STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5994 Thema: Zusammenarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/21 Dresden, q 5 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit erfolgt bei der Kontrolle zur Einhaltung der Arbeits¬ schutz- und Arbeitszeitvorschriften eine Zusammenarbeit oder Aufgabenteilung mit Unfallversicherungsträgern oder Bundesbehörden? Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist gemäß § 21 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) staatliche Aufgabe, Der Vollzug der Arbeitszeitvorschriften obliegt nach § 17 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den staatlichen Behörden. ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Die Unfallversicherungsträger (die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche Berufsge¬ nossenschaft) haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrank¬ heiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in ihrem Zuständigkeitsbe¬ reich zu minimieren. Dazu unterhalten sie einen eigenen Aufsichts- Präventionsdienst. Dessen Zuständigkeit ist gegenüber der staatlichen Ge¬ werbeaufsicht deutlich eingeschränkt, so sind sie z. B. für Arbeitszeit. Mut¬ terschutz, Jugendarbeitsschutz u. a. m. nicht zuständig. Im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger auf Grundlage von § 20 a ArbSchG eine gemein¬ same deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die Träger der GDA haben sich verpflichtet, ihre Präventionspolitik aufeinander abzustimmen. Dafür werden u. a. gemeinsame Arbeitsschutzziele vereinbart und zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte entwickelt. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 Haltesteiie Carolapiatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1ÜM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im aktuellen Zeitraum 2013 - 2018 arbeiten Bund, Länder und Unfallversicherungsträ¬ ger gemeinsam an der Verwirklichung folgender Arbeitsschutzziele: • Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ODA ORGA) • Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkran¬ kungen im Muskel-Skelett-Bereich (GDA MSE) • Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Be¬ lastungen (GDA PSYCHE) Für die Umsetzung der Ziele haben die GDA-Träger drei entsprechende Arbeitspro¬ gramme aufgelegt. Sie werden gemeinsam und nach einheitlichen Grundsätzen durch¬ geführt. Präventionsmaßnahmen in den Betrieben sowie Aktivitäten in der Öffentlichkeit werden untereinander abgestimmt. Frage 2: Gemäß Priorisierungserlass des SMWA (vgl. Drs.Nr. 6/4644) werden ne¬ ben WKL mit hohem Risiko (Unfallgefahr) auch diejenigen mit häufigen gesetzlichen Verstößen verstärkt überwacht. Welche Bereiche sind von diesen verstärkten Kontrollen aktuell betroffen? Im zitierten Priorisierungserlass für 2016 wird dazu festgelegt, dass die Arbeitsbedin¬ gungen für Beschäftigte und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Baustellen verstärkt zu kontrollieren sowie anlassunabhängige, systematische Kontrollen nach dem ArbZG durchzuführen sind. Im Bereich des Fahrpersonalrechts (Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer im Straßen¬ güter und -Personenverkehr) ist die Anzahl der Betriebskontrollen zu erhöhen. Frage 3: Auch Krankenhäuser und in der Pflege tätige Unternehmen sind in der Vergangenheit durch eine hohe Verstoßrate bzgl. Arbeitszeitgesetz auf¬ gefallen (vgl. Drs.Nr. 6/4974). Inwieweit werden diese Unternehmen ver¬ stärkt kontrolliert? Nach dem Priorisierungserlass für 2016 sind Unternehmen der Wirtschaftsklassen (WKL) mit dem höchsten Risiko vorrangig zu überwachen. Hierzu gehören u. a. Kran¬ kenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Alten- und Behindertenwohnheime sowie die soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter. Darüber hinaus werden in den drei o. g. GDA-Arbeitsprogrammen Krankenhäuser und in der Pflege tätige Unterneh¬ men priorisiert. Frage 4: Wenn verschiedene WKL verstärkt überwacht werden, in welchem Um¬ fang steigt die Kontrollhäufigkeit und inwieweit werden Unfallversiche¬ rungsträger oder Bundesbehörden in die verstärkte Überwachung mit eingebunden? Frage 5: Konnte in Vergangenheit durch verstärkte Überwachung geringere Un¬ fallraten oder eine gestiegene Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Über das Überwachungsgeschehen der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und die Auswirkungen wird jährlich ein Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen erstellt; zuletzt für das Jahr 2014 (https://publikationen.sachsen .de/bdb/artikel/24421). Der Bericht für 2015 wird in Kürze veröffentlicht. Entsprechende Daten für das Jahr 2016 liegen erst in den ersten Monaten des Jahres 2017 vor. Somit ist ein vergleichender Nachweis derzeit nicht möglich. Zum zweiten Teil der Frage 4 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-09-06T08:24:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes