SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 1 0 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6028 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Kurse für Seiteneinsteigerinnen in den sächsischen Schuldienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kurse für Seiteneinsteigerinnen in den sächsischen Schuldienst hat es in Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 in Sachsen gegeben? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach SBA-Regionalstellen) Folgende Kurse fanden in Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 statt: Regionalstelle Bautzen: Regionalstelle Chemnitz: Regionalstelle Dresden: Regionalstelle Leipzig : Regionalstelle Zwickau : 8 Kurse, 4 Kurse, 4 Kurse, 6 Kurse, 1 Kurs mit 3 schulartspezifischen Gruppen. Frage 2: Wer hat zu welchen Konditionen (Kursdauer, Teilnehmerlnnenzahl , Vergütung der Kursleiterinnen u.a.) die Organisation der Kurse übernommen bzw. die Kurse letztlich tatsächlich durchgeführt? Die inhaltliche Planung und Organisation der Veranstaltungen erfolgte durch Mitarbeiter der Sächsischen Bildungsagentur und wird demzufolge nicht zusätzlich vergütet. Die Kursdauer variiert zwischen zwei und zwölf Tagen (Tagesveranstaltungen mit acht Unterrichtseinheiten und Nachmittagsveranstaltungen mit drei Unterrichtseinheiten) von der Woche vor der Vorbereitungswoche bis zum Ende der Herbstferien. Die Leitung und Durchführung der Kurse wird in Anwendung der VwV Ausund Fortbildungsvergütung vergütet. Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/4/1 Dresden, 1'f . August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 3: Entspricht es den Tatsachen, dass Schulleiterinnen zunächst 320 Euro pro Kurstag in Aussicht gestellt wurden, die Kurse letztlich aber ohne nochmalige Rücksprache mit den Kursleiterinnen mit nur 200 Euro vergütet wurden? Der beschriebene Fall ist nicht bekannt. Die Honorare werden auf Grundlage von Ziffer IV der VwV Aus- und Fortbildungsvergütung festgelegt. Gemäß Nummer 5 Ziffer IV der VwV Aus- und Fortbildungsvergütung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 der Sächsischen Haushaltsordnung zu beachten. Frage 4: Konnten sich Schulleiterinnen freiwillig für die Organisation und Leitung solcher Kurse melden oder gab es eine diesbezügliche dienstliche Verpflichtung ? Die Tätigkeit von Schulleiterinnen und Schulleitern in Fortbildungsveranstaltungen für Seiteneinsteiger erfolgte auf freiwilliger Basis. Frage 5: Wie viele weitere Kurse dieser Art wird es im Schuljahresverlauf 2016/2017 geben und wer führt sie zu welchen Konditionen durch? ln Auswertung der zum Schuljahresbeginn durchgeführten Kurse und aufgrund des Bedarfs wird geprüft, welche weiteren Fortbildungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger erforderlich sein werden. Geplant ist eine zwischen den Regionalstellen abgestimmte Einstiegsfortbildung zu pädagogisch-psychologischen und schulrechtlichen Themen. Für die inhaltliche Umsetzung und die Organisation sollen Referenten der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur, Schulleiter, Lehrkräfte der Ausbildungsstätten, Trainer für Unterrichtsentwicklung, pädagogische Supervisaren sowie Fachberater bzw. externe Dozenten gewonnen werden . Die Vergütung wird auch hier auf Grundlage der VwV Aus- und Fortbildungsvergütung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen d?/z Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-09-01T13:27:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes