STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6002 Thema: Ablehnung der Anträge sächsischer Kommunen auf Ge¬ schwindigkeitsreduzierungen durch das Landesamt für Stra¬ ßenbau und Verkehr (LASuV) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/16 Dresden, 0 8. SEP, 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das LASuV wurde am 1. Januar 2012 gegründet. Die Aufgaben der höheren Verkehrsbehörde gingen zum 1. März 2012 von den Landesdirektionen Dresden, Chemnitz und Leipzig auf das LASuV über. Die Beantwortung er¬ folgt daher nur für den Zeitraum 1. März 2012 bis heute. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamliic Eine Pflicht zur Zustimmung für Geschwindigkeitsbeschränkungen durch das LASuV besteht nur auf Bundesstraßen und nur dann, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf weniger als 60 km/h ermäßigt wird (Rdnr. 8 der VwV- StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e i. V. m. Lid der VwV StVO- Zustimmungspflichten vom 2. März 2012 (SächsABI. S. 290), die durch die VwV vom 26. Januar 2015 (SächsABI. S, 235) geändert worden ist), Dies gilt auch für Ermäßigungen innerorts. Antragsteller beim LASuV ist immer die untere Verkehrsbehörde, da diese originär für die Geschwindigkeitsbe¬ schränkung zuständig ist. Kommunen sind daher oft nur mittelbar Antragstel¬ ler. Frage 1: Für welche Straßenabschnitte haben welche Kommunen aus welchen Gründen im Zeitraum von 2010 bis 2016 beim Lan¬ desamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) die Reduzierung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit beantragt? (Bitte geben Sie die bestehende und die jeweils beantragte maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit an sowie ob es Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN sich dabei um innerörtliche oder außerörtliche Straßen sowie um Bun¬ des-, Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen handelt). Frage 2: Welche dieser Anträge hat das LASuV seit 2010 genehmigt und welche Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurde in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst . Die Tabelle beinhaltet dabei nur Anträge auf längerfristige Geschwin¬ digkeitsbeschränkungen (mind. ein halbes Jahr). Ein- oder zweitägige Beschränkungen z. B. zur Durchführung eines Stadtfestes sind nicht erfasst. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestehen für sächsische Kommunen, Geschwin¬ digkeitsbegrenzungen auf innerörtlichen Durchgangsstraßen auch oh¬ ne Beantragung beim LASuV einzurichten? Die Zustimmungspflicht besteht, wie in der Vorbemerkung dargelegt, nur für Geschwin¬ digkeitsreduzierungen auf Bundesstraßen. Die Voraussetzungen zur Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) hierzu. Frage 4: Mit welchen Maßnahmen innerhalb des Themenkomplexes „Einführung geringerer maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeiten" versucht die Staatsregierung die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie die Lärm-, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen zu reduzieren? Geschwindigkeitsbeschränkungen, Tonnagebegrenzungen und Durchfahrtsverbote für Lkw sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs, deren Rechtsgrundlagen und Vo¬ raussetzungen sich aus § 45 Abs. 1 i. V. mit § 45 Abs. 9 StVO und den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ergeben. Eine Einführung geringerer maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeiten aus Verkehrssicherheits-, Lärmschutz- und Luftreinhaltegründen durch die Staatsregierung ist auf Grund der genannten gesetzlichen Regelun¬ gen nicht möglich. Gemäß ihrem Koalitionsvertrag unterstützt die Staatsregierung fachlich die Kommunen bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung ihrer Lärmaktionspläne und Luftreinhaltepläne, die im Regelfall straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der beste¬ henden Lärmsituation und der Luftqualität als Bestandteil des Maßnahmenkonzepts enthalten. Zudem setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht und die Zahl der schweren Unfälle signifikant reduziert wird. In der länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr", die 2015 im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz eingerichtet wurde und sich mit der Erleichterung der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschrän¬ kungen in Innerortsbereichen befasst, ist das SMWA vertreten. Die vom Bund gemein¬ sam mit den Ländern vorangetriebene Novelle der StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, welche u. a. die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern beinhaltet, hat die Bundesregierung am Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN 15. Juni 2016 beschlossen. Der Bundesrat muss die Erste Verordnung zur Änderung der StVO allerdings noch beschließen. Mit freundlichen Grüßen Martin Duhg Anlage Seite 3 von 3 Anlage zum Schreiben des SMWA zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr.: 6/6002 Straßen¬ abschnitt Kommune/ Antragsteller Gründe Jahr bestehende Geschwindigkeit beantragte Geschwindigkeit Straßen¬ kategorie Straße Entscheidung / Gründe B 98 bei Burkau („Heiterer Blick") Landratsamt Landkreis Bautzen Verkehrs¬ sicherheit 2012 70 km/h 50 km/h Bundes¬ straße Außer¬ orts Befristete Zustimmung wegen Gefähr¬ dung durch Böschungsrutschungen, Schiefstellungen der Schutz- u. Leitein¬ richtungen sowie Rissschäden an der Fahrbahn bis zur Sanierung 08/2015 B 156 OL Zschillichau Gemeinde Großdubrau Landratsamt Landkreis Bautzen Verkehrs¬ sicherheit 2012 50 km/h 30 km/h bei Nässe Bundes¬ straße Innerorts Befristete Zustimmung wegen tiefer Spurrillen bis zur Beseitigung B 6 OL Dresden- Cossebaude zwischen An den Winkelwie¬ sen und Grüner Weg Landeshaupt¬ stadt Dresden Lärmbelastung 2012 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: B 6 ist einzige leistungs¬ fähige linkselbische Verbindung zwi¬ schen BAB 4 und Meißen, DTV für innerörtliche Dresdner Straßen nicht außergewöhnlich hoch Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 liegt vor. B 6 OL Dresden- Cossebaude zwischen Mei߬ ner Landstraße 136 bzw. 181 und Zum Tier¬ heim sowie zwi¬ schen Brab¬ schützer Straße und Zwerg¬ straße Landeshaupt¬ stadt Dresden Lärmbelastung 2013 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Verkehrsbehörde hat keine Gründe dargelegt, daher keine Ent¬ scheidungsgrundlage vorhanden, Nachforderung blieb unbeantwortet 1 Straßen¬ abschnitt Kommune/ Antragsteller Gründe Jahr bestehende Geschwindigkeit beantragte Geschwindigkeit Straßen¬ kategorie Straße Entscheidung / Gründe B 96 bei Quoos Landratsamt Landkreis Bautzen Verkehrs¬ sicherheit 2013 70 km/h 50 km/h Bundes¬ straße Außer¬ orts Befristete Zustimmung wegen Gefah¬ renstelle bis zur Beseitigung 07/2015 B 98 OL Neukirch Landratsamt Landkreis Bautzen Lärmbelastung 2013 50 km/h 30 km/h für Lkw Bundes¬ straße Innerorts Befristete Zustimmung wegen schlech¬ tem Fahrbahnzustand bis zum Beginn der Fahrbahnerneuerung 12/2014 B 87 und B 186 OL Markran¬ städt Stadt Markranstädt Lärmbelastung 2013 50 km/h 30 km/h Zustimmung zur Geschwindig¬ keitsbeschrän¬ kung auf 30 km/h ohne zeitliche Be¬ schränkung auf derB186 und Zustimmung zur Geschwindig¬ keitsbeschrän¬ kung auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf der B 87 zwi¬ schen Park¬ straße und Am Hoßgraben Bundes¬ straße Innerorts Befristete Zustimmung auf Grundlage des Schalltechnischen Gutachtens nach den RLS-90 Die Befristung bis Dezember 2018 wurde vorgenommen, da bis dahin für betroffene Gebäudeeigentümer das Angebot zur Förderung passiven Lärmschutzes nach den Grundsätzen der Lärmsanierung besteht. 2 Straßen¬ abschnitt Kommune / Antragsteller Gründe Jahr bestehende Geschwindigkeit beantragte Geschwindigkeit Straßen¬ kategorie Straße Entscheidung / Gründe B 6 OL Bischofswerda Stadt Bischofswerda Lärmbelastung 2013 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Keine ausreichenden Un¬ terlagen vorhanden oder Gründe vor¬ getragen, daher keine Entscheidungs¬ grundlage vorhanden, Nachforderung blieb unbeantwortet B 174 OL Reitzenhain Stadt Marienberg Stadt Marienberg Lärmbelastung 2013 50 km/h 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Bundes¬ straße Innerorts Zustimmung wegen schlechtem Fahr¬ bahnzustand bis zur Beendigung der Fahrbahninstandsetzung 06/2014 B 92 OL Adorf zwischen Schul¬ straße und Lessingstraße Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag der Stadt AdorfA/ogtland Lärmbelastung 2014 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Bedeutung und Funktion der Bundesstraße für den überörtlichen Verkehr, Fahrbahnerneuerung 2013, Lärmsanierung der kompletten Orts¬ durchfahrt läuft seit 2015, DTV rückläu¬ fig Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 liegt vor. B 6 OL Dresden- Neustadt, Marienbrücke Landeshaupt¬ stadt Dresden Verkehrs¬ sicherheit 2014 50 km/h 30 km/h bei Nässe Bundes¬ straße Innerorts Zustimmung wegen Unfallhäufung bis zur Änderung der Verkehrsführung in Richtung Altstadt 12/2015 B 2 OL Wellaune Stadt Bad Düben Landratsamt Landkreis Nordsachsen auf Antrag der Stadt Bad Düben Lärmbelastung 2014 50 km/h 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: umfassende Lärmsanie¬ rung der Ortsdurchfahrt in der Vergan¬ genheit bereits durchgeführt, DTV seit Jahren rückläufig, Lärmbelastung im Vergleich zu den Vorjahren bereits zurückgegangen, Ortsumgehung Wellaune geplant Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 liegt vor. 3 Straßen¬ abschnitt Kommune / Antragsteller Gründe Jahr bestehende Geschwindigkeit beantragte Geschwindigkeit Straßen¬ kategorie Straße Entscheidung / Gründe B 2 OL Hohenossig Gemeinde Krostitz Landratsamt Landkreis Nordsachsen auf Antrag der Bürgerinitiative Hohenossig Lärmbelastung 2015 50 km/h 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Den betroffenen Gebäu¬ deeigentümern wurde 2014 die Förde¬ rung passiven Lärmschutzes nach den Grundsätzen der Lärmsanierung an¬ geboten. Davon ist nur zögerlich Ge¬ brauch gemacht worden. Das umfas¬ sendere Angebot des Flughafens Leipzig/Halle zum passiven Lärm¬ schutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge wurde offenbar besser angenommen. Wegen der durchgeführten Lärmvor¬ sorge und Lärmsanierung sowie der Fahrbahnerneuerung 2016 sind wei¬ tergehende Lärmschutzmaßnahmen derzeit nicht angezeigt. Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 liegt vor. B 156 OL Niedergurig Gemeinde Malschwitz Landratsamt Landkreis Bautzen Verkehrs¬ sicherheit 2015 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Zustimmung wegen erheblicher Ge¬ fährdung von Fußgängern auf Grund fehlender Gehwege und Kurve, zu¬ nächst befristet bis 12/2016 - Bau von Gehwegen vorrangig erforderlich B 183 OL Großwig Gemeinde Dreiheide Stadt Torgau auf Antrag von Anwohnern Lärmbelastung 2015 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Neu sanierte Straße, ge¬ ringer DTV, Richtwerte der Lärmschutz -Richtlinien-StV nicht erreicht 4 B 174 OL Reitzenhain Stadt Marienberg Stadt Marienberg Lärmbelastung 2015 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ablehnung: Bedeutung als grenzüber¬ schreitende Bundesstraße, geringer DTV, Fahrbahnbelag wurde instandge¬ setzt und somit zustandsbedingte Be¬ einträchtigungen minimiert, Angebot zur Förderung passiven Lärmschutzes nach den Grundsätzen der Lärmsanie¬ rung wurde von keinem Gebäudeei¬ gentümer angenommen Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 liegt vor. B 169 bei Schneeberg Landratsamt Erzgebirgskreis auf An¬ trag der Stadt Schneeberg Verkehrs¬ sicherheit 2015 70 km/h 50 km/h Bundes¬ straße Außer¬ orts Zustimmung wegen zwingend notwe¬ niger Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einfahrt zur Erstauf¬ nahmeeinrichtung/Polizeifachschule B 181 OL Dölzig Stadt Schkeuditz Stadt Schkeuditz Lärmbelastung 2015 50 km/h 30 km/h Bundes¬ straße Innerorts Ein Schalltechnisches Gutachten nach den RLS-90 ist beauftragt. Die Ent¬ scheidung wird nach dessen Fertigstel¬ lung getroffen. 5 2016-09-08T10:40:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes