STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-0141.51/8442 lrDresden, (l September2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6037 Thema: Drohende Einstellung des sächsischen Landesprogrammes Brachflächenrevitalisierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung »Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)' werden im Titel 0323/89319 ,Landesprogramm zur Brachenrevitalisierung' in den Jahren 2017 und 2018 keinerlei Finanzmittd und im Titel 15 30/883 05 ,Zuschüsse aus dem Landesprogramm zur Brachenrevitalisierung' nur noch 100.000 Euro jährlich veranschlagt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe standen in den beiden oben genannten Titeln Fördermitte ) für Brachflächenrevitalisierung in den Jahren 2009 bis 2016 zur Verfügung und in welcher Höhe wurden in diesen Jahren Mittel beantragt , bewilligt und sind letztendlich abgeflossen? (Bitte um jährliche Auflistung) Es wird auf die Anlage verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In welcher Höhe stehen in den beiden oben genannten Titeln Fördermittel für Brachflächenrevitalisierung in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung, wenn keine bzw. nur noch verschwindend geringe Mittel zur Verfügung stehen, worin liegt die Begründung? Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 ist gegenwärtig noch nicht abgeschlössen . Eine endgültige Aussage über die zur Verfügung stehenden Fördermittel in den beiden oben genannten Titeln kann erst nach Beschluss des Sächsischen Landtages als Haushaltsgesetzgeber getroffen werden. Frage 3: Wie stellt sich der Mittelabfluss in den beiden oben genannten Titeln für Brachflächenrevitalisierung im Haushaltsjahr 2016 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2015/2016 wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung des fraglichen Landesförder- Programms von der Landesdirektion Sachsen auf die Sächsische Aufbaubank übertragen . Dadurch kam es zu Verzögerungen bei der Programmbearbeitung, die sich in Folge in einem starken Rückgang des Mittelabflusses niederschlugen. Dies ist seit Mitte des Jahres behoben. Frage 4: In welchem Maße konnten Fördermittel innerhalb des Landesprogrammes Brachflächenrevitalisierung nicht abgerufen werden, da die benötigten Eigenmittel der Antragsberechtigten nicht aufgebracht werden konnten? Bereits ^ ei der Prüfung des Antrags einschließlich der von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigten gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme wird berücksichtigt, ob die Gesamtfir ^nzierung der Maßnahme sichergestellt ist. Ohne diese Prüfung werden keine Bewillipuncien erteilt. Daher kann ein Fehlen der benötigten Eigenmittel nicht festgestellt vterdpn. Mit freundlichen Grüßen 1/-^'r MarRus Ulbig M Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Antwort auf Drs.-N r. : 6/6037 Jahr Haushaltsmittel It. HH.PIan in 03 23/893 19* 15 30/883 05 Summe beantragt in bewilligt in ** 03 23/893 19 ausgezahlt in 15 30/883 OE 2009 14.000.000,00 0,00 0,00 14.000.000,00 14.000.000,00 19.593.103,00 12.441.810,00 13.191.197,61 0,00 13.191.197,61 14.000.000,00 0,00 28.252.708,00 12.949.662, 13.533.293,99 0,00 13.533.293,99 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 9.000.000,00 i.219.264,00 5.226.592. 1.683.448,04 4.742.695,75 6.426.143,79 4.000.000,00 5.000.000,00 10.517.607, 8.444.600,00 4.684.622,68 4.955.409,97 9.640.032,65 5.000.000,00 5.000.000,00 10.000.000,00 10.000.000,00 12.932.457, 5.982.631,00 4.428.009.56 2.071.115,94 6.499.125,50 5.000.000,00 10.000.000,00 15.224.500,00 11.066.005,00 6.977.896.00 5.386.121.10 12.364.017,10 5.000.000,00 5.000.000,00 15.000.000,00 15.000.000,00 4.382.129,00 4.228.836,07 1.488.072.77 1.495.352.48 2.983.425,25 !016 Summe 10.000.000,00 22.414.113,00 10.879.519,00 303.911,54 252.807,44 62.000.000,00 30.000.000,00 92.000.000,00 118.535.881,00 71.219.655,07 46.290.452,19 18.903.502,68 556.718,98 65.193.954,87 im Jahr 2012 standen keine Mittel im HH-Plan zur Verfügung, im Ifd. HH-Jahr erfolgte eine Verstärkung der Haushaltsstelle 03 23/893 19 um 4,0 Mio. . ^^e^^o^^nniahresbeicwr''wü"ser sein als die Auszahlung' da a» die Bewilligungshöhe des jeweiligen Jahres in der Datenbank FÖMISAX um Rückforderungen reduziert wurden und/oder b) Auszahlungen von Vorjahresbewilligungen den Auszahlungsbetrag erhöhen 2016-09-09T12:40:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes