STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/604 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2014 Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-157/13 Dresden, Januar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit, wie bereits in der Antwort auf Drs. 5/10966, auf die Vorbemerkung Nummer I in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs. 5/4956 verwiesen. Die Staatsregierung beantwortet daher Fragen unter Verwendung des Begriffs "extreme Rechte" oder "rechtsextreme Einstellungen", soweit dies nicht mit der Frage im Übrigen im Widerspruch steht, mit der Maßgabe, dass sie diesen Begriffen die Bedeutung rechtsextremistisch/Rechtsextremismus im Sinne entsprechender verfassungsfeindlicher Bestrebungen gern. §§ 2, 3 SächsVSG unterlegt. Zu anderen politischen Strömungen und Anschauungen, auf die die Fragestellungen möglicherweise abzielen, nimmt die Staatsregierung keine Stellung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ♦Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 3 STA ATSMI IM! STE RI U1V1 PETR JUSTIZ BMHM Freistaat M SACHSEN Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Gefangene mit rechtsextremen Einstellungen bzw. deren Aktivitäten vor und während der Haft in sächsischen JVAen im Jahr 2014 vor? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ist bekannt, dass in sächsischen Justizvollzugsanstalten auch Rechtsextremisten inhaftiert sind, die sich vor ihrer Haftstrafe rechtsextremistisch betätigten. Über Aktivitäten solcher Gefangener im Sinne der Vorbemerkung liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Welche Bemühungen gingen im Jahr 2014 nach Kenntnis der Staats reg ierung von welchen Strukturen der extremen Rechten aus, inhaftierte Gesinnungsgenossen in Sachsen zu unterstützen und/oder zu vernetzen, und wie sehen solche Unterstützungsleistungen im Einzelnen aus? Seit dem Jahr 2012 betreut die „GefangenenHilfe“ inhaftierte Rechtsextremisten. Eigenen Angaben zufolge wurde das Projekt als „Plattform für verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, die sich um die Vorbeugung, Betreuung, Direkthilfe und Wiedereingliederung in unsere Gemeinschaft nach einer verbüßten Haftstrafe drehen.“ Zu den Aktivitäten der "GefangenenHilfe" wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/598 verwiesen. Darüber hinaus ist bekannt, dass der Stützpunkt Muldental der Jungen Nationaldemokraten am 19. Dezember 2014 auf Facebook Weihnachtsgrüße an die Gefangenen sowie ein Bild mit Briefen an Gefangene veröffentlichte. Frage 3: Welche gezielten, auf rechtsextreme Straftäter ausgerichteten Anti-Aggressions-Programme wurden im Jahr 2014 in welchen sächsischen JVAen im Bereich des Jugend- und Erwachsenen-Strafvoilzugs angeboten und wie oft wurden solche Programme von wie vielen Gefangenen mit welchen Erfolgen oder Misserfolgen in Anspruch genommen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Gezielte, ausschließlich auf rechtsextreme Straftäter ausgerichtete Anti-Aggressions-Programme sind in den sächsischen Justizvollzugsanstalten nicht eingerichtet. Die Zuweisung Gefangener zu deliktspezifischen Behandlungsmaßnahmen wie Anti-Aggressions-Programmen erfolgt nicht auf Grundlage festgestellter extremistischer Orientierungen, sondern auf Grundlage der im Rahmen der Vollzugsplanung festgestellten spezifischen Faktoren, die den Straftaten ursächlich zugrunde liegen. Der Träger Violence Prevention Network e.V. hat 2014 in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen einen Trainingskurs für vorurteilsmotivierte Gewaltstraftäter mit rechtsorientierten Einstellungen durchgeführt. Neun Jugendstrafgefangene haben daran teilgenommen. Durch den Träger OUTLAW e.V. wurden 2014 in den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Dresden, Torgau, Waldheim, Zeithain und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen soziale Trainingskurse für jugendliche und erwachsene Gewaltstraftäter mit rechtsorientierten Einstellungen durchgeführt. Insgesamt 58 Gefangene haben an diesen Maßnahmen teilgenommen. Valide Aussagen über den langfristigen Erfolg dieser Maßnahmen lassen sich insbesondere deshalb nicht treffen, da sie immer nur eine von zahlreichen im Haftverlauf wirksamen Interventionen darstellen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3