SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5973 Thema: Lerncamps Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Freien Presse vom 25.07.2016 war unter der Überschrift 'Nachhilfe und Praktika in den Ferien gefragt' zu lesen, dass die Nachfrage nach Lerncamps in Sachsen um 22 Prozent gestiegen sein und Sachsen im Jahr 2016 acht Lerncamps für insgesamt 225 Schüler organisiert. Dafür stehen 422.000 € Fördermittel zur Verfügung, zuzüglich der gegenüber den Teilnehmern erhobene Kostenbeitrag von 115 €/Teilnehmer. Bei 225 Teilnehmern steht damit eine Summe von nochmals 25.875 € zur Verfügung , mithin also insgesamt 447.875 €. Rechnet man diese Gesamtsumme auf den einzelnen Camp-Platz herunter, ergeben sich veranschlagte Kosten von rd. 1.990 € pro Camp-Platz." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie setzt sich die oben genannte Summe von 1.990 € pro Camp-Platz zusammen, d.h. welche Kostenpositionen werden damit in welcher Höhe gedeckt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Zunächst ist festzustellen , dass die in der Vorbemerkung vorgenommene Berechnung der Kosten je Teilnehmerplatz nicht korrekt ist. Bei dem seitens des Projektträgers gegenüber den Teilnehmern erhobenen Kostenbeitrag in Höhe von 115 Euro handelt es sich um den Teilnehmerbeitrag eines einzelnen Projektträgers. Dieser kann daher nicht stellvertretend für alle Projekte angewendet werden. Der Betrag kann je nach Projektgestaltung unterschiedlich ausfallen. Entsprechend werden die Teilnehmerbeiträge bei jedem Projektträger in unterschiedlicher Höhe erhoben. Vorgaben seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus oder der Sächsischen Aufbaubank zur Höhe des Teilnehmerbeitrags oder zu einer etwaigen Ermäßigung bestehen nicht. Seite 1 von 3 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/157 Dresden,Jb . August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Insgesamt wurden für die Schülercamps in den Sommerferien 2016 zum Zeitpunkt der Bewilligung förderfähige Kosten (einschließlich Eigenmittel) in Höhe von 420.118,86 Euro für insgesamt 237 Teilnehmerplätze geplant. ln diesen Daten ist ein weiteres Schülercamp enthalten, welches nicht in den Sommerferien stattfand, sondern für die Herbstferien geplant ist. Dieses Schülercamp wurde zusammen mit einem in den Sommerferien durchgeführten Schülercamp als ein gemeinsames Projekt beantragt und ist hinsichtlich der Darstellung der einzelnen Kostenposition nicht von den in den Sommerferien durchgeführten Schülercamps trennbar. ln den Kosten sind nicht nur die Ausgaben für die Durchführung der Schülercamps in den Ferien enthalten, sondern auch Ausgaben für die Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler im Nachgang zu den Schülercamps. Für jeden Teilnehmerplatz wurden entsprechend den bewilligten Anträgen durch die Projektträger Kosten in Höhe von durchschnittlich 1.772,65 EUR geplant. Diese Gesamtsumme setzt sich aus den einzelnen Kostenpositionen wie folgt zusammen: Personalkosten: Reisekosten Personal: Auftragsvergaben an Dritte einschließlich Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten der Teilnehmer: Verbrauchsmaterial : Nutzung von Ausstattungsgegenständen: Nutzungsrechte, Dienste, Versicherungen: Raummiete: Verwaltung : 1.091 ,40 EUR 12,18 EUR 385,72 EUR 76,52 EUR 50,32 EUR 30,12 EUR 13,76 EUR 112,63 EUR Die Gesamtkosten werden nach Abrechnung durch die Projektträger und nach der Verwendungsnachweisprüfung voraussichtlich geringer sein. Für die jeweilige Einzelposition können sich auch noch Verschiebungen ergeben, da die Projektträger während der Durchführung der Projekte Änderungen in der Zusammensetzung der Kostenpositionen in einem bestimmten Umfang vornehmen dürfen. Frage 2: Sind alle 225 Plätze bisher genutzt worden? Nein. ln den Sommerferien wurden 214 Plätze genutzt. Frage 3: Wie erklärt sich die Staatsregierung den in der Vorbemerkung erwähnten Anstieg der Nachfrage um 22 Prozent? Der Artikel der Freien Presse vom 25. Juli 2016 beinhaltet keine Aussage zu einer erhöhten Nachfrage speziell nach Schülercamps. Wie dem Artikel entnommen werden kann, ist die Nachfrage nach Ferienkursen im Rahmen der Nachhilfe um 22 Prozent gestiegen. Quelle für diese Angabe ist laut dem Artikel der private Bildungsanbieter Studienkreis GmbH. Die Ferienkurse der Studienkreis GmbH sind nicht identisch mit den mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Schülercamps. Es handelt sich bei den Ferienkursen im Rahmen der Nachhilfe um private Zusatzangebote , die nicht der staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Der Staatsregierung liegen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN daher weder Erkenntnisse noch statistische Erhebungen über das Ausmaß der Inanspruchnahme privat finanzierter Nachhilfe sowie über diesbezügliche Ursachen für etwaige Änderungen im Zusammenhang mit dem in dem Artikel genannten Unternehmen vor. Mit freundlichen Grüßen ~~~~ Seite 3 von 3 2016-08-31T14:16:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes