STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6001 Thema: Barrierefreier Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten im FreistaatSachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-4075/10/2 Dresden¦ D8.SEP.2B1 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen durch Züge des Öffentlichen Personennahver¬ kehrs bedienten Bahnhöfen und Haltepunkten ist kein oder nur an bestimmten Bahnsteigen ein barrierefreier Zustieg möglich? (Bitte listen Sie alle Bahnhöfe und Haltepunkte auf und unterscheiden Sie die Gründe für die fehlende Barriere¬ freiheit (z.B. zu niedrige Bahnsteigkante, zu großer Abstand zwischen Zug und Bahnsteig oder fehlender barrierefreier Zugang zum Bahnsteig. Bitte benennen Sie bei Bahnhöfen, bei denen nur bestimmte Bahnsteige nicht barrierefrei ausge¬ baut sind, die Nummern der zugehörigen Gleise.) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Eine Liste im Sinne der Fragestellung liegt der Staatsregierung nicht vor. Ergebnis der im Rahmen der Erarbeitung des Sächsischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angestellten eigenen Recherchen war, dass von den 397 Stationen der DB Station&Service AG in Sachsen gegenwärtig 74 % stufenfrei zugänglich sind (Pressemitteilung Alli¬ anz pro Schiene vom 5. August 2015). Von nichtbundeseigenen Eisen¬ bahninfrastrukturunternehmen werden in Sachsen 102 Stationen betrieben. Alle diese Stationen sind stufenfrei zugänglich. Frage 2: Welche Baumaßnahmen erfolgten an sächsischen Bahnhöfen und Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs zum Zwecke der Herstellung einer barrierefreien Umsteigemög¬ lichkeit seit 2010? Bitte benennen Sie den Umfang aller Ma߬ nahmen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Caroiapfatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung liegt der Staatsregierung nicht vor. Die Wei¬ terentwicklung der Stationen obliegt vom Grundsatz sowohl konzeptionell als auch fi¬ nanziell dem Bund und der DB Station&Service AG im Fall der bundeseigenen Infrastruktur und dem jeweils zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Frage 3: In welcher Höhe haben welche Eisenbahninfrastrukturbetreiber seit 2010 Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Haltepunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen bean¬ tragt und in welcher Höhe wurden die Mittel durch den Freistaat bewil¬ ligt und für welche konkreten Baumaßnahmen verausgabt? Die Deutsche Bahn als Eisenbahninfrastrukturbetreiber hat in den vergangenen Jahren Fördermittel für die Komplexbaumaßnahmen S-Bahn Leipzig-Halle, S-Bahn Pirna- Dresden und S-Bahn Dresden-Meißen erhalten. Bestandteil dieser Vorhaben war ne¬ ben der Streckenertüchtigung auch der bedarfsgerechte und barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen und Haltepunkten in unterschiedlichem Umfang. Eine bahnhofs- bzw. halte¬ punktgenaue Übersicht, aus der sich die jeweils zugehörigen Kosten, eingesetzte För¬ dermittel und Bauzeiträume scharf abtrennen lassen, kann aus der Gesamtabrechnung der Vorhaben jedoch nicht abgeleitet werden. Frage 4: Welche Baumaßnahmen zur Herstellung barrierefreier Umstiegsmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltepunkten des Öffentlichen Personen¬ nahverkehrs in Sachsen befinden sich aktuell in welchem finanziellem Umfang im Bau oder in Planung? (Bitte benennen Sie alle Maßnahmen inklusive der (geplanten) Termine für Planfeststellung, Baubeginn, Fer¬ tigstellung und Inbetriebnahme) Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung liegt der Staatsregierung nicht vor. Auf Grund § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind die Eisen¬ bahnen verpflichtet, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nut¬ zung zu erreichen. Die Eisenbahnunternehmen haben in diesem Zusammenhang die Bedingungen für die Herstellung der Barrierefreiheit im Einzelnen in eigener unterneh¬ merischer Verantwortung zu regeln und darüber zu entscheiden, welche Art Maßnah¬ men zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden und zu welchen Zeitpunkten Investitionen von ihnen aufzubringen sind. Frage 5: Welche Bahnhöfe hat die Staatsregierung dem Bund für die Teilnahme am Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum vorgeschlagen, welche haben den Zuschlag erhalten und in welcher fi¬ nanziellen Höhe wird der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe in den nächsten Jahren durch den Bund und durch den Freistaat für welche Umbaumaßnahmen gefördert? (Bitte unter Angabe des Haushaltstitels) Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Fragestellerin mit dem Modernisierungs¬ programm für Bahnhöfe im ländlichen Raum das vom Bund initiierte Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) meint. Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich insofern auf das ZIP. Die Staatsregierung hat dem Bund für die Teilnahme an diesem Programm die folgenden 45 Stationen vorgeschlagen: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Großenhain Cottb. Bf., Großröhrsdorf, Wittgensdorf ob. Bf., Grimma ob. Bf, Hagenwer¬ der, Neugersdorf, Schirgiswalde-Kirschau, Geising, Bischheim-Gersdorf, Gröditz, Lauta, Wittgensdorf Mitte, Ottendorf, Großsteinberg, Petergrube, Weickersdorf Rich¬ tung Görlitz, Breitendorf Richtung Görlitz, Adorf, Mittweida, Niederwiesa, Chemnitz- Hilbersdorf, Oberlichtenau, Altmittweida, Chemnitz-Kinderwaldstätte, Pegau, Beilrode, Rackwitz, Bennewitz, Kubschütz Richtung Dresden, Radebeul-Naundorf, Dresden- Stetzsch, Zietzschen, Großschönau, Cossebaude, Kurort Rathen, Stadt Wehlen, Glaubitz, Krippen, Obervogelgesang, Falkenstein, Lengenfeld, Chemnitz-Borna Hp., Großlehna, Leipzig-Liebertwolkwitz und Horka. Infolge der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Bundesmittel und der speziellen Förderbedingungen ist eine Realisierung der Maßnahmen an den Stationen Gro߬ röhrsdorf und Neugersdorf im Umfang von ca. 1,6 Mio. € geplant. Bund und Freistaat fördern diese Maßnahmen zu jeweils 50 %. Eine Finanzierung ist aus dem neu ange¬ meldeten Haushaltstitel 0704 891 10 „Beteiligung des Freistaates Sachsen an Investiti¬ onen an der bundeseigenen Infrastruktur inklusive Bahnhofsanlagen" vorgesehen, der aus Landesmitteln gespeist werden soll. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-09-08T10:41:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes