STAATSMìNìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UI\¡WELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/60 Thema: Änderung der LEADER-Förderrichtlinie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nech unserer Kenntnis liegt gegenwärtig der Entwurf der ,,Richtlinie des SMUL zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2O1x)" vor. Unter Zfifer ll., Punkt 2.3. Förderkriterien war in der bisher gültigen Förderrichtlinie, im Buchstabe g) festgelegt, dass eine positive Stellungnahme zur lntegration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen Destinalionsmanagementorganisation (DMO) bei touristischen Vorhaben vorliegen muss. Diese Festlegung sicherte bisher Einhaltung der vonder Staatsregierung beschlossenen Tourismusstrategie Sachsen 2020, die besagt, dass sich touristische Förderprojekte in die Destinationsstrategie einpassen müssen (Kapitel 4.5., S. 32 der Tourismusstrategie 2020)." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lst es zutreffend, dass die Staatsregierung plant, in der o. g. Förderrichtlinie bei den Förderkriterien zukünftig auf das Vorliegen einer positiven Stellungnahme von der für den Förderantrag zuständigen Destinationsmanagementorganisation (DMO) als notwendige Fördervoraussetzung zu verzichten und falls ja, was sind die konkreten Gründe dafür? lm Zuge des Genehmigungsverfahrens des EPLR hat die Europäische Kommission Bedenken formuliert, wonach das Wort ,,positiv" die Genehmigung gefährdet. Die Europäische Kommission sieht in einer derartigen fachlichen Vorgabe eine nicht zulässige Einschränkung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon+49 351 564 2000 Telefax+49 351 564 2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t4723 Dresden, 0(, f,2aft Jetztct schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www smul sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bifte beim Pfortendienst melden ¡ Kein Zugang für elêktron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Festlegungen in der von Europäischen Union (EU) zugrunde liegenden LEADER-Entwicklungsstrategien schließen qrundsätzlich aus, dass in o. g. Förderrichtlinie weiterhin eine positive Stellungnahme der DMO Voraussetzung sein darf? Festlegungen zu LEADER hat die Europäische Union in der VO (EU) Nr. 1303/2013 (Dachverordnung) vom 17. Dezember 2013, Artikel 32 bis 35 getroffen. Demnach entwerfen lokale Aktionsgruppen (LAG) die Strategien für lokale Entwicklung und führen sie durch. Zur lnterpretation hat die Europäische Kommission einen ,,Leitfaden für lokale Akteure zur CLLD (von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung)" veröffentlicht. Einschlägig ist dort unter Ziffer 3.4 (Seite 51) die Aussage zu Artikel 35 Abs. 1 Buchstabe b der Dachverordnung: ,,LAGs können grundsätzlich frei über die Art der Aktionen in ihren lokalen Entwicklungsstrategien entscheiden, die daher auch innerhalb eines Landes oder einer Region je nach LAG unterschiedlich sein können." Frage 3: M¡t welchen konkreten Maßnahmen stellt die Sächsische Staatsregierung zukünftig sicher, dass Fördermaßnahmen aus o. g. Förderrichtlinie den Vorgaben der Tourismusstrategie Sachsen 2020 vollumfänglich entsprechen? Die Staatsregierung empfiehlt der DMO, sich fachlich in die dezeit laufende Erarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) einzubringen, damit der touristische Fachaspekt (Ziele, Handlungsfelder, Aktionsplan im LES) darin positiven Niederschlag findet und die touristischen Vorhaben durch ihre Beratung qualifiziert werden. Deshalb wurde am 7. Juli 2014 gemeinsam mit dem Landestourismusverband eine touristische Fachveranstaltung für die künftigen LEADER-Regionen, die Bewilligungsbehörden und die DMO durchgeführt. Dort wurde anhand von guten Beispielen die Kooperation von LEADER-Gebieten mit den DMO sehr anschaulich und praktisch gezeigt. Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung in dieser Angelegenheit mit den für das LEADER-Programm zuständigen Stellen der EU mit dem Ziel zu verhandeln, um zu erreichen, dass wie bisher in o. g. Richtlinie das Vorliegen einer positiven Stellungnahme der DMO zwingende Zuwendungsvorrausetzung ist und wie begründet sie ihre Auffassung dazu? Von einer Beantwortung der Frage 4 wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Seite 2 von 3 STAATSI\4INìSTERìUM FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren lnitiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hiezu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, vf.87-r-06). Mit freundlichen Grüßen & Frank Kupfer Seite 3 von 3 2014-11-05T09:24:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes