STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10200 Dresden, < September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6010 Thema: Demonstrationsgeschehen am 6. August 2016 in Löbau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Demonstration am 6. August 2016 in Löbau und bei welcher Behörde angemeldet? Die Anzeige der Versammlung erfolgte am 10. Juni 2016 bei der Versammlungsbehörde , dem Landratsamt Görlitz. Frage 2: Wie viele Polizeibeamte aus welchen Dienststellen und Einheiten waren im Zusammenhang mit der Demonstration im Einsatz? Es waren 20 Polizeibeamte des Streifendienstes der PD Görlitz im Einsatz. Frage 3: Lagen der Versammlungsbehörde und oder der Polizei Erkenntnisse über die Teilnahme von Personen aus dem Thürgida Umfeld vor? Wenn ja, welche Berücksichtigung fand dies in der Gefahrenanalyse? Zu der Versammlung am 6. August 2016 lagen weder der PD Görlitz noch der Versammlungsbehörde Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Anmelderbündnis "Die Sachsen Demonstration" vor? Die gegenständliche Versammlung in Löbau wurde durch eine natürliche Person angezeigt. Die Fragestellung der Kleinen Anfrage verweist auf ein Anmeldebündnis "Die Sachsen Demonstration". In diesem Kontext ist lediglich ein Facebook-Profil mit dem Titel "Die Sachsen Demonstrationen" bekannt . Über dieses Profil wurde auch die Versammlung in Löbau beworben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Das in der Frage genannte Anmelderbündnis "Die Sachsen ^ Demonstration" ist kein Beobachtungso^ektdesLandesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Das LfV Sachsen beobachtet die Aktivitäten von Extremisten auf de^Grundlagesejner ^tand,gkeirnach''§2~Abs:J;Nr. ;1 des Gesetzes_ub^d^^Vjrf^ss^gssc^^ Fi:leis°taataSachseni(SächsVSG). Dabei wurde gekannt, dass zwe^ Rechtsex^emisten^ einTrL^ svL^pz1gund"einer aus Thüringen, auf der o. g. Veranstaltung als Redner auftraten . Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Frage weitere Erkenntnisse^or^deren M^eilung'"überwiegende Gelange des Datenschutzes^entgegen^e^en^P^s^nn^- lmetn"unSrliegen"dlm'S'chutz des Grundrechts auf 'nfor,m.atione"e,selbs;bestim^g ' 33'SachasVerf)"Gleiches-gilt- für Angaben, wenn durch ihre Nennung_RuckscN^se a^Pe^Tnen^ezoger^werd^ könnten. Das;Grundrecht^finJo^ :timmLngl;s;'^RSDntt^imSi^e^^^^ä^^^S^^?u'nlg"'hal{'den"lnformationsanspruch des Fragestellers_mit_den^ R^hte^^Dritter^^ Sch'utz'ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat internFallen der'Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben^hinau_sperso-^ ^'nbSer21Datesn bekannt sind^zu dem Ergebnis geführt, dass^em^G^ndrec^uf info'ruma^neHe"Selbstbestimmung Vorrang zukommt/so^ dass^die Anga^ lmlitu'EIx^emrsmu"sbezug''unterbleiben musste^ Gerade die Unterrichtung_daruber,^da^ lbes^mmte"D'a;enTm"S'in"ne~des"§2SächsVSG über_eine Person bekannt sind,_bet^ ^en' auch LIn Bezug aufden'öffentlichen wie nichtoffentlichen^parlamentarischen^- ' ^sonde^gelchützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsseauf politi^ ^h2 Mehungen !ulassen."Der Schutzgedanke_hat umso nachhalti9er_zuwlrken^a^es hiernicht'altein'um'eine schlichte politische Betätigung geht, sondern djebet Person" einem" extremistischen Kontext und einem bestimmten - .n,der.ALISelnanüler: sectzTmg^mi7anZren''befindlichen-Lager zugeordnet we^rdenjo^ Saats?egierung"hatin die Abwägung einbezogen, ob andere Formen^der^nfomati^^ Sbeamitt£'ng"mögHchi 'sind, ' die'das Tnformationsinteress^des Pariam^nts"un^r,wa^ i'der"RlchteoDritter befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu 'Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dassde^- forde'ri?che"Schutz"des"Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung^nu^d^nn hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleiüt. WrSgJen im Zusammenhang mit der Demonstration Ordnungsmaßnahmen^und odue'ruStrafverfahren gegen Personen oder Personengruppen eingeleitet und ^ ja7w,elcher~politischen Strömung werden die Personen oder Personengruppen zuge'ordnet? Ordnunc^maßnahmen oder Strafverfahren wurden nicht eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen J Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-09-06T09:37:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes