SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6046 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ Thema: Wohnungsräumungen in Sachsen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2015 Räumungsklagen in Sachsen mit Mietschulden begründet? (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Frage 2: Wie viele waren es 2014? (bitte auflisten wie unter 1.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Gründe für die klageweise Geltendmachung des Räumungsanspruches werden im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2015 und hier insbesondere durch die Anordnung über Seite 1 von 3 Freistaat --...~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2601 /06 Dresden, 7. September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nahere Informationen unter wwwegvpde STAATSMINlSTERlUM DER JUSTIZ die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik, Anlage 2 zur VwV) nicht erfasst. Freistaat SACHSEN Hilfsweise wurde die Anzahl der bei den sächsischen Amtsgerichten anhängig gewordenen Räumungsklagen computergestützt ausgewertet. Eine Aufschlüsselung nach kreisfreien Städten und Landkreisen kann nicht übermittelt werden. Die Aufschlüsselung erfolgt daher anhand der einzelnen Amtsgerichte. Jahr2015 Amtsgericht Räumungsklagen Amtsgericht Räumungsklagen Aue 82 Hoyerswerda 80 Auerbach 55 Kamenz 60 Bautzen 85 Leipzig 1.369 Borna 134 Marienberg 81 Chemnitz 422 Meißen 100 Dioooldiswalde 83 Pirna 117 Döbeln 118 Plauen 118 Dresden 953 Riesa 86 Eilenburg 84 Torgau 62 Freiberg 9 Weißwasser 27 Görlitz 54 Zittau 122 Grimma 99 Zwickau 272 Hohenstein- 90 Insgesamt 4.762 Emstthal Jahr 2014 Amtsgericht Räumungsklagen Amtsgericht Räumungsklagen Aue 209 Hoyerswerda 91 Auerbach 55 Kamenz 57 Bautzen 88 Leipzig 1.530 Borna 148 Marienberg 71 Chemnitz 460 Meißen 84 Dippoldiswalde 94 Pirna 102 Döbeln 284 Plauen 108 Dresden 1.125 Riesa 79 Eilenburg 111 Torgau 65 Freiberg 80 Weißwasser 41 Görlitz 71 Zittau 79 Grimma 98 Zwickau 295 Hohenstein- 106 Insgesamt 5.531 Ernstthal Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 im Hinblick auf die Begründung der Räumungsklagen wäre die Durchsicht aller 10.293 bei den 25 sächsischen Amtsgerichten betroffenen Akten der in den Jahren 2014 und 2015 anhängig gewordenen Räumungsklagen erforderlich (2014: 4.762 Räumungsklagen und 2015: 5.531 Räumungsklagen). Eine solche Erhebung wäre jedoch mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Zurückhaltend geschätzt, wäre für jede Akte ein Zeitaufwand von nicht weniger als 10 Minuten nötig (Anforderung der Akte aus dem Archiv, Auswertung, Rücksendung der Akte). In Summe wären somit mindestens 102.930 Minuten, also mehr als 1.715 Stunden erforderlich. Dies entspricht gemessen an einer Arbeitswoche von 40 Stunden mehr als 214 Arbeitstagen. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Wie viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen erhielten 2015 eine „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" gern.§§ 67 ff SGB XII i. V. m. §68 Abs. 1, Satz 1 SGB XII? Frage 4: Wie viele 2014? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Zur Begründung wird auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/1842 Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-09-08T13:00:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes