim. sächsischen Staatsministerium"des Tnnern' eine' des^/er^hrens zur Notruferfassung. Mit l idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-08-31T12:05:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes