STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/597 4 Thema: Altersarmut und Zwangsverrentung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rentner in Sachsen gelten als arm? (Bitte nach Geschlecht sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln .) Frage 2: Wie entwickelt sich die Anzahl der als arm geltenden Rentner in den letzten 10 Jahren in Sachsen? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten, gelten nicht als arm, da ihnen gerade diese Leistungen gewährt werden, um Altersarmut zu verhindern. Rentnerinnen und Rentner, die zwar bedürftig sind (und damit als arm angesehen werden können), aber (aus welchen Gründen auch immer) keine aufstockenden Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII beantragen, können statistisch nicht erfasst werden, da diese nicht beim Sozialamt vorsprechen und damit dort nicht bekannt werden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht voin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141 .51-16/801 ~sden, r· September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Wenn Hartz IV Bezieher 63 Jahre oder älter sind und keine Aussicht mehr auf eine Erwerbstätigkeit besteht, können diese durch das Jobcenter nach einem BSG-Urteil Zwangsverrentet werden. Wie viele Hartz IV Bezieher wurden jeweils in den letzten drei Jahren Zwangsverrentet? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln .) Frage 4: Wie viele dieser zwangsverrenteten Hartz IV Bezieher waren in den letzten drei Jahren durch die Zwangsverrentung auf Grundsicherung im Alter angewiesen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 4 : Die Datenerhebung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist in § 51 b SGB II geregelt. Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine einseitige "Zwangsverrentung" durch den 8GB-li- Träger ist nicht vorgesehen. Allerdings sind nach § 12a SGB II Leistungsberechtigte verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und Anträge zu stellen, sofern dies zur Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung von Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Die steuerfinanzierten Leistungen des SGB II sollen gewährt werden , wenn der Hilfebedarf anderweitig nicht gedeckt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-09-09T09:44:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes