-9' -(Y) STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfåch 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 616027 Thema: Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte durch die LTV Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln den Jahren 2015 und 2016 wurden jeweils etwa 4 Mio EUR für Dienstleistungen Dritter als Mittel für die Entwicklung der Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer l. Ordnung hin zu Risikomanagementplänen inkl. Gefahren- und Risikokarten zur Umsetzung des zweiten Zyklus Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit gesetzlich vorgegebenen Zeitabläufen zur Umsetzung der Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingestellt. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde ein Gesamtbedarf von 6 Mio EUR abschließend veranschlagt. Die Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos nach $ 73 Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll stufenweise bis 2019, die Aktualisierung der Gefahren- und Risikokarten nach $ 74 Abs. 6 WHG sowie der Risikomanagementpläne nach S 75 Abs. 6 WHG stufenweise bis 2021 erfolgen. Nun sind in 0903/ 682 93 insgesamt 7,4 Mlo EUR eingestellt und die Perspektive für zusätzliche Mittel bis nach 2021 erötrnet. Die Aufgabe soll dabei nicht mehr durch Dritte, sondern allein durch die LTV erledigt werden. ln Sachsen gibt es etwa 20.600 km Gewässer ll. Ordnung und rund 3.100 km Gewässer l. Ordnung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Umsetzung der SS 73 bis 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgt mit einem mehrstufigen Ansatz. Für den ersten Zyklus wurden auf Flussgebietsebene durch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe und die Flussgebietseinheit Oder Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt und am 22. Dezember 2015 veröffentlicht. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 1 . August 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5321 Dresden, Oç. O9 .2A4ç Tag der I I D.utschen E¡nhr¡t ¡1 It¡',. 1lll FreistaatSachsen rl or.-o3.ro.2or6 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nister¡um fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang fur elektron¡sch sign¡erte sow¡e für verschlt¡sselte elektron¡scho DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Ergänzend dazu sind auf Landesebene die Maßnahmenvorschläge aus den Hochwasserschutzkonzepten für die Gewässer l. Ordnung und die Elbe in einem Maßnahmenprogramm aufgegangen, das die planerische Entwicklung in den Jahren seit Erstellung der Konzepte berücksichtigt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet auch die landesweiten nichtbaulichen Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. Es umfasst damit alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements gemäß Artikel 7 der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) und wurde ebenfalls am 22. Dezember 2015 veröffentlicht. Für die Gewässer ll. Ordnung erfolgt die Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte bzw. seit der Anderung des WHG vom 31. Juli 2009 die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne durch die Kommunen, sofern diese ein signifikantes Hochwasserrisiko nach S 73 WHG für ein Gewässer in ihrer Zuständigkeit festgestellt haben. Für den zweiten Zyklus erfolgt die Überprüfung und erforderlichenfalls die Aktualisierung der Risikobewertung, der Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie der Hochwasserrisikomanagementpläne zu den im WHG festgelegten Zeitpunkten. Die dafür erforderliche fachliche Bearbeitung erfolgt nicht allein durch die Landestalsperrenverwaltung , sondern weiterhin durch zu beauftragende Dritte (lngenieurbüros). Die Mittel dafür werden für die Gewåsser l. Ordnung im Titel 0903/682 93 bereitgestellt. Die Überprüfung und erforderlichenfalls die Aktualisierung der Risikobewertung, der Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie der Hochwasserrisikomanagementpläne für die Gewässer ll. Ordnung liegt in kommunaler Zuständigkeit. lnsoweit ist der Mittelbedarf hierfür der Staatsregierung nicht bekannt. Für diese Aufgabe können die Kommunen Zuschüsse aus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässezustandes und des präventiven Hochwasserschutzes beantragen. Frage l: Zu welchem relativen und absoluten Anteil ist die Aufgabe der Entwicklung der Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer l. Ordnung hin ztt Risikomanagementplänen inkl. Gefahren- und Risikokarten zur Umsetzung des zweiten Zyklus Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit gesetzlich vorgegebenen Zeitabläufen zur Umsetzung der Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für welche Gewässer bislang erfüllt? Die vorgeschriebene Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der Hochwasserschutzkonzepte (bis zum Jahr 2021) einschließlich der Aktualisierung der Gefahrenund Risikokarten (bis zum Jahr 2019) für den zweiten Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde noch für kein Gewässer L Ordnung abgeschlossen. Frage 2: Inwiefern stellt sich diese Aufgabe auch für (ggf. welche) Gewässer ll. Ordnung und zu welchem relativen und absoluten Anteil ist sie bislang dort erfüllt? Diese ebenso bis zu den Jahren 2019 und 202l terminierte Aufgabe stellt sich auch für die Gewässer ll. Ordnung, für die im ersten Zyklus ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde. Seite 2 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Die Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der vorliegenden Pläne für diese Gewässer, einschließlich der Aktualisierung der Gefahren- und Risikokarten, wurde bisher für den zweiten Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie noch für kein Gewässer ll. Ordnung abgeschlossen. Eine Übersicht, fürwelche Gewässer ll. Ordnung im Jahr 2011 ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde und bis zum 21. Dezember 2015 Hochwasserschutzkonzepte bzw. Hochwasserrisikomanagementpläne vorlagen, ist im sächsischen Maßnahmenprogramm zu den Hochwasserrisikomanagementplänen der Elbe und der Oder enthalten (Anlage 1). Frage 3: Mit welchem Mittelbedarf und welchem Erfüllungszeitraum für diese Aufgabe wurde bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2015/ 2016jeweils bei a. Gewässern l. Ordnung und b. Gewässern ll. Ordnung ausgegangen und welche Veränderungen gibt es hierbei im Vergleich zu heute? Frage 4: Welche Mittel und welche Zeit jeweils steht für die Aufgabe der Entwicklung der Hochwasserschutzkonzepte hin zu Risikomanagementplänen inkl. Gefahren- und Risikokarten zur Umsetzung des zweiten Zyklus Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit gesetzlich vorgegebenen Zeitabläufen zur Umsetzung der Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei a. Gewässern l. Ordnung und b. Gewässern ll. Ordnung laut dem aktuellen Haushaltplanentwurf der Staatsregierung zur Verfügung ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 Zum Mittelbedarf für Gewässer ll. Ordnung wird auf die Vorbemerkung venruiesen. Der erfragte Mittelbedarf für Gewässer l. Ordnung und die Elbe stellt sich wie folgt dar: Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT lUiÄëilsun Mittelbedarf 2015 Veränderung zu heute (zum Mittelbedarf 20171 Mittelbedarf 2016 Veränderung zu heute (zum Mittelbedari 20171 Gewässer l. Ordnung 3840 T€ +40 T€ 4034,41€ +234,4T€ Mittelbedarf 2017 Mittelbedarf 2018 Gewässer l. Ordnunq 3800 T€ 3600 T€ Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 1 h Seite 4 von 4 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT {.^\øqc 4 Freistaat SACHSENl5 Anhang 3 Liste der Gemeinden im Freistaat Sachen mit H ochwassersch utzkonzePten oder H ochwasserrisi komanagementplänen fü r Gewässer ll. Ordnung GewässerKommune Stadt Altenberg Stadt Aue Stadt Brandis, Stadt Naunhof Stadt Bad Lausick Stadt Bischofswerda Cunewalde Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz, Stadt Lim bach-Oberfrohna, Callenberg Landeshauptstadt Dresden Stadt Döbeln, Großweitzschen Espenhain Stadt Frohburg Stadt F ra nkenberg/Sa., Stadt Ha ¡n ichen, Striegista I Stadt Freiberg Stadt Freital Stadt Hartenstein, Stadt Wildenfels Käbschütztal Klingenberg Stadt Leipzig Stadt Leipzig, Großpösna Stadt Rabenau, Stadt Dippoldiswalde Stadt Radeburg, Stadt Dresden, Moritzburg Rasch a u- M a rke rs bach, B re ite n bru n n / Erzgeb., Stadt Schwa rzenberg/E rzgeb. Stadt Schirgiswalde-Kirschau, Stadt Wilthen Stadt Bad Schandau Stadt Schkeuditz, Wiedemar Rotes Wasser und zufließende Gewässer Zschorlaubach Faule Parthe Heinersdorfer Bach Großdrebnitzer Bach Cunewalder Wasser Kappelbach Pleißenbach Blasewitz-Grunaer Landgraben und zufließende Gewässer Gärtitzbach Göselbach Kleine Eula Kleine Striegis Münzbach Wiederitz Wildenfelser Bach Käbschützbach und zufließende Gewässer Höckendorfer Bach und zufließende Gewässer Nördliche Rietzschke Pösgraben und zufließende Gewässer Oelsabach Promnitz und zufließende Gewässer Pöhlwasser Butterwasser Krippenbach Strengbach und zufließende Gewässer 2 2016-09-06T09:36:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes