STAATSI\I I N ì STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/5966 Thema: Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parkanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen sächsischen Kommunen wird das Mittel Glyphosat in öffentlichen Parkanlagen bzw. auf öffentlichen Plätzen eingesetzt? Zu in öffentlichen Parkanlagen bzw. sächsischen Kommunen eingesetztem regierung keine Angaben vor. auf öffentlichen Plätzen von Glyphosat liegen der Staats- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul sachsen de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. August 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5314 Dresden, ¡4. O(?. lolÇ Tag der Deutschên Einhê¡t I'rTIIlll FreistaatSachsenI or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministeri um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie fúr verschlüssêltê elektronische Dokumente sl Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in öffentlichen Parkanlagen oder ötfentlichen Plätzen fällt nicht in die Entscheidungskompetenz der Staatsregierung, sondern betrifft einen Sachverhalt, der ausschließlich von den sächsischen Kommunen als Selbstveruvaltungsaufgabe im Rahmen ihres eigenen Aufgabenkreises wahrgenommen wird. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsischer Gemeindeordnung nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen. Dies ist nicht gegeben, denn Glyphosat ist weiterhin von der Europäischen Kommission als Pflanzenschutzmittelwirkstoff befristet zugelassen und zwar bis sechs Monate nach Eingang der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung der Europäischen Chemikalien-Agentur oder bis zum 31. Dezember 2017,je nachdem welcher Fall eher eintritt (Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung IEUI 54012011, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung lEUl 201 61 1 3 1 3). f.-oo(f, (o Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Dementsprechend sind glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen und dürfen angewendet werden. Das Pflanzenschutzgesetz sieht für die Anwender keine Meldepflicht über die erlaubte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor. Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung der sächsischen Kommunen bestehen nicht, daher ist auch kein Auskunftsrecht für die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegeben. Frage 2: Gibt es in Sachsen, Vorschriften, Verordnungen o.ä. welche den Einsatz des Mittels Glyphosat, über die vom Hersteller angegebenen Anwendungsregeln hinaus, regelt? Die Staatsregierung hat keine zusätzlichen Rechtsvorschriften erlassen, die die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln über die von der Zulassungsstelle festgesetzten Anwend ungsbestimm ungen hinaus regeln. Frage 3: Wie hat sich die Staatsregierung, inhaltlich, im Zusammenhang mit der Diskussion zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, auf Ebene des Bundesrates und auf europäischer Ebene, gegenüber wem bzw. welchen Gremien, geäußert? Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln liegt allein in der Zuständigkeit des Bundes. Der Bundesrat ist in Fragen der Zulassung nicht eingebunden. Vor diesem Hintergrund bestand für die Staatsregierung keine Veranlassung zu Außerungen im Bundesrat und auf europäischer Ebene. ln dem Zusammenhang wird aber auf die 37. Sitzung des Sächsischen Landtages am 23. Juni 2016, Tagesordnungspunkt 3, venruiesen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-09-01T10:19:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes