STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8325 Dresden,?0 August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5982 Thema: Nicht mehr auffindbare Asylbewerber März bis Juli 2016 zugleich Nachfrage zu Drs. 6/5512 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber wurden zwischen dem 1 März und 31. Juli 2016 in Sachsen durch die EASY Registrierung erfasst und sind dem Freistaat Sachsen zugewiesen worden? (Frage blieb in Drs. 6/5512 unbeantwortet !) Im Zeitraum vom 1. März 2016 bis zum 31. Juli 2016 sind in EASY mit Zuständigkeit Sachsen insgesamt 4.550 Asylbewerber erfasst worden. Die ausstehende Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5512 wird hiermit ergänzend nachgereicht: Im Zeitraum vom 1. März 2016 bis zum 31. Mai 2016 sind in EASY mit Zuständigkeit Sachsen insgesamt 2.576 Asylbewerber erfasst worden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01087 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele der Asylbewerber haben einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat Sachsen im Zeitraum aus Frage 1 erstmalig tatsächlich bezogen und wie viele davon wurden nach ihrer Unterbringung im EASY registriert? Frage 3: Wie viele Asylbewerber haben "illegal" bzw. "auf eigene Faust" ihren Platz aus Frage 2 dauerhaft nach "unbekannt" verlassen (und sind nicht in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft in Sachsen untergebracht)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Informationen darüber, wie viele in EASY registrierte Personen eine Erstaufnahmeeinrichtung in Sachsen tatsächlich bezogen haben oder selbständig weitergereist sind, liegen nicht vor, da in EASY lediglich eine anonymisierte und keine personenbezogene Datenerfassung erfolgt. Frage 4: Wie viele Strafverfahren gegen wie viele Personen wegen welcher Tatbestände wurden in Sachsen im Jahr 2016 eingeleitet oder werden in Sachsen derzeit geführt , weil von dem Beschuldigten a) mehr als ein Asylantrag zur gleichen Zeit im In- oder Ausland gestellt worden ist (rechtmäßige Folgeanträge können unbeachtlich bleiben) b) der Beschuldigte durch die Erstellung eines Asylantrages oder eines weiteren Asylantrages Vorteile erlangen wollte oder erlangt hat, auf die er keinen An- Spruch hat/hatte? Die mehrfache Stellung eines Asylantrages stellt grundsätzlich keine mit Strafe bedrohte Handlung dar. Nach §§ 71, 71aAsylgesetz sind Folge- und Zweitanträge zulässig. Sofern sich die Frage 4 auf Straftaten bezieht, welche in der Folge oder im Zusammenhang mit einer mehrfachen Asylantragstellung begangen werden, zum Beispiel mit dem Ziel der betrügerischen Erlangung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz , so ist festzustellen, dass die Erhebung derartiger Angaben nur im Rahmen von Einzelfallauswertungen möglich wäre, da die Information über eine mehrfache Asylantragstellung in den polizeilichen Datensystemen nicht statistisch auswertbar erfasstwird . Insofern wird von der Beantwortung der Frage abgesehen: Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEE1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Für eine sachgerechte Beantwortung der Frage wäre eine Einzelfallauswertung aller in Betracht kommenden Straftaten vorzunehmen. Mit Stand vom 17. August 2016 müssten 525 Betrugs- und Fälschungsdelikte (ohne Beförderungserschleichung) sowie 5.294 polizeilich erfasste ausländerrechtliche Verstöße ausgewertet werden. Eine derartige Einzelfallauswertung würde einen Sachbearbeiter 15 Minuten pro Vorgang binden . Die Auswertung der insgesamt 5.819 Verfahren würde sich auf 1.455 Stunden erstrecken. Das bedeutet, dass ein Sachbearbeiter bei einer 40-Stunden-Woche mit der Beantwortung über 36 Wochen beschäftigt wäre. Das ist nicht zumutbar. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Frage 5: Gab es unabhängig von der Einleitung von Strafverfahren, im Sinne von Frage 4, registrierte Vorgänge, bei denen ein Antragsteller eines Asylantrages durch Antragstellung oder mehrfacher Antragstellung erreicht hat oder erreichen wollte, dass ihm Vorteile gewährt werden sollten oder gewährt worden sind, auf die er keinen Anspruch hatte/hat? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich und welehe Schadenssumme ist dabei entstanden? Bei der/Kenntniserlangung von Straftaten (in diesem Fall Betrug gem. § 263 StGB) durch qpie Polizei wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Ubfige/i wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Mit fräunfcllichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 2016-08-31T12:05:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes