STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/1&191 Dresden, A September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5997 Thema: Streifendienst in der Chemnitzer Innenstadt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeibeamte sind permanent und planmäßig im Bereich der Chemnitzer Innenstadt für Streifendienste abgestellt? (Angaben bitte nach Wochentagen und Tageszeiten gegliedert und aufgeschlüsselt nach uniformierten Beamten/Zivilstreifen darstellen.) Der Stadtteil Zentrum mit der "Innenstadt" in Chemnitz ist strukturmäßig dem Polizeirevier Chemnitz-Nordost zugeordnet. Die Anzahl von Polizeibeamten , die permanent und planmäßig im Bereich der Chemnitzer Innenstadt für Streifendienste abgestellt werden, ist der tabellarischen Darstellung zu entnehmen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES 1N1NERN Freistaat SACHSEN Wochentag Tageszeit Anzahl der Beamten Montag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Montag 18:00 bis 06:00 Uhr 10 Dienstag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Dienstafl 18:00 bis 06:00 Uhr 10 Mittwoch 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Mittwoch 18:00 bis 06:00 Uhr 10 Donnerstag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Donnerstag 18:00 bis 06:00 Uhr 10 Freitag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Freitag 18:00 bis 06:00 Uhr 12 Samstag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Samstag 18:00 bis 06:00 Uhr 12 Sonntag 06:00 bis 18:00 Uhr 10 Sonntag 18:00 bis 06:00 Uhr 10 Weiterhin wird der Bereich der Chemnitzer Innenstadt durch einen Bürgerpolizisten betreut. Dieser versieht seinen Dienst überwiegend am Tage und zu den normalen Bürozeiten . Die Beamten des Streifendienstes sowie der Bürgerpolizist versehen grundsätzlich ihren Dienst in Uniform. Zusätzlich wird an verkaufsoffenen Sonntagen im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein weiterer Funkstreifenwagen mit jeweils zwei Beamten zum Einsatz gebracht. Frage 2: Wie ist dabei das Verhältnis von motorisierten Streifenfahrten und Streifengängen zu Fuß, insbesondere im Bereich der Fußgängerzonen der Innenstadt? Grundsätzlich werden der Bürgerpolizist und die Beamten des Streifendienstes lageund einsatzbezogen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ist eine Darstellung der erfragten Verhältnisse zwischen motorisierten Streifen und Streifengängen zu Fuß wegen der statistischen Nichterfassung nicht möglich. Frage 3: Welche räumlichen und zeitlichen Schwerpunkte werden bei der Bestreifung der Chemnitzer Innenstadt mit welcher Begründung gesetzt? Die Chemnitzer Innenstadt stellt einen Schwerpunkt in der polizeilichen Arbeit dar und wird deshalb vorrangig in die Streifentätigkeit eingebunden. Der zeitliche Schwerpunkt korreliert mit der Frequentierung der unmittelbaren Innen- Stadt durch relevante Personengruppen. Diese halten sich in erster Linie zu den Geschäftszeiten der Einzelhändler, Kaufhäuser, gastronomischen Einrichtungen und Diskotheken in diesen Bereichen auf. Von Sonntag bis Donnerstag ist dies vom frühen Nachmittag bis in den frühen Abend zu beobachten. Am Freitag und Samstag sind die Personengruppen bis in den späten Abend präsent. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drucksache Nr. 6/5964 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERE Freistaat SACHSEN WraegSaben sich die in den Fragen 1) bis 3) beschriebenen Sachverhalte in den letzten zwei Jahren verändert? Das Polizeirevier Chemnitz-Nordost halt für^alte operaJiven^Aufgabe^de^^fe^ d'iFnstes'^e bereits tabellansch unter Frage 1 aufgeführte Mindestanzahl an Beamten Darüber, hinaus gab es diesbezüglich keine Veränderungen bei der Sollstärke in den letzten iwei Jahren. Im W^itere/wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-09-06T09:39:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes