STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6022 Thema: Finanzielle Unterstützung der Unikliniken im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit einer Entschlie ßung setzte sich der Bundesrat dafür ein, den akuten Finanzbedarf von Uni-Kliniken zu decken. Diese und andere Krankenhäuser der Maximal versorgung sind seiner Ansicht nach trotz mehrerer Gesetzesreformen weiterhin deutlich unterfinanziert. Ohne Eingreifen der Bundesregie rung sei eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage zeitnah nicht absehbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Abstimmungsverhalten hatte der Freistaat Sachsen im Bundesrat und welche Gründe führten dazu? Der Freistaat Sachsen hat der Entschließung des Bundesrates zur Verbesse rung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland, in der unver änderten Fassung gemäß Ausschussempfehlung Buchstabe B. Nr. 2 in der Drucksache 312/1/16, zugestimmt. Im Bereich der Krankenversorgung der Hochschulklinika bestehen aus Sicht des Freistaates Sachsen derzeit Unterdeckungen bei der Vergütung von Leis tungen. Das liegt insbesondere am Leistungsspektrum der Universitätskli nika, die als höchste medizinische Versorgungsstufe Patienten mit besonders schweren und komplexen Erkrankungen übernehmen. Die entsprechenden Zusatzkosten werden jedoch über DRG-Fallpauschalen (DRG: Diagnosis Related Groups - diagnosebezogene Fallgruppen), die auf Standardfälle aus gelegt sind und auf einer Mittelwertkalkulation über alle Krankenhäuser beru hen, trotz Fortentwicklung des DRG-Systems nicht immer ausreichend abge bildet. Zu den im Jahr 2015 beschlossenen und teilweise am 01.01.2016 in Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/183-2016 Dresden, ^J/^August 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Kraft getretenen Reformen (Krankenhausstrukturgesetz bzw. der Krankenhausreform und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) sind noch Vorarbeiten und Vereinbarungen der Selbstverwaltung notwendig. Im Krankenhausstrukturgesetz finden sich schon positive Ansätze für die Unikliniken. Der Zeitpunkt für das tatsächliche Eintreten der finanziellen Entlastungen bleibt unbestimmt. Insbesondere scheinen sich die Verhandlungen zur besseren Finanzierung der Hochschulambulanzen zu verzögern und sehr schwierig zu gestalten, so dass von Seiten der Hochschulmedizin sogar Verschlechterungen gegen über dem Status quo befürchtet werden. Der Entschließungsantrag zielte dagegen auf Entlastungen bereits ab 2016. Der Freistaat Sachsen ist an einer solchen sofortigen Ent lastung der sächsischen Universitätsklinika interessiert. Das Stimmverhalten des Frei staates Sachsen entspricht damit auch der im Koalitionsvertrag in Zeile 697 f. getroffenen Vereinbarung, beim Bund dafür zu werben, einen Systemzuschlag für Universitätsklinika einzuführen. Frage 2: Wie hoch ist nach Auffassung der Sächsischen Staatsregierung der zu sätzliche Finanzierungsbedarf der beiden sächsischen Unikliniken in Leipzig und Dresden welcher durch zusätzliche Mittel der Bundesregierung gedeckt werden sollte? Eine betragsmäßige Angabe an zusätzlichen Mitteln der Bundesregierung für die beiden sächsischen Universitätsklinika in Leipzig und Dresden ist aufgrund des geltenden Fi nanzierungssystems nicht möglich: Wie auch die anderen Universitätsklinika decken die beiden sächsischen Klinika ihre laufenden Kosten für den Krankenhausbetrieb mit den für ihre Leistungen vereinbarten oder festgelegten Vergütungen der Krankenkassen. Der Freistaat Sachsen gewährt gemäß § 5 Abs. 3 des Universitätsklinikagesetzes nur Zuwei sungen für Investitionen und sonstige nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. hen Grüßen ^ Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-09-01T13:01:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes