STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8430 DresdenM August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5983 Thema: Abschiebung in Maghreb-Staaten, insbesondere Tunesien Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausreisepflichtige wurden insgesamt in die Maghreb-Staaten abgeschoben? (Bitte auflisten nach einzelnen Staaten!) In den Monaten Januar bis Juli 2016 wurden 54 Ausreisepflichtige in die Maghreb-Staaten abgeschoben, davon 51 Personen nach Tunesien und drei Personen nach Algerien. Frage 2: Wie viele Tunesier sollten insgesamt seit Anfang des Jahres 2016 abgeschoben werden? Bei wie vielen von ihnen ist die Abschiebung gescheitert aufgrund von Untertauchen vor der Abschiebung, fehlenden Ausweispapieren, Erkrankungen bzw. sonstigen Gründen? (Bitte aufschlüsseln nach Hinderungsgrund.) Zum Stand 31. Juli 2016 gab es laut der monatlichen Asylstatistik der Landescfirektion Sachsen, Zentrale Ausländerbehörde, insgesamt 718 anwesende vollziehbar ausreisepflichtige Tunesier. Die Gründe, warum bei den vollziehbar ausreisepflichtigen und aktuell anwesenden Tunesiern noch keine Abschiebung durchgeführt werden konnte, werden nicht statistisch erfasst. Die Tatbestände, die der Frage zu Grunde liegen, können daher nur durch individuelle Sichtung der insgesamt 718 Akten der vollziehbar ausreisepflichtigen Tunesier ermittelt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand von durchschnittlich drei Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 2. 154 Arbeitsstunden , d. h. von über 269 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von knapp 54 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von einer umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Wie viele der 126 derzeit im Freistaat Sachsen inhaftierten Tunesier sollen während oder nach ihrer Haftstrafe abgeschoben werden? Soweit es sich um inhaftierte tunesische Staatsangehörige im Zuständigkeitsbereich von sächsischen Behörden handelt, ist jeweils die direkte Abschiebung aus der Justizvollzugsanstalt geplant, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. In Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde handelt es sich dabei um insgesamt 87 Tunesier. Weitere acht Personen befinden sich in Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden . Frage 4: Wie weit ist der Freistaat Sachsen mit seinen Planungen, einen Ausreisegewahrsam einzurichten, ab wann ist mit der Inbetriebnahme eines solchen Ausreisegewahrsams zu rechnen? Ein interimistischer Ausreisegewahrsam soll in der Hamburger Straße in der Landeshauptstadt Dresden errichtet werden. Dem Sächsischen Immobilien- und Baumanagement liegt eine Bedarfsanmeldung vor. Die entsprechenden Planungen sind beauftragt. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme können aufgrund des frühen Planungsstadiums derzeit keine Aussagen getroffen werden. Frage 5: Wie viele Personen sind im Laufe des Jahres 2016 in dem von Sachsen anteilig genutzten Ausreisegewahrsam in Brandenburg untergebracht worden? Im Jahr 2016 wurden von den sächsischen Ausländerbehörden keine Personen in der Abs