STAATSM INlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6000 Thema: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete halten sich seit Beginn des Jahres 2016 in Sachsen auf? (bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunft sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln ) Die konkrete Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), die sich in der Zuständigkeit sächsischer Jugendämter befinden, ist täglichen Schwankungen unterworfen. Während sich die Gesamtzahl aus UMA und solchen, die volljährig geworden sind, aber noch Hilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beziehen, zum Stichtag 4. Januar 2016 noch auf lediglich 1.866 Personen belief, hatten die Jugendämter der Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen zum Stichtag 29. Juli 2016 bereits insgesamt 2.238 UMA in Obhut genommen oder ihnen Hilfen nach dem SGB VIII gewährt. Hinzu kommen 84 volljährig gewordene, ehemalige UMA, denen weiterhin Hilfen nach dem SGB VIII gewährt wurden. Die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte zu den beiden Stichtagen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: E Freistaat ~SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141.51-16/776 Dresden, f September 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN 29. Juli 2016 4.Januar2016 Landkreis/Kreisfreie Stadt Minderjährige einschließlich jun- einschließlich ger Volljähriger junger Volljähriger Landkreis Bautzen 166 169 Landkreis Erzgebirgskreis 171 171 Landkreis Görlitz 131 132 Landkreis Leipzig 106 122 Landkreis Meißen 114 114 Landkreis Mittelsachsen 171 179 Landkreis Nordsachsen 121 121 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 146 150 Landkreis Vogtlandkreis 128 137 Landkreis Zwickau 168 171 Stadt Chemnitz 202 207 Landeshauptstadt Dresden 295 305 Stadt Leipzig 319 344 Summe 2.238 2.322 Nähere Angaben zu den Merkmalen Alter, Geschlecht und Herkunft können lediglich bezogen auf die Gesamtzahl der UMA erfolgen, die die Jugendämter im Freistaat Sachsen im Zeitraum 1. November 2015 bis 31 . Juli 2016 in Obhut genommen oder denen sie Hilfen gewährt haben. Diese Zahl beläuft sich auf 3.368 und schließt auch junge Volljährige mit ein, die zunächst als UMA aufgenommen wurden und denen über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus Hilfe nach § 41 SGB VIII gewährt wurde bzw. wird. Sie schließt aber auch Fälle ein, in denen die lnobhutnahme bzw. Hilfegewährung inzwischen beendet wurde. Die detaillierteren Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Seit lnkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung , Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" wird der Personenkreis der UMA im Rahmen des Verteilungsverfahrens durch das Sächsische Landesjugendamt als zuständige Landesstelle erfasst. Allerdings teilen die Jugendämter dem Landesjugendamt werktäglich lediglich ihren jeweiligen Gesamtbestand mit. Eine genauere Aufschlüsselung nach Personen, die zu bestimmten Stichtagen von den Jugendämtern in Obhut genommen waren oder die Leistungen bezogen haben, ist daher nicht möglich. Frage 2: Welche aktuelle Prognose gibt es bezüglich der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Sachsen im Jahr 2016 und wie hat Sachsen die Quote bisher erfüllt? Nach den von den Jugendämtern in einem webbasierten Verfahren beim Bundesverwaltungsamt eingegebenen Daten befanden sich am 29. Juli 2016 bundesweit insgesamt 52.100 UMA in Obhut von Jugendämtern oder bezogen Hilfen nach dem SGB VIII. Hinzu kamen 12.117 volljährig gewordene ehemalige UMA, denen weiter Hilfen nach dem SGB VIII gewährt wurden. Diese Zahl stagniert auf hohem Niveau. Laufende Zugänge neu in Deutschland ankommender UMA und Abgänge aus dem Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. wegen Volljährigkeit oder Familienzusammenführung) halten sich ungefähr die Waage. Bei einer gleichmäßigen Verteilung dieser Gesamtzahl auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel würden auf den Freistaat Sachsen insgesamt 3.265 zu betreu- Seite 2 von 5 143 67 66 102 157 85 68 114 111 99 269 194 391 1.866 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ende UMA bzw. junge Volljährige entfallen. Tatsächlich hatten die Jugendämter der Landkreise und der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen zum Stichtag 29. Juli 2016 insgesamt 2.238 UMA in Obhut genommen oder ihnen Hilfen nach dem SGB VIII gewährt . Hinzu kamen 84 volljährig gewordene ehemalige UMA, denen weiter Hilfen nach dem SGB VIII gewährt wurden. Das entspricht einer Quote von 71,1 Prozent bzw. einer absoluten Unterdeckung von 943 Personen gegenüber dem Sollbestand nach dem Königsteiner Schlüssel. Neu ankommende UMA, die von den Bundesländern, in denen sie vorläufig in Obhut genommen wurden, zur bundesweiten Verteilung angemeldet werden, werden deshalb bis auf Weiteres vorrangig dem Freistaat Sachsen und anderen Ländern mit vergleichbarer Unterdeckung zugewiesen. Diesen Zugängen stehen auch hier laufende Abgänge aus dem System der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber. Wann die dem Anteil des Freistaates Sachsen am bundesweiten Bestand nach dem Königsteiner Schlüssel entsprechende Zahl zu betreuender UMA erreicht sein wird, hängt deshalb von verschiedenen Faktoren ab, die nicht belastbar prognostiziert werden können. Frage 3: Wie viele neue Betriebserlaubnisse nach §§ 45 und 48a SGB VIII wurden seit Jahresbeginn 2016 für die Unterbringung von umA erteilt und wie viele Änderungsanträge für gültige Betriebserlaubnisse gestellt? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und Zahl der Plätze aufschlüsseln) Die Angaben zu Einrichtungen, die zur Unterbringung und Betreuung von UMA seit dem 1. Januar 2016 bis zum 26. August 2016 geschaffen wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Landkreis/ Bescheide Plätze Änderungsanträge Kreisfreie Stadt Stadt Chemnitz 8 85 keine Änderungsanträge Stadt Dresden 11 45 keine Änderungsanträge Landkreis Meißen 3 33 keine Änderungsanträge Erzgebirgskreis 2 36 keine Änderungsanträge Landkreis Bautzen 3 58 3 Änderungsbescheide I 28 Plätze Landkreis Görlitz 3 29 1 Änderungsbescheid I 8 Plätze Landkreis Leipzig 3 51 1 Änderungsantrag Landkreis Mittelsachsen 13 61 2 Änderungsbescheide I 20 Plätze Landkreis Nordsachsen 1 15 2 Änderungsanträge Landkreis Sächsische. 1 12 keine Änderungsbescheide Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Zwickau 4 32 4 Änderungsbescheide I 53 Plätze Stadt Leipzig 4 59 3 Änderungsbescheide I 32 Plätze Vogtlandkreis 7 90 keine Änderungsanträge Frage 4: ln welcher Höhe wurden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisangehörigen Städte und Gemeinden seit Jahresbeginn Ausgaben für die Schaffung von Betreuungsplätzen für umA im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) erstattet? (bitte einzeln aufschlüsseln) Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die Angaben zu den Bewilligungen von Investitionsmitteln zur Schaffung von Unterbringungs - und Betreuungsplätzen für UMA nach der FRL Investitionen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Juli 2016 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 5: Wie viele "sonstige geeignete Personen" sind in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten tätig? (bitte wenn möglich nach Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt und Qualifikation aufschlüsseln) Gemäß § 29 Absatz 1 des Landesjugendhilfegesetzes (LJHG) müssen erlaubnispflichtige Einrichtungen im Sinne des§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder sonstige Wohnformen im Sinne des§ 48a Abs. 1 SGB VIII über eine ausreichende Anzahl an pädagogischen Fachkräften mit staatlich anerkannter oder gleichwertiger Ausbildung verfügen. Geeignet sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte, sofern nicht in ihrer Person liegende Gründe ihrer Eignung entgegenstehen. Die jeweilige Aufgabe kann auch einschlägige Zusatzqualifikationen oder spezifische Ausbildungen im therapeutischen oder medizinischen Bereich erfordern. Personen in Ausbildung und pädagogische Hilfskräfte dürfen nur unter Anleitung der in den Sätzen 1 und 3 genannten Fachkräfte eingesetzt werden. Nach § 29 Absatz 2 LJHG können neben den Personen mit anerkannten Berufsabschlüssen auf Antrag des Trägers der Einrichtung auch andere nach Vorbildung und Erfahrung geeignet erscheinende Personen mit Zustimmung des Landesjugendamtes, gegebenenfalls unter Auflagen, eingesetzt werden. Diese Regelung wurde durch den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 25. September 2015 zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII insoweit konkretisiert, dass dies insbesondere auf folgende Abschlüsse/ individuelle Profile zutrifft: Heilerziehungspfleger, Diplom-Pädagoge, Erziehungswissenschaftler, ausländische Abschlüsse der (Sozial-)Pädagogik (die Möglichkeit der Nachweisführung ist im Einzelfall zu bewerten), Lehrer, Personen, mit langjährigen Erfahrungen in einem Arbeitsfeld der Jugendhilfe sowie Personen mit Sprachkenntnissen und mit zielgruppenspezifischen Kenntnissen. Die Begriffe "Vorbildung" und "Erfahrung" umschreiben die beiden Prüfungsmaßstäbe, an denen sich die Entscheidung der Behörde - im Sinne von Ermessensdirektiven - zu orientieren hat, keine unbestimmten Rechtsbegriffe, die kumulativ erfüllt sein müssen. Die Zustimmung zu einem Einsatz kann deshalb im Einzelfall unter Abwägung mit den eingebrachten Erfahrungen auch Personen mit einer Qualifikationen beispielsweise als Soziologe, Psychologe, Master Europäische Integration oder Sozialassistent erteilt werden. Eine nähere statistische Untergliederung der Angaben zur Qualifikation "Sonstige " ist nicht möglich, da lediglich das Merkmal "sonstige" statistisch erfasst wird. Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ E Freistaat ~SACHSEN Die weiteren Angaben zur Anzahl und Verteilung des Personenkreises der "Sonstigen" auf die Landkreise und Kreisfreien Städte können der Anlage 3 entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen J. 3 Anlagen Seite 5 von 5 Frage 1 u mA: Herkunftsland/ Alter/Geschlecht/Verteilung Stand 31.07.2016 NationaJJtät Alitlalll Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Aserbaidschan Äthiopien Bangladesch Ben in Burkina Faso Elfenbeinküste Eritrea Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Indien Irak Iran Kamerun Kenia Kosovo Libanon Liberia Libyen Mali Marokko Mauretanien Nigeria Ogaden Pakistan Palästina Rumänien Russland Saudi Arabien Senegal Serbien Sierra Leone Slowenien Somalia Sudan Syrien Tschechien Tunesien Ukraine Weißrussland zentralafrikanische Republik unbekannt Summe : 1630 11 5 6 1 1 69 3 2 1 8 162 36 2 16 1 7 142 77 1 1 1 9 2 10 12 57 1 16 1 63 11 2 1 1 4 1 5 1 199 1 744 1 10 2 2 1 28 3368 Anlage 1 zu Drs. 6/6000 Alter Anzahl jünger als 1 Jahr 5 1 Jahr 6 2 Jahre 4 3 Jahre 4 4 Jahre 2 5 Jahre 2 6 Jahre 4 7 Jahre 9 8 Jahre 11 9 Jahre 19 10 Jahre 16 11 Jahre 25 12 Jahre 36 13 Jahre 74 14 Jahre 132 15 Jahre 326 16 Jahre 731 17 Jahre 1211 18 Jahre 727 älter 18 Jahre 12 unbekannt 12 Summe : 3368 !cf 1 1•111 ,j, ... männlich 3178 weiblich 190 unbekannnt 0 Summe: 3368 )'1"\ 11!·1_1111, ;]111 1;1j Bautzen 270 Chemnitz 300 Dresden 419 Erzgebirgskreis 346 Görlitz 220 Landkreis Leipzig 224 Meißen 199 Mittelsachsen 274 Nordsachsen 204 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 100 Leipzig 330 Vogtlandkreis 203 Zwickau 279 Summe: 3368 Frage 4 Investitionen Einzelanträge der freien Träger AntraRSteller Deutsches Rotes Kreuz humanitäre Nothilfe im Ml)ldf!nt!'!l gGmiJH WurZf!l'! Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/ Vogt!c;~nd e. V. empatis- Jugendhilfe GmbH Dresden Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. Leipzig Malwina e.V. Dresden Zwickauer Kinderhaus-Verein e. V. IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Wests!J<;:h?E!n Gl!ll,!c;:!'l<:~\J Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. Colditz Verei n zur Förderung von Ausbildung, B~s<:Niftigl)ng, Beri'!tl!f1g <;,rimrnit~c;:he\J Selbsthilfe 91 e.V. Chemnitz Fördergesellschaft für berufliche Bildung Plauen- Vggtlanq E;!.V. PIac~jVogtl. 21.049,00 Umbau ehemaliges Hotel Wilhelmsburg, Dresden zur Nutzung für 517.523,00 Jue:endwohneruooen Bewilligungen Frage 4 Investitionen Antrag$teller l Fördervorhaben Stadtmission Zwickau e.V. Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Dresden Stadtmission Zwickau e.V. AWO Kreisverband Zwickau e. V. Gemeinde Lossatal Deutsches Rotes Kreuz humanitäre Nothilfe im Mt,~ld~ntal g(JmbH Wwzen OUTLAW gemeinnützige Gesellschaft für Kinderunq Juge.n<;lhilfe mpH Oresden I Umbau und Ausstattung für eine Wohngruppe unbegleiteter minderjähriger AIJ?I~ng~r_. bWi~kC!\J Betreute Jugendwohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer- Zitt!]l,l. ~9hmi?~he. Str. Umbau und Ausstattung für eine Wohngruppe unbegleiteter minderjähriger A\l~l;in<:le.r. ~wic:;k~ll- Mgr!~~W, U. _7_, QG Errichtung Wohnstätte für unbegleitete minderjährige Ausländer in Zwickau, Freiligr<:~t,h?tr. Umbau Kulturhaus Hohburg zur Einrichtung eines Wohnheimes für unbegleitete rninge.ri~l"! rige. A!d?li!nqe.r . Ausstattung Kulturhaus Hohburg zur Errichtung eines Wohnheimes für u n be.gl ~ite.te m i ncle.ri~ hrige. Au?l~nqe.r Schaffung Wohnungen für das Projekt "Geschwisterwohnen", Clara-Zetkin-Str. Summe: Sammelanträ_g_e der Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller -, Landkreis Bautzen Erzgebirgskreis Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Mittelsachsen Kreisfreie Stadt Chemnitz Kreisfreie Stadt Leipzig Landkreis Nordsachsen Fördervorhaben Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Li!n<;lkre.i ~ ßC:HAt?.e.n 00 fi!l!f;lvgrhgp~n) Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im ~ru~e.!;)irg~kre.i? (9 fin?efyCJrhg!;>grJ Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im ~iln<:lkre.i~ Me.iße.n {'2 fi[!?glygrflgf2gnJ Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern !111 ~9D<:lkq~i? S~c:;h? , s.c:;hwe.!~-QHe.rf.ge.!?im~ [J_fJn?f.b!9r!J.gf1g!IJ Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im LC!n<:lkre.!~ Mittel?a~h~~rl (4 fifl?f!.II!QftJgf:u;n) Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern Jn ~he.mnit~ (7 f!f??gfvgrhg!;>gn) Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern i11 ~e.iQf.ig (? fi!l?f?IVQr{lg!Jgn) Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im ~anqkr!'!i ? I'JgrQsil!=h?e.n ((i fin?gfvCJrhgf?gn) Summe: Bewilligungen Anlage 2 zu Antwort L T-Ors. 6/6000 Bewilligungsbetrag 2016 in furo 64.868,00 94.712,00 59.989,00 173.499,00 621.609,00 111.398,00 60.870,00 8.211.856,00 Bewilligungsbetrag 2016 in Euro 2.366.020,00 1.280.978,00 2.765 .804,00 2.464.217,00 2.963.066,00 1.386.024,00 5.612.877,00 4.235.500,00 23.074.486,00 Frage 5 Berufliche Ausbildung der Mitarbeiter/innen ohne sozialpädagogische Qualifikation Stand: 18. August 2016 (/) 'Qj c (/) ..... Q) 'Qj ~ (/) (/) ..... e> .s::::. ~ (.) 'C :::J c :c (\J c (\J Q) Q) (/) .!!:! ~ N ~ ~ Cl Qi 0, (.) - - ~ (\J t! :::: '§ 'C :::J 0 (\J - ~ (\J (/) w > N - ll::l C) I (/) (/) (/) (/) (/) (/) (/) !:l I 'Qj ·a; 'Qj 'Qj c 'Q) 'Q) ·c: .... ..... ..... .... Q) .... ..... E ~ ~ ~ ~ 'C ~ ~ 'C 'C 'C 'C (/) 'C 'C Q) c c c c ~ c c .s::::. (\J (\J (\J (\J (\J (\J u _J _J _J _J 0 _J _J Heilerziehungspfleger 1 2 1 1 2 3 4 Dipl. Pädagogen 13 3 Erziehungswissenschaftler 3 1 ausländische Abschlüsse der Sozialpädagogik Lehrer 2 1 1 4 Personen mit langjähriger Erfahrung 4 7 2 1 4 3 in einem Arbeitsfeld der Jugendhilfe Personen mit Sprachkenntnissen und 4 1 2 7 2 2 zielgruppenbezogenen Kenntnissen Sonstige*, z.B. Soziologe, Psychologe, Sozialassistent, Master Europäische 3 6 0 7 12 7 9 3 Integration Gesamt 27 9 13 17 21 12 23 6 Anlage 3 zu Drs. 6/6000 Q) Cl ..... :c Q) Cl t! Q) 'lil 0 I N 'Qj 3: .s::::. -(.) E (/) c (\J Q) Q) (/) (/) Q) .s::::. .s::::. Cl (.) (.) c (/) Cl (\J c Q) ' ii) ' f;j (/) Q) ~ .s::::. 'C (/) c. ·a; (.) ..... .s::::. :(\J - 'Qj 0 (.) 'C 2 (/) .l!l _J z (\J (/) (/) (/) (/) (/) (/) ·a; 'Q) ' ä) 'ä) iil ..... ..... 0, .... .... (\J ~ ~ 'f;j ~ ~ -'C 'C 'C 'C (/) c c c. c c 'ä) (\J (\J 'ä) (\J (\J ..... _J _J _J _J _J u. 3 8 3 2 30 1 1 18 1 4 2 11 0 1 1 3 2 15 1 2 2 3 2 31 1 7 3 1 30 6 2 11 17 10 96 11 6 34 32 17 231 * Eine weitergehende statistische Auswertung und Konkretisierung der Daten zur Qualifikation der "sonstigen" Personen ist nicht möglich, da lediglich das Merkmal "sonstige" statistisch erfasst wird. 2016-09-09T09:48:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes