STAATSM1N1STBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10211 "pDresden, y September 2016 0 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6043 Thema: Fall der insolventen Unister Holding - Rip-Deals Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sog. Rip-Deals wurden in Sachsen seit 2013 registriert? (Bitte die Antwort nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Jahren aufschlüsseln.) Im Vorgangsbearbeitungssystem IVO der sächsischen Polizei wurden im Jahr 2015 insgesamt 48 und im Jahr 2016 bislang zwei Fälle im Sinne der Fragestellung registriert. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten ist nicht möglich, da sich die Tatorte außerhalb Sachsens und in der Regel im Ausland befinden. Im Weiteren wird von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die.Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Straftaten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht nach dem Kriminalitätsphänomen Rip-Deal erfasst. Je nach Vorgehensweise kommen beispielsweise Betrugsstraftaten, Diebstahlsdelikte als auch Gewaltstrafta- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbind ung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ten (z. B. Raub) in Frage. Auf Grundlage von Daten im Vorgangsbearbeitungssystem IVO können belastbare Angaben im Sinne der Fragestellung aufgrund von Löschfristen rückwirkend erst ab dem Jahr 2015 beantwortet werden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern geschätzt mehrere zehntausend Ermittlungsverfahren händisch danach ausgewertet werden, ob es sich dabei um das Kriminalitätsphänomen Rip-Deal im Sinne der Fragestellung handelt. Ein Zeitansatz für die Dauer der Auswertung aller Ermittlungsakten ist bei dieser Vielzahl nicht realistisch darstellbar. Auf jeden Fall stünde das dafür erforderliche Personal für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 2: Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei dieser Art von Straftaten und welche Nationalität haben die ermittelten Täter? (Bitte die Antwort nach Jahren und Nationalitäten aufschlüsseln.) Frage 3: Welche Schadensumme haben die angezeigten Fälle durchschnittlich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: In allen Fällen der Jahre 2015 und 2016 sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, so dass belastbare Angaben im Sinne der Fragestellungen noch nicht vorliegen. Frage 4: In welcher konkreten Form findet zwischen dem LKA Sachsen und anderen LKA's eine Zusammenarbeit statt, um die sog. Rip-Deals wirksam einzudämmen? Das Landeskriminalamt Sachsen tauscht mit den sachbearbeitenden Polizeidienststellen in Sachsen, anderen Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt regelmäßig Informationen im Sinne der Fragestellung aus und führt zielgerichtete Ermittlungen. Frage 5: Ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche gegen Gesellschafter oder (ehemalige) Mitarbeiter der Unister Holding? Die Gjbner/alstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt nicht wegen des Anfang sverdachts der G^ldvi/äsche gegen Gesellschafter oder (ehemalige) Mitarbeiter der Unister Holding Gmb^l Mit freunfdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-09-12T08:47:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes