STAATSMINISTERIUM FüR UMWETT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE. Drs.-Nr.: 6/6025 Thema: Reitwegeabgabe Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Jahr 2013 wurden noch rund 36 T EUR aus der ab dem 01. Januar 2015 entfallenen Reitwegeabgabe eingenommen. Nun sollen ,,aus Ausgaberesten aus nicht verbrauchten Mitteln der Reitwegeabgabe sowie Rückflüssen einschließlich Zinsen" weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Ausweislich meiner Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1335 ,,Abgabenverwendung im Freistaat Sachsen" sind in den Jahren seit 2003 etwa 280 T EUR an nicht ausgegebenen Mitteln allein aus der Reitwegeabgabe aufgelaufen. Die Ausgaben waren stets etwa halb so hoch wie die Einnahmen. Schäden an Waldwegen können vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Gleichwohl steht im Haushaltsentwurf dafür kein Budget zur Verfügung (EPL 09, Seite 1131." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viel Kilometer für das Reiten ausgewiesene Wege in Sachsen sind aktuell jeweils a. im Staatswald (Freistaat Sachsen) b. im Bundeswald (Wald im Eigentum des Bundes) c. im Körperschaftswald d. im Privatwald ausgewiesen? # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5320 Dresden, 0Í Og .lorlt Tag der I I DeutschcnEinhcitlll r l¡r¡¡ r t or.-o3.ro.zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Ftrr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. t Kein Zugang für elektron¡sch signierte sowie für vèrschlüsseltê êlektronische Dokumente @sl rO (f)(o o c! - - Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Gemäß $ 12 Absatz 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) sind derzeit für das Reiten im Wald folgende Wegelängen ausgewiesen: Freistaat SACHSEN a. Staatswald des Freistaates Sachsen b. Bundeswald c. Körperschaftswald d. Privatwald 1.884 km 12 km 387 km 1.312km, Frage 2: ln welchem Umfang (Wegelänge) wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils durch das Reiten auf ausgewiesenen Wegen entstandene erhebliche Schäden in welchem der vorgenannten Waldeigentumsarten a. bis d. jeweils angezeigt und davon wiederum inwieweit i ersetzt oder ¡¡. beseitigt? (Bei Ersatz oder Beseitigung bitte Wegelänge und Kostenumfang an ge be n, wa ld bes itzerartens pezif isch bea ntwo rten ) Durch den Freistaat Sachsen wurden in den Jahren 2013 bis 2015 keine Schäden ersetzt. Die in diesem Zeitraum angezeigten und aus Mitteln der Reitwegeabgabe beseitigten Schäden können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: * Hinweis: ln der Regel erfolgte die Abrechnung der Schadensbeseitigung erst im Jahr nach der Schadensanzeige; die Wegelänge wurde bei der Schadensbeseitigung exakt ermittelt. Jahr der Schadensanzeige Eigentumsart angezeigte Schäden: Wegelänge IMeterl davon beseitigt*: Wegetänge I Kosten[Meterl I f€l 2013 Staatswald (Freistaat Sachsen) 700 250 1880,41 2013 Bundeswald 0 0 0,00 2013 Körperschaftswald 430 400 3.580,31 2013 Privatwald 475 449 10.952,76 2014 Staatswald (Freistaat Sachsen) 650 0 0,00 2014 Bundeswald 0 0 0,00 2014 Körperschaftswald 0 0 0,00 2014 Privatwald 0 0 0,00 2015 Staatswald (Freistaat Sachsen) 780 780 7238,35 2015 Bundeswald 0 0 0,00 2015 Körperschaftswald 0 0 0,00 2015 Privatwald 135 156 1601,13 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENü Frage 3: ln welchem Umfang (Wegelänge) ergaben sich in den vergangenen drei Jahren Einnahmen von Rückforderungen aus Maßnahmen der Reitwegeabgabe? ln den Jahren 2013 bis 2015 gab es keine Einnahmen durch Rückforderung von Mitteln aus der Reitwegeabgabe. Frage 4: Welche Summe an Ausgaberesten aus nicht verbrauchten Mitteln der Reitwegeabgabe sowie Rückflüssen einschließlich Zinsen kann aktuell im Bereich der Reitwegeabgabe angenommen werden? Frage 5: Wie hoch fällt im kommenden Doppelhaushalt das Budget für Zwecke nach $ 12 ll SächsWaldG (Schadensbeseitigung auf Reitwegen) aus und aus welchem Grund waren im aktuellen Haushaltsentwurf (Drs 6/5550, EPL 09, Seite ll3) die entsprechenden konkreten Planansätze vezichtbar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5. Aus der ehemals erhobenen Abgabe für das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen (siehe $ 59 Absatz 3 SächsWaldG) stehen weiterhin die nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 273.930,55 Euro (Stand 29. August 2016) zur Verfügung. Auf die Erläuterungen zu Kapitel 09 03 TG 84 im Regierungsentwurf zur Haushaltsplanung 201712018 wird hingewiesen. M ndlichen Griißen Thomas Schm Seite 3 von 3 2016-09-05T14:02:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes