SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 1 0 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6030 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Teilnahme von Kindern von Geflüchteten an Einschulungsfeiern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Zusammenhang mit den Einschulungsfeiern an Sächsischen Grundschulen haben Bürgerinnen das Problem an mich herangetragen, dass Kinder von Geflüchteten mancherorts nicht zu den Einschulungsfeiern eingeladen wurden oder keine Zuckertüte erhielten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie mit diesem Sachverhalt in den einzelnen Regionalstellen der SBA umgegangen wird? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Schulen bekannt, bei denen Kinder von Geflüchteten nicht zu den Einschulungsfeiern eingeladen wurden oder keine Zuckertüte erhielten. Frage 2: Kann die Staatsregierung Auskunft darüber geben, wie viele Kinder von Geflüchteten an welchen Schulen nicht zu den Einschulungsfeiern eingeladen wurden? Nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung wurden alle angemeldeten Schulanfänger, sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund, im Rahmen der vorbereitenden Elternabende bzw. Elterngespräche zu den Einschulungsfeiern an der jeweiligen Grundschule eingeladen. Frage 3: Welche Gründe gibt es für die Nichtberücksichtigung von Kindern von Geflüchteten bei Einschulungsfeiern? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Hinweise über eine Nichtberücksichtigung vor. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/4/3 Dresden, j} . August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 010 97 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: Kann über einheitliche Regelungen sichergestellt werden, dass zukünftig alle Schulanfänger eine Einladung zu den Einschulungsfeiern an den Schulen bekommen? Die Sächsische Staatsregierung hat durch klare Regelungen dafür gesorgt, dass alle Schulanfänger eine Einladung zu den Einschulungsfeiern an den Schulen erhalten. Die Anmeldung und Aufnahme an einer Grundschule sind sowohl durch die Schulordnung Grundschule (SOGS) als auch durch die Verwaltungsvorschrift VwV Bedarf und Schuljahresablauf (Einschulungsfeiern) für alle Kinder mit und ohne Migrationshintergrund geregelt. Für die Einschulungsfeiern sind im Freistaat Sachsen die Schulen zuständig . Schulanfänger mit Migrationshintergrund, die nach den für die Anmeldung und Aufnahmebescheidung zur Einschulung festgelegten Terminen einreisen, werden nach erfolgter besonderer Bildungsberatung im Rahmen des regulären Aufnahmeverfahrens eingeschult . Mit freundlichen Grüßen ~u_ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-09-01T15:35:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes